Akkreditierung und Reakkreditierung an der Universität Kassel

Den vollständigen internen Prozessablauf für ein Akkreditierungsverfahren und die weiteren einzuleitenden Schritte und Materialien finden Sie auf der Seite Studiengangsentwicklung.

 

Aktueller Stand

Die Universität Kassel hat entsprechend den Vorgaben des Hessischen Hochschulgesetzes (§ 12 Abs. 2 HHG) ihre mit einer Hochschulprüfung abschließenden Studiengänge regelmäßig vor der Einschreibung von Studierenden in Verfahren der Programmakkreditierung akkreditieren lassen. Dabei wurden die Studiengänge größtenteils in fachaffinen Clustern gebündelt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes sind hiervon die Studiengänge für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen in Hessen als einphasige Staatsexamensstudiengänge weiterhin ausgenommen. Eine zweite Ausnahme bilden die dem bisherigen Studienmodell entsprechenden künstlerischen Studiengänge der Kunsthochschule Kassel.

Die Erfahrungen der Universität Kassel, die in den Akrkreditierungsverfahren gemacht wurden, sind ausführlicher im 9. Lehr- und Studienbericht der Hochschule von 2016 bewertet. Darin wurde die Funktionsfähigkeit und grundsätzliche Angemessenheit des Modells Programm-/Clusterakkreditierung konstatiert. Fragen zur Weiterentwicklung der Verfahren an der Universität Kassel z.B. auch im Hinblick auf Überlegungen zum Einstieg in die Systemakkreditierung wurden im Wintersemester 2013/14 im Zusammenhang mit dem Hochschulentwicklungsplan für die Jahre 2015 bis 2019 im Senat und mit den Dekaninnen und Dekanen der Fachbereiche diskutiert. Von den betreffenden Gremien wurde hierbei die grundlegende Position der Hochschulleitung zustimmend zur Kenntnis genommen, am Grundmodell der Programm-/Clusterakkreditierung an der Universität Kassel bis auf Weiteres festzuhalten. Im Jahr 2014 hat die Universität im Hinblick auf zentrale Aspekte eine Systembewertung  durchlaufen, die den Einzelverfahren zu Grunde gelegt wird.

Die Ergebnisse aller Akkreditierungsverfahren, die an der Universität Kassel abgeschlossen wurden, sind in der Datenbank des Akkreditierungsrats einzusehen.

 

Verfahrensablauf

Akkreditierung: Die Anmeldung zu einem (Cluster-)Verfahren soll bei der Einführung eines neuen Studienganges durch den Studiengangsverantwortlichen bei der Abteilung Studium und Lehre ca. 1,5 Jahre vor Aufnahme der Studierenden in einen Studiengang erfolgen. Bei internationalen Studiengängen beträgt dieser Vorlauf i.d.R. zwei Jahre auch in Abstimmung mit der Entwicklungsplanung international. 

Reakkreditierung: Die Reakkreditierung soll spätestens 1,5 Jahre vor Ablauf der Akkreditierungsfrist bei der Abteilung Studium und Lehre angemeldet werden. Im Rahmen der Reakkreditierung gelten dieselben Vorgaben und Verfahrensabläufe wie für die Erstakkreditierung mit besonderem Schwerpunkt auf der Auswertung der vorliegenden Daten und Erfahrungen bei der Durchführung des Studiengangs.

Die Laufzeit vo Akkreditierungen beträgt 8 Jahre.

Akkreditierungsverfahren wurden bisher an der Universität Kassel von den Agenturen ZEvA, ASIIN, AHPGS und AQAS durchgeführt. Die gültigen Verfahrensbestimmungen der Agenturen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Akkreditierungsagenturen.

 

Ansprechpartner

Heiko Wolf

Gruppenleitung Qualitätsentwicklung, Akkreditierungsverfahren


Tel. +49 561 804-1864