Traueranzeigen
1.Bei Bekanntwerden eines Todesfalls
- Der betreffende (Fach-)Bereich wendet sich mit einem Anzeigen-Text an die Abteilung Personal und Organisation (Cornelia Bischof oder in Vertretung an Stefanie Höhmann).
Vorlagen für die Anzeigen sind bei Cornelia Bischof erhältlich. - Bei Bekanntwerden eines Todesfalls wird die Stabsstelle Kommunikation und Marketing ebenfalls unmittelbar informiert.
Kontaktadressen:
Abteilung Personal und Organisation
Cornelia Bischof
Tel.: +49 561 804-2433
cobischof@uni-kassel.deKommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 561 804-1961
presse[at]uni-kassel[dot]de- Der betreffende (Fach-)Bereich wendet sich mit einem Anzeigen-Text an die Abteilung Personal und Organisation (Cornelia Bischof oder in Vertretung an Stefanie Höhmann).
2.Anzeigenentwurf
Der Entwurf eines Textes im jeweiligen (Fach-)Bereich folgt dem Gedanken, dass dort die nötigen Informationen vorliegen und die/der Verstorbene bekannt war, so dass die Würdigung persönlich ausfallen kann.
Die von den (Fach-)Bereichen vorformulierten Anzeigen enthalten neben Geburts- und Sterbedatum:
- die Zeit der/des Verstorbenen an der Universität Kassel
- Tätigkeitsgebiet(e)
- besondere Verdienste/besonderen Dank
- Beziehung zu den Kolleginnen und Kollegen sowie zu Studierenden
- Formulierungen der Anteilnahme für die Familien der/des Verstorbenen
Die E-Mail an die Abteilung Personal und Organisation soll neben dem Text das gewünschte Erscheinungsdatum enthalten (idealerweise zeitgleich mit der Familienanzeige).
3.Umlauf und Veröffentlichung
Umlauf
Die Traueranzeigen gehen vor Veröffentlichung per Umlauf zur Prüfung an die Stabsstelle Kommunikation und Marketing, an die Leitung der Abteilung Personal und Organisation, an den Kanzler, an die Präsidentin und ggf. an die Gremienvertretung.
Sie werden gezeichnet von der Präsidentin, von der Dekanin bzw. dem Dekan bei Professorinnen und Professoren bzw. von der Präsidentin und dem Personalrat bei Bediensteten.Veröffentlichung
Die Anzeigen erscheinen in der HNA.
Das Format der Traueranzeigen ist genormt und beträgt grundsätzlich 90 mm x 80 mm. Die Kosten von derzeit rund 600 Euro gehen zu Lasten der (Fach-)bereichskostenstelle.4.Verfahren bei besonderen Fällen
In besonderen Fällen – bei Personen, die ehemalige Funktionsträger:innen oder von herausgehobener Bedeutung für die Universität waren – gibt das Präsidium eine Anzeige der Universitätsleitung in Auftrag.
Hier liegt das Verfahren in den Händen der Stabsstelle Kommunikation und Marketing, die umgehend über presse[at]uni-kassel[dot]de informiert werden sollte und Nachrufe, Presseanfragen und den Anzeigentext abstimmt.
Belastet wird die Kostenstelle des Präsidiums.
Die Entscheidung darüber, ob die Universitätsleitung eine Anzeige schaltet, liegt beim Präsidium.