Geldgeber

Einwerben von Drittmitteln

  • Alle in der Forschung tätigen Hochschulmitglieder sind berechtigt, drittmittelfinanzierte Forschungsvorhaben im Rahmen ihrer Dienstaufgabe durchzuführen.
  • Die geplante Einwerbung von Drittmitteln ist im Rahmen des Drittmittelverfahrens dem Präsidium anzuzeigen.
  • Mit der Anzeige wird klargestellt, dass das Vorhaben als Dienstaufgabe angenommen wird und der/die Wissenschaftler/in kein Honorar erhält.