BMFTR – Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Für Forscher*innen und Hochschulen ist das BMFTR der zentrale Impulsgeber für drittmittelstarke Verbund- und Pionierprojekte. Die Förderstrategie ruht auf zentralen Zukunftssäulen:

  • Technologische Souveränität & Innovation: Massive Stärkung von Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz (KI), Halbleitertechnik und Quantentechnologie.
  • Raumfahrt & Sicherheit: Förderung von Spitzenforschung in der Satelliten- und Raumfahrttechnik sowie der IT-Sicherheitsforschung.
  • Zukunftsvorsorge & Nachhaltigkeit: Große Rahmenprogramme wie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) oder die Energiewende (z. B. Kopernikus-Projekte).
  • Lebenswissenschaften: Enge Verknüpfung von medizinischer Innovation und KI zur Früherkennung von Krankheiten sowie die Finanzierung der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung.

Für Antragstellende gilt: Das Ministerium setzt stark auf die Hebelwirkung von Innovationen für Wirtschaft und Gesellschaft. Forschungsanträge haben besonders dann hohe Erfolgschancen, wenn sie disziplinübergreifend anwendbare Lösungen für die großen gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen von morgen skizzieren. Die administrative Abwicklung erfolgt dabei fast ausnahmslos über spezialisierte Projektträger.

Passt diese Förderung zu mir?


  • Themen / Förderbereiche: Forschung & Innovation (themenspezifisch und themenoffen)
  • Antragsberechtigt: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
  • Förderhöhe: In der Regel 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Hochschulen zzgl. 20 % Projektpauschale
  • Laufzeit: Programmabhängig, i.d.R. 2–4 Jahre
  • Förderart: Zuschuss (Projektförderung/Zuwendung auf Ausgabenbasis)

Der Weg zum Antrag – Was muss ich tun?


  • Antragsverfahren: Zweistufig (Skizze + Antrag) – Online-Einreichung
  • Abwicklung über: Projektträger (z. B. VDI/VDE, DLR PT)
  • Offizielle Kanäle: Link zur Homepage / Kontakt

Projektdurchführung & Uni-Kassel-Richtlinien

Interne Leitlinien & Support


  • Verantwortlichkeit: Die Projektleitung ist stets für die Bewilligung und Bewirtschaftung verantwortlich. Die Einwerbung unterliegt der Drittmittelsatzung der Universität Kassel.
  • Unterstützung: Das Team der Drittmittelbewirtschaftung berät, unterstützt und ist für die rechtsverbindliche Einreichung der Dokumente zuständig.
  • Interne Registrierung: Das Projekt muss zwingend in der Forschungsdatenbank „Converis“ erfasst bzw. aktualisiert werden.
  • Kontenführung: Abwicklung über Universitätskonten ist nur zulässig, wenn das Projekt vollständig im Hauptamt durchgeführt wird und keine persönlichen Honorare gezahlt werden.
  • Ansprechpersonen: Fachbereichsbezogene Sachbearbeitung der Drittmittelbewirtschaftung. Bei Fragen zum Vergaberecht: Team der Zentralen Materialwirtschaft.

Mittelbewirtschaftung


  • Abrechenbarkeit: Nur Ausgaben, die eindeutig dem Vorhaben zuzuordnen sind und innerhalb der Laufzeit entstehen (ANBest-P).
    • Achtung (Ausschluss): Keine Grundausstattung (IT-Ausstattung, Büromöbel), kein Büromaterial, Porto oder alkoholische Getränke.
    • Pflicht: Alle Belege mit interner Projektnummer kennzeichnen.
  • Liquidität & Mittelabruf: Projektkonto muss jederzeit ausreichend gedeckt sein. Regelmäßige Zahlungsanforderungen an den Projektträger via profiOnline stellen.
  • Vergaberecht: Bestimmungen des Zuwendungsgebers und der Universität sind strikt einzuhalten (Gefahr von Rückforderungen!).

Nachweise & Fristen


  • Zwischennachweise: Jährlich zum 30. April des Folgejahres (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis) via Portal profiOnline.
  • Verwendungsnachweis: Innerhalb von 6 Monaten nach Projektende.
  • Hinweis: Die fristgerechte Erstellung des Sachberichts liegt bei der Projektleitung; die Drittmittelbewirtschaftung unterstützt beim zahlenmäßigen Nachweis.

Ansprechpersonen

Name, VornameKontaktinfos