Entsorgung von Batterien und Akkus

Lithiumbatterien - Lithium-Ionen-Batterien (Li-ion) und Lithium-Metall-Batterien (Li-Metall) - zeichnen sich durch eine hohe Energiedichte aus. Zugleich handelt es sich bei Lithium um ein sehr reaktionsfreudiges und leicht brennbares Material.

Damit einher geht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko:

  1. Die Einsammlung, Verpackung, Kennzeichnung und der Transport von Lithiumbatterien unterliegt dem Gefahrgutrecht, weshalb eine rechtskonforme Vorgehensweise einzuhalten ist. 
  2. Aufgrund der Sicherheitsrisiken, insbesondere der Gefahr von Brandereignissen, müssen Lithiumbatterien immer sicher verpackt werden. 
  3. Lithiumbatterien können gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Im Umgang mit den Batterien gilt es daher, sich gegen ätzende, brennbare oder/und giftige Stoffe, Gase und Dämpfe zu schützen. 

Sicherheitsstufen

Für die Entsorgung von Batterien und Lithiumbatterien gelten je nach Gewicht, Zustand und chemischem System unterschiedliche Sicherheitsstufen.

Grün (niedrigste Gefahrenstufe) < 500 g

Entsorgung an den Sammelstellen der Hausmeisterien.

  • Herkömmliche Batterien: Rund-, Mono-, Knopfzellen (z.B. ZnC-, Zn-Luft-, AlMn-, NiCd-, NiMH- und Pb-Batterien)
  • Lithiumbatterien < 500 g/Stück

Verpackungsanweisung

  • Pole isolieren (z.B. mit Klebeband)
  • Einzeln im transparenten Plastik-/PE-Beutel eintüten und verschießen

Beschädigte Li-Akkus < 500 g 

  • In feuerfesten Behälter legen (idealerweise mit Sand, Pyrobubbles oder Vermiculit umschließen), ggf. feuerhemmende Akkutasche verwenden (bei Hausmeister erhältlich)
  • Fern von brennbaren Materialien und Fluchtwegen lagern, Behälter kennzeichnen: "Beschädigter Akku – Vorsicht"
  • Vor der Entsorgung: 14 Tage in “Quarantäne”

Gelb (mittlere Gefahrenstufe) > 500 g

Entsorgung über die Sonderabfallentsorgung.

  • Unbeschädigte Lithiumbatterien > 500 g/Stück
  • Andere Hochenergiebatterien (z.B. NiCd, NiMH) > 500 g/Stück

Verpackungsanweisung

  • Pole isolieren (z.B. mit Klebeband)
  • Einzeln im transparenten Plastik-/PE-Beutel eintüten und verschießen

Hinweis

  • Beschädigte Akkus > 500 g müssen separat entsorgt werden!

Rot (höchste Gefahrenstufe) > 500 g (kleine E-Fahrzeuge)

Entsorgung über die Sonderabfallentsorgung.

  • Unbeschädigte Lithiumbatterien > 500 g/Stück aus kleinen elektrischen Fahrzeugen wie z.B. E-Bikes, Scouter.

Verpackungsanweisung

  • Pole isolieren (z.B. mit Klebeband)
  • Einzeln im transparenten Plastik-/PE-Beutel eintüten und verschließen

Hinweis

  • Beschädigte Akkus > 500 g müssen separat entsorgt werden!

Rot (höchste Gefahrenstufe) > 500 g - beschädigt und transportkritisch!

Entsorgung über die Sonderabfallentsorgung.

  • Beschädigte Lithiumbatterien > 500 g/Stück 

Sichern und Lagern

  • In feuerfesten Behälter legen (idealerweise mit Sand, Pyrobubbles oder Vermiculit umschließen), ggf. feuerhemmende Akkutasche verwenden (bei Hausmeister erhältlich)
  • Behälter kennzeichnen: "Beschädigter Akku – Vorsicht"
  • Fern von brennbaren Materialien und Fluchtwegen lagern: vorzugsweise im Außenbereich oder geeigneter Raum
  • 24–48 Std. beobachten (verzögerte Reaktion möglich)
  • Vor der Entsorgung: 14 Tage in “Quarantäne”

Verpackungsanweisung

  • Pole isolieren (z.B. mit Klebeband)
  • Einzeln im transparenten Plastik-/PE-Beutel eintüten und verschließen

Hinweise

  • Für derartige Batterien gilt ein Beförderungsverbot! 
  • Der Transport darf nur in speziellen Sicherheitsbehältern erfolgen.
  • Entsorgung veranlassen

Elektrogeräte mit fest verbautem Akku

Entsorgung an den Sammelstellen der Hausmeisterien.

Anmeldung zur Entsorgung

  • Elektrogeräte mit fest verbautem Akku, unbeschädigt: z.B. Laptop, Smartphone
  • Sichtprüfung auf unbeschädigten Zustand

Verpackungsanweisung:

  • Entsorgung als Elektroschrott 
  • Ganzes Gerät abgeben: den Akku nicht mit Gewalt ausbauen

Geräte mit beschädigten Li-Akkus: 

  1. In feuerfesten Behälter legen (idealerweise mit Sand, Pyrobubbles oder Vermiculit umschließen), ggf. feuerhemmende Akkutasche verwenden (bei Hausmeister erhältlich)
  2. Vor der Entsorgung: 14 Tage in “Quarantäne”
  3. Anschließend: Entsorgung als Elektroschrott 

DGUV Information „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB)“

Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB)“ enthält allgemeine Informationen zu LIB und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen. 

Sie gibt Hinweise, wie in den Unternehmen sicherer mit LIB umgegangen werden kann und somit Brände verhütet werden können.

Li-Akkus können bei unsachgemäßem Umgang, etwa durch Beschädigung, Hitze oder falsche Lagerung, Kurzschlüsse und Brände verursachen.