Lithium-Ionen-Akkus

Ein sorgfältiger Umgang mit Lithium‑Ionen‑Akkus beim Laden, Lagern und Entsorgen ist entscheidend, um Gefahren zu vermeiden. Grundsätzlich sind bei der Lagerung von Li-Akkus die jeweiligen Herstellerangaben zu beachten.

Lithium-Ionen-Akkus sind in trockenen, kühlen, aber frostfreien Bereichen sowie vor Wärmequellen, direkter Sonnenstrahlung, hohen Temperaturen oder heißen Oberflächen und vor mechanischen Beschädigungen geschützt und nicht in der Nähe von brennbaren Materialien zu lagern.


DGUV Information „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB)“

Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB)“ enthält allgemeine Informationen zu LIB und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen. 

Sie gibt Hinweise, wie in den Unternehmen sicherer mit LIB umgegangen werden kann und somit Brände verhütet werden können.

Li-Akkus können bei unsachgemäßem Umgang, etwa durch Beschädigung, Hitze oder falsche Lagerung, Kurzschlüsse und Brände verursachen.


Sicherer Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus

Von technisch einwandfreien und bestimmungsgemäß verwendeten Lithium-Ionen-Akkus geht bei sachgerechter Handhabung keine besondere Gefahr aus. Eine Lagerung im Sicherheitsschrank ist in der Regel nicht erforderlich.

Gefahren können jedoch entstehen, wenn Akkus beschädigt, unsachgemäß verwendet, tiefentladen, überhitzt oder falsch geladen werden.

Lagerung

Bitte beachten Sie bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus:

  • kühl, trocken, frostfrei und vor Feuchtigkeit geschützt lagern
  • direkte Sonneneinstrahlung vermeiden
  • nicht neben heißen Oberflächen oder Wärmequellen lagern
  • auf nicht brennbarem Untergrund ablegen
  • mindestens 2,5 Meter Abstand zu brennbaren Materialien einhalten
  • nicht zusammen mit brandbeschleunigenden oder brennbaren Stoffen lagern
  • bei längerer Lagerung den Ladezustand regelmäßig kontrollieren
  • Tiefentladung vermeiden

Laden

Beim Laden gilt:

  • nur die dafür vorgesehenen Ladegeräte verwenden
  • Akkus auf nicht brennbarer Unterlage laden
  • mindestens 2,5 Meter Abstand zu brennbaren Materialien einhalten
  • Ladevorgänge möglichst beaufsichtigen

Beschädigte oder auffällige Akkus

Beschädigte oder auffällige Akkus dürfen nicht weiter verwendet oder geladen werden.

Hinweise auf einen kritischen Zustand können sein:

  • Verformungen oder Wölbungen
  • Verfärbungen
  • ungewöhnliche Gerüche
  • austretende Flüssigkeit
  • auffällige Erwärmung

Solche Akkus sind bis zur fachgerechten Entsorgung an einem sicheren Ort, getrennt von Brandlasten, aufzubewahren. Wenn möglich, kann dies außerhalb von Gebäuden erfolgen – geschützt vor Witterung und unbefugtem Zugriff.

Entsorgung

Die Entsorgung ist fachgerecht zu veranlassen. Dabei sind die Verpackungsanweisungen zu beachten:

  • Pole isolieren, z. B. mit Klebeband
  • Akku einzeln in einen transparenten Plastik-/PE-Beutel verpacken
  • Beutel sicher verschließen