Unfallanzeigen

Eine Unfallanzeige ist immer dann erforderlich, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge hat.

Wie ist eine Un­fal­l­an­zei­ge zu erstellen

Ein Arbeits- oder Wegeunfall ist umgehend an Abteilung Personal und Organisation zu melden.
Hier die einzelnen Schritte:

  1. Unfallanzeige herunterladen und am PC ausfüllen (Unterschrift nicht erforderlich!)
  2. Anzeige per E-Mail an die Abteilung Personal und Organisation senden.
  3. Abteilung Personal und Organisation meldet den Unfall über das Mitgliederportal an die Unfallkasse Hessen (UKH).
  4. Die/Der Bedienstete erhält eine Bestätigung über den Eingang der Unfallanzeige von der UKH.

Link zum Formular "Unfallanzeige"

Hier finden Sie die Formulare Unfallanzeige für Tarifbeschäftigte bzw. Dienstunfallanzeige für Beamtinnen und Beamte und an wen diese zu senden sind

Link zum Formular "Unfallanzeige": Weiter

Wissenswertes zur Unfallanzeige

Wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine ärztliche Behandlung erforderlich macht, müssen Sie sich zuerst an einen Durchgangsarzt wenden. Ausnahmen: Bei Augenverletzungen können Sie direkt zum Augenarzt, bei Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen direkt zum HNO-Arzt gehen.


Eine Unfallmeldung ist in jedem Fall zu stellen, wenn Sie einen Arzt aufgesucht haben.


Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden (Telefon, E-Mail).

Geringfügige Verletzungen, sog. Bagatellverletzungen, können mit dem “Meldeblock” (DGUV Information 204-021), dem ehemaligen “Verbandbuch”, erfasst werden. Der Eintrag auf einem Blatt des Meldeblocks gilt als Nachweis der arbeitsbedingten Verletzung und als erste Unfallmeldung. Dort sind alle relevanten Angaben enthalten, so dass auch später eine evtl. notwendig werdende Unfallanzeige korrekt ausgefüllt werden kann. Die Blätter mit den Unfalldaten sollen an zentraler Stelle (z.B. Sekretariat, Labor- oder Werkstattleitung) und aus Datenschutzgründen unter Verschluss für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. 
Bei allen darüber hinausgehenden Arbeits- oder Wegeunfällen ist zuerst ein Durchgangsarzt aufzusuchen.

Go-Link dieser Seite: www.uni-kassel.de/go/unfallanzeige