Suchtprävention und -hilfe
Sie sind vermutlich auf diese Seite gestoßen, weil Sie einen Informations- und Beratungsbedarf im Bereich Sozialer Probleme am Arbeitsplatz bzw. zur Gesundheitsförderung, Suchtprävention bzw. Suchthilfe haben. Sie können Ihr Anliegen, Ihre Sorgen, Anregungen und Hilfesuche auf den verschiedenen organisatorischen Arbeitsebenen vorbringen, denn zu den Aufgaben der Universität Kassel gehört auch deren gesundheits- und sozialverträgliche Durchführung. Nicht immer sind jedoch alle notwendigen Informationen auf allen Ebenen verfügbar. Von allen Angehörigen der Universität wird jedoch erwartet, daß sie sich diese Informationen und ggf. auch notwendige Kompetenzen bei Bedarf verfügbar machen.
Dabei wollen wir Sie und Ihren Bereich unterstützen, damit Sie möglichst gemeinsam einen Weg gehen können, der zum Ziel führt.
Wir sprechen mit unserem Angebot Angehörige der Universität auf allen Ebenen und in unterschiedlichen Funktionen als Vorgesetzte oder Mitarbeiter und insbesondere als unmittelbar Betroffene an. Wir möchten Sie zunächst auf die nachstehenden Beteiligten im Rahmen der Gesundheitsförderung, Suchtprävention und Suchthilfe aufmerksam machen und zeigen, welche Rolle wir dabei einnehmen:
Bitte tragen Sie dazu bei, indem Sie soziale Probleme am Arbeitsplatz frühzeitig und vertrauensvoll mit Ihren Kolleginnen und Kollegen und notwendigerweise mit Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten besprechen. So können notwendige Maßnahmen und Entscheidungen rechtzeitig vor Ort getroffen werden. Wenn Sie das derzeit nicht für möglich halten oder Informationen einholen wollen, die aktuell vor Ort nicht verfügbar sind, so können Sie uns gern ansprechen, ohne daß sich daraus irgendwelche Weiterungen ergeben müssen.
Bei übergreifende bzw. grundsätzlichen Fragen der Personalverwaltung, Personalführung und Personalentwicklung steht Ihnen die Personalabteilung und auch der Personalrat zur Seite, damit Ihnen vor Ort der Kopf frei bleibt für Ihre eigentlichen Aufgaben. Wenn Sie vorher einen Ansprechpartner haben möchten, der Ihnen hilft, Ihr Problem auf den Punkt zu bringen, so können Sie uns gern vorher ansprechen und mit uns gemeinsam überlegen, welche Schritte Sie gehen wollen und welche nicht.
Wenn Sie sich noch nicht richtig sicher sind, wie Sie vorgehen möchen und sich vielleicht erst orientieren möchten, ohne gleich mit Beteiligten und Betroffenen zu reden, so finden Sie in uns unkomplizierte Ansprechpartner, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und ohne Ihren ausdrücklichen Auftrag nicht weiter tätig werden. Wir wollen Sie gerne unterstützen, sich Klarheit zu verschaffen, welche Schritte Sie gehen wollen und welche nicht und welche Eigendynamik sich eventuell durch das Vorgehen anderer Beteiligter ergeben kann. Auch wenn Sie sich irgendeine Mitarbeit bei der Gesundheitsförderung der Universität vorstellen können, so freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Wenn Sie jetzt schon wissen, daß Sie eine professionelle Sozialberatung benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an die Psychotherapeutische Beratungsstelle unseres Studentenwerkes. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesamthochschule Kassel steht in Konfliktsituationen und bei persönlichen Problemen die Psychotherapeutische Beratungsstelle für Beratungsgespräche zur Verfügung. Die dort geführten Gespräche unterliegen selbstverständlich - auch gegenüber dem Arbeitgeber - der Schweigepflicht.
Wenn Sie sich bereits sicher sind, daß Sie eine ambulante Suchtbehandlung benötigen und möchten, so können Sie sich auch direkt an unseren Sozial- und Suchtberater Herr Baumann wenden. Die Betrieblichen Sozialhelfer sind gern bereit, Ihren Weg in die Unabhängigkeit von der Sucht zu begleiten und Ihnen ggf. auch eine stationäre Behandlung zu vermitteln.
... ist die Dienstvereinbarung vom 13. Juli 1994 zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Universität Gesamthochschule Kassel über betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie Hilfe für Suchtgefährdete und Suchtkranke.
Ziel der Vereinbarung ist
- die Gesundheit der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu erhalten, krankheitsauslösenden Problemen entgegenzuwirken und Suchtgefahren vorzubeugen,
- den Betroffenen ihre Arbeitsplätze zu erhalten,
- die Arbeitssicherheit und einen geordneten Dienstbetrieb zu gewährleisten,
- Hilfsangebote für Suchtgefährdete und Süchtige verbindlich bereitzustellen,
- besonderes Verständnis für die Problematik des Suchtmittelmißbrauchs zu vermitteln und durch Schulungsmaßnahmen den Kenntnisstand der Bediensteten im Umgang mit Suchtproblemen zu erhöhen,
- ein Interventionsverfahren bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten festzulegen und
- ein für alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter überschaubares und einheitliches Verfahren betreffend arbeitsrechtlicher Konsequenzen sicherzustellen.
Präsident und Personalrat erwarten von allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern
- die Aufklärung anzunehmen und weiterzugeben,
- unbeschadet der Verpflichtung gem. § 38 UVV *) aus Gründen der Gesunderhaltung und der Arbeitssicherheit auf den Konsum von Suchtmitteln während der Dienstzeit zu verzichten und Kolleginnen und Kollegen nicht zum Suchtmittelkonsum zu animieren,
- Probleme des Suchtmittelmißbrauchs nicht zu bagatellisieren.
- Präsident und Personalrat fordern von den direkt Betroffenen, die Hilfsangebote anzunehmen.
*) UVV - Unfallverhütungsvorschriften
Entsteht bei Vorgesetzten der Eindruck, daß Verhaltensauffälligkeiten oder nachlassende Arbeitsleistung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum stehen, so sollte eine Stufenverfahren zur Wiederherstellung der Arbeitsleistung eingeleitet werden. Es beginnt mit einem vertraulichem Gespräch unter vier Augen und kann weitere Stufen beinhalten. Ziel des Stufenplanes ist grundsätzlich die volle Rehabilitation. Am Ende kann aber auch die Entlassung eines Betroffenen stehen, der nicht bereit ist, an der Wiederherstellung der Arbeitsleistung mitzuwirken.
Wenn Sie sich als Betroffene/r von einem Stufenverfahren bedroht fühlen, so rufen Sie uns bitte an, um eine Unterstützung zu vereinbaren, damit der Stufenplan für Sie zu einem guten Ende führt.
Wenn Sie als Vorgesetzte/r ein Stufenverfahren einleiten wollen, so rufen Sie uns bitte an, um eine Untertstützung zu vereinbaren, damit der Stufenplan für alle Beteiligten erfolgreich durchgeführt werden kann.
Wir stellen Ihnen gern weitere Einzelheiten des Verfahren in einem persönlichen Gespräch, per Telefon oder im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor.
Betriebliche Sozialhelfer:
Wilfried Diederich, Tel. 27 03
Erich Knoff, Tel. 64 59
Monika Nette, Tel. 21 17
Elke Nörthemann, Tel. 42 90
Wolfgang Poppitz, Tel. 21 98
Renate Thiel, Tel. 34 23
