Entsorgung von Batterien und Akkus
Lithiumbatterien - Lithium-Ionen-Batterien (Li-ion) und Lithium-Metall-Batterien (Li-Metall) - zeichnen sich durch eine hohe Energiedichte aus. Zugleich handelt es sich bei Lithium um ein sehr reaktionsfreudiges und leicht brennbares Material.
Damit einher geht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko:
- Die Einsammlung, Verpackung, Kennzeichnung und der Transport von Lithiumbatterien unterliegt dem Gefahrgutrecht, weshalb eine rechtskonforme Vorgehensweise einzuhalten ist.
- Aufgrund der Sicherheitsrisiken, insbesondere der Gefahr von Brandereignissen, müssen Lithiumbatterien immer sicher verpackt werden.
- Lithiumbatterien können gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Im Umgang mit den Batterien gilt es daher, sich gegen ätzende, brennbare oder/und giftige Stoffe, Gase und Dämpfe zu schützen.
Grün (niedrigste Gefahrenstufe) < 500 g
Entsorgung an den Sammelstellen der Hausmeisterien.
- Herkömmliche Batterien: Rund-, Mono-, Knopfzellen (z.B. ZnC-, Zn-Luft-, AlMn-, NiCd-, NiMH- und Pb-Batterien)
- Lithiumbatterien < 500 g/Stück
Verpackungsanweisung
- Pole isolieren (z.B. mit Klebeband)
- Einzeln im transparenten Plastik-/PE-Beutel eintüten und verschießen
Beschädigte Li-Akkus < 500 g
- In feuerfesten Behälter legen (idealerweise mit Sand, Pyrobubbles oder Vermiculit umschließen), ggf. feuerhemmende Akkutasche verwenden (bei Hausmeister erhältlich)
- Fern von brennbaren Materialien und Fluchtwegen lagern, Behälter kennzeichnen: "Beschädigter Akku – Vorsicht"
- Vor der Entsorgung: 14 Tage in “Quarantäne”
Gelb (mittlere Gefahrenstufe) > 500 g
Entsorgung über die Sonderabfallentsorgung.
- Unbeschädigte Lithiumbatterien > 500 g/Stück
- Andere Hochenergiebatterien (z.B. NiCd, NiMH) > 500 g/Stück
Verpackungsanweisung
- Pole isolieren (z.B. mit Klebeband)
- Einzeln im transparenten Plastik-/PE-Beutel eintüten und verschießen
Hinweis
- Beschädigte Akkus > 500 g müssen separat entsorgt werden!
Rot (höchste Gefahrenstufe) > 500 g (kleine E-Fahrzeuge)
Entsorgung über die Sonderabfallentsorgung.
- Unbeschädigte Lithiumbatterien > 500 g/Stück aus kleinen elektrischen Fahrzeugen wie z.B. E-Bikes, Scouter.
Verpackungsanweisung
- Pole isolieren (z.B. mit Klebeband)
- Einzeln im transparenten Plastik-/PE-Beutel eintüten und verschließen
Hinweis
- Beschädigte Akkus > 500 g müssen separat entsorgt werden!
Rot (höchste Gefahrenstufe) > 500 g - beschädigt und transportkritisch!
Entsorgung über die Sonderabfallentsorgung.
- Beschädigte Lithiumbatterien > 500 g/Stück
Sichern und Lagern
- In feuerfesten Behälter legen (idealerweise mit Sand, Pyrobubbles oder Vermiculit umschließen), ggf. feuerhemmende Akkutasche verwenden (bei Hausmeister erhältlich)
- Behälter kennzeichnen: "Beschädigter Akku – Vorsicht"
- Fern von brennbaren Materialien und Fluchtwegen lagern: vorzugsweise im Außenbereich oder geeigneter Raum
- 24–48 Std. beobachten (verzögerte Reaktion möglich)
- Vor der Entsorgung: 14 Tage in “Quarantäne”
Verpackungsanweisung
- Pole isolieren (z.B. mit Klebeband)
- Einzeln im transparenten Plastik-/PE-Beutel eintüten und verschließen
Hinweise
- Für derartige Batterien gilt ein Beförderungsverbot!
- Der Transport darf nur in speziellen Sicherheitsbehältern erfolgen.
- Entsorgung veranlassen
Elektrogeräte mit fest verbautem Akku
Entsorgung an den Sammelstellen der Hausmeisterien.
- Elektrogeräte mit fest verbautem Akku, unbeschädigt: z.B. Laptop, Smartphone
- Sichtprüfung auf unbeschädigten Zustand
Verpackungsanweisung:
- Entsorgung als Elektroschrott
- Ganzes Gerät abgeben: den Akku nicht mit Gewalt ausbauen
Geräte mit beschädigten Li-Akkus:
- In feuerfesten Behälter legen (idealerweise mit Sand, Pyrobubbles oder Vermiculit umschließen), ggf. feuerhemmende Akkutasche verwenden (bei Hausmeister erhältlich)
- Vor der Entsorgung: 14 Tage in “Quarantäne”
- Anschließend: Entsorgung als Elektroschrott
DGUV Information „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB)“
Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB)“ enthält allgemeine Informationen zu LIB und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen.
Sie gibt Hinweise, wie in den Unternehmen sicherer mit LIB umgegangen werden kann und somit Brände verhütet werden können.
Li-Akkus können bei unsachgemäßem Umgang, etwa durch Beschädigung, Hitze oder falsche Lagerung, Kurzschlüsse und Brände verursachen.





