Gleitzeit
Gleitzeit gilt grundsätzlich für alle Bediensteten
- der Zentralen Universitätsverwaltung einschließlich BHF
- des IT Servicezentrums
- der Universitätsbibliothek Kassel –Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
- sowie für die Bediensteten der Zentralen Einrichtungen UniKasselTransfer und der Uniwerkstätten
Von der Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit sind ausgenommen:
- Bedienstete des Schlüsseldepots, der Betriebstechnik, des Servicedesks und der Fahrbereitschaft
- Hausmeister und Gärtner/innen
- Bedienstete der Telefonzentrale
- Auszubildende der Uniwerkstätten.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit (Dokumente sind nur innerhalb des Hochschulnetzes abrufbar):
Pilotprojekt alternierende Telearbeit
Auf Grundlage der landesweit geltenden Vereinbarung vom 28.03.2009 wird alternierende Telearbeit in einem Pilotprojekt mit 5 Plätzen zunächst für die Dauer von 2 Jahren erprobt.
Alternierende Telearbeit bedeutet, dass die Arbeitszeit teilweise zu Hause (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise in der Dienststelle (behördliche Arbeitsstätte) erbracht wird.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
