Informationen für Studentische Hilfskräfte der Universität Kassel

Sie wurden zur Einstellung als Studentische Hilfskraft an der Universität Kassel vorgeschlagen. Wir bitten um Beachtung der in der folgenden Übersicht enthaltenen weiteren Schritte.

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Auf ei­­nen Blick: Was muss al­les vor­ab bis zur Ein­stel­lung er­­le­­di­gt wer­den?

  1. 1.Alle Hilfskräfte

    Die folgenden Formulare sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Vertragsunterzeichnung im einstellenden Bereich mitzubringen. 

    • Personalbogen (Stand: 20.11.2025)
      Der Personalbogen wurde überarbeitet und die nachfolgenden Vordrucke  Vordienstzeiten einer studentischen Hilfskraft, Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen, Kenntnisnahmeerklärung der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen

    mit eingearbeitet. Diese brauchen nicht mehr zusätzlich ausgefüllt werden.

    Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllens des Personalbogens die folgenden Unterlagen sorgfältig durch:

    Bei Hilfskräften aus dem nicht EU-Ausland:

    Für die Abrechnung erforderlich:

    Weitere Vordrucke:

    Digitaler Einstellungsprozess:

    Im digitalen Einstellungsprozess werden die Informationen des Personalbogens über Formularfelder abgefragt.
    Durch Ankreuzen wird bestätigt, dass die 

    Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

    sowie die

    Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes HessenRichtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen

    gelesen wurden. Alle anderen Dokumente (siehe analogen Prozess) sollten im Vorfeld ausgefüllt und abgespeichert werden, damit diese im Einstellungsprozess hochgeladen werden können.

    Achtung:

    Zum 01.04.2022 wurde die monatliche Sonderzahlung in den Stundensatz integriert.

    Seit dem 01.08.2025 gelten folgende Stundensätze:

    Studentische Hilfskräfte 14,20 €

    Studentische Hilfskräfte mit erstem

    berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 15,26 €

    Ab dem 01.10.2026  werden die Stundensätze angehoben: 

    Studentische Hilfskräfte 15,20 €

    Studentische Hilfskräfte mit erstem

    berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 16,26 €

    Ab dem 01.10.2027 werden die Stundensätze angehoben: 

    Studentische Hilfskräfte 15,90 €

    Studentische Hilfskräfte mit erstem

    berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 16,72 €

     

    Ab 01.01.2026 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze auf 603,00 €

    Um die neue Grenze künftig nicht zu überschreiten, gilt folgende maximale monatliche Arbeitszeit:

    • Studentische Hilfskräfte: bis zu 42 Stunden pro Monat (ab 01.10.2026 bis zu 39 Stunden pro Monat)
    • Studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss: bis zu 39 Stunden pro Monat (ab 01.10.2026 bis zu 37 Stunden/Monat)

    Ab 01.01.2027 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze auf 633,00 €

    Um diese Grenze nicht zu überschreiten, gilt folgende maximale monatliche Arbeitszeit:

    • Studentische Hilfskräfte: bis zu 41 Stunden pro Monat (ab 01.10.2027 bis zu 39 Stunden pro Monat)
    • Studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss: bis zu 38 Stunden pro Monat (ab 01.10.2027 bis zu 37 Stunden/Monat)

    Besteht ein weiteres Arbeitsverhältnis außerhalb der Universität Kassel, ist auch diese Vergütung bei der Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze zu berücksichtigen.

  2. 2.Studentische Hilfskräfte

    • Für studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss: Kopie über den Hochschulabschluss (Urkunde und Zeugnis)
      • Bei ausländischen Abschlüssen mit Nachweis über die Anerkennung.

    Kopie der Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde evtl. auch der Kinder, Heiratsurkunde ggf. mit Namensführung)

An­sprech­personen für Stu­den­ti­sche Hilfs­kräf­te

Ka­rin Lan­ge (III C 20)
Fachbereich 1
Fachbereich 2
Fachbereich 6
Fachbereich 15
Zentrum für Lehrerbildung
Referat für Schulpraktische Studien
Universitätsbibliothek
UniKasselTransfer


Tel.: +49 561 804-2174

Tanja Wurmbach-Berger (III C 21)
Fachbereich 5
Fachbereich 7
Fachbereich 10
Fachbereich 11
Kunsthochschule
IT-Servicezentrum
Service Center Lehre


Tel.: +49 561 804-7169

Melani Brnabic-Schäfer (III C 22)
Fachbereich 14
Fachbereich 16
Zentrale Universitätsverwaltung
Hochschulbezügestelle
Frauen- und Gleichstellungsbüro
INCHER
CESR
Internationales Studienzentrum


Tel.: +49 561 804-2267

Postalische Adresse

Nachzureichende Unterlagen können entweder an die Email-Adresse der zuständigen Hilfsrkaftsachbearbeiterin oder per Post an folgende Anschrift gesandt werden:

Universität Kassel

Hilfskraftsachbearbeitung III C20-III C22

Mönchebergstr. 19

34125 Kassel

An­sprech­personen für Abrechungsfragen (Hochschulbezügestelle)

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