Am Arbeitsplatz
Bildungsurlaub
Unabhängig vom Lebensalter haben alle Bediensteten Anspruch auf Bildungsurlaub von jährlich bis zu 5 Arbeitstagen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer vom Hessischen Sozialminister anerkannten Bildungsveranstaltung. Anträge sind der Personalabteilung auf dem Dienstweg vorzulegen. Der Bildungsurlaub ist auf Antrag übertragbar (max. 10 Arbeitstage im Jahr).
Ansprechpartner/innen Bildungsurlaub:
EDV am Arbeitsplatz
- Bildschirmarbeitsplatz
- SAP/HCM-Eingabehilfen
Erholungsurlaub
Die Einzelheiten zu Ihrem Anspruch auf Erholungsurlaub sowie Urlaubsgeld entnehmen Sie bitte den Merkblättern zu ihrem jeweiligen Arbeitsverhältnis.
Datenschutz
- Informationen zum Datenschutz an der Universität Kassel (Datenschutzrechtliche Vernichtung und rechtliche Grundlagen, Erlasstext, Vordruck zum Verfahrensverzeichnis, Checkliste zur Vorabkontrolle, Links zum Datenschutz)
Sachschadenersatz
Sonderurlaub
Unfall
Dienstunfallanzeige für Beamte
Dienstunfallanzeige für Tarifbeschäftigte
