Satzung

Ordnung des Geistes- und kulturwissenschaftlichen Promotionskollegs (GeKKo) des Fachbereichs 02 der Universität Kassel

Das Geistes- und kulturwissenschaftliche Promotionskolleg (GeKKo) am Fachbereich 02 der Universität Kassel ist ein interdisziplinäres, themenübergreifendes, in Methodik und Zielsetzung dezidiert geistes- und kulturwissenschaftliches Kollegium. Es dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und damit der Weiterentwicklung des Forschungspotenzials der Geistes- und Kulturwissenschaften an der Universität Kassel. Das Kolleg kooperiert mit dem gesellschaftswissenschaftlichen Graduiertenzentrum des Fachbereichs 05 (KIGG) sowie mit anderen anschlussfähigen Einrichtungen der Universität Kassel.
Mit Beschluss P/836 vom 31. August 2010 ist das Geistes- und Kulturwissenschaftliche Promotionskolleg des Fachbereichs 02 als wissenschaftliche Einrichtung der Universität Kassel gem. § 37 Abs. 5 HHG eingerichtet worden. Das Dekanat des Fachbereichs 02 organisiert das Promotionskolleg entsprechend dem Präsidiumsbeschluss mittels dieser Ordnung.

2.1. Ziel des Promotionskollegs ist die intellektuelle, ideelle und finanzielle Unterstützung individueller Promotionsprojekte, um einen erfolgreichen und zügigen Abschluss zu befördern.
2.2. Im Zentrum der Förderung stehen Doktoranden und Doktorandinnen der geistes- und kulturwissenschaftlichen Fächer an der Universität Kassel, die auf Antrag (vgl. 4.1.2.) als Mitglieder (Kollegiatinnen und Kollegiaten) in das Graduiertenkolleg aufgenommen werden.
2.3. Die Kollegiaten und Kollegiatinnen werden kontinuierlich durch fachliche und fachübergreifende Angebote unterstützt, die Elemente eines Promotionsstudiums enthalten und berufsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen zur Unterstützung der weiteren Karriereplanung einschließen.
2.4. Die Einbettung der individuellen Projekte in den institutionellen Rahmen des Promotionskollegs soll dazu beitragen, die Kontakte zwischen den Mitgliedern des Kollegs zu intensivieren. Ein wesentliches Bildungsziel ist die Vermittlung eines wissenschaftlichen Habitus, der die Fähigkeit zur Kommunikation im interdisziplinären Verbund der Geistes- und Kulturwissenschaften ausdrücklich einschließt.
2.5. Die Förderung und Pflege überregionaler und internationaler wissenschaftlicher Kontakte ist ein weiteres Anliegen des Promotionskollegs.

Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln, die dem Promotionskolleg vom Fachbereich 02 im Rahmen seiner Möglichkeiten zugewiesen werden.

4.1. Kollegiatinnen und Kollegiaten
4.1.1. Mitglieder des Promotionskollegs sind primär Promovendinnen und Promovenden am Fachbereich 02 der Universität Kassel. Sie bilden die Gruppe der Kollegiatinnen und Kollegiaten.
4.1.2. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein von den Sprechern des Promotionskollegs angenommener Antrag (ca. 5-7 Seiten). Von den aufgenommenen Kollegiatinnen und Kollegiaten wird erwartet, dass sie ihr Dissertationsprojekt im Plenum vorstellen und einen kurzen schriftlichen Zwischenbericht verfassen (ca. 1,5 Jahre nach der Aufnahme). Erwartet wird ferner die kontinuierliche Mitarbeit an Tagungen, Vortragsveranstaltungen, Workshops und anderen Treffen des Promotionskollegs.
Ziel ist der Abschluss einer Vollzeitpromotion innerhalb von drei Jahren. Individuelle Ausnahmen können in Absprache mit der/dem Kollegiatin/Kollegiaten, der/dem Betreuerin/Betreuer und der Geschäftsführung vereinbart werden.
Die Mitgliedschaft im Promotionskolleg ist keine Voraussetzung für die Eröffnung eines Promotionsverfahrens.
4.1.3. Die Mitgliedschaft endet mit dem Abschluss der Promotion, spätestens also am Tag der Disputation. Die Mitgliedschaft endet andernfalls an dem Tag, an dem gemäß der AB-PromO der Universität Kassel in ihrer jeweils geltenden Fassung die Annahme als Doktorandin oder Doktorand erlischt.
4.2. Kandidatinnen/Kandidaten und assoziierte Teilnehmerinnen/Teilnehmer
4.2.1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Kollegs steht auf Einladung fortgeschrittenen Studierenden offen, die eine Promotion anstreben (Kandidatinnen und Kandidaten).
4.2.2. Ferner können bereits promovierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die ein Habilitationsprojekt bearbeiten oder eine Juniorprofessur innehaben, als assoziierte Teilnehmer und Teilnehmerinnen an den Veranstaltungen des Kollegs teilnehmen.
4.3. Geschäftsführung
4.3.1. Die Geschäftsführung übernehmen zwei Sprecher/Sprecherinnen des Promotionskollegs, die dem Fachbereich 02 angehören. Ein Sprecher/eine Sprecherin ist ein durch den Fachbereichsrat des Fachbereichs 02 gewähltes Mitglied des Professoriums. Der zweite Sprecher/die zweite Sprecherin ist Mitglied des Dekanats des Fachbereichs 02 und wird vom Dekan/von der Dekanin bestimmt. Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Eine Wiederwahl bzw. Wiederernennung ist möglich.
4.3.2. Die beiden Sprecher/Sprecherinnen vertreten das Promotionskolleg nach außen. Sie entscheiden über Aufnahmeanträge und individuelle Fördermaßnahmen und regeln das operative Tagesgeschäft (Detailplanung von Vorträgen, Tagungen etc.). Sie entwerfen in Abstimmung mit dem Leitungsgremium die Leitlinien der jährlichen Haushaltsplanung.
4.3.3. Beide Sprecher/Sprecherinnen werden bei Planung und Koordination durch ein Mitglied unterstützt, dessen Tätigkeit nach Möglichkeit aus Mitteln des Promotionskollegs finanziert wird.
4.4. Leitungsgremium
4.4.1. Über die strategischen ZielePlanungen und Maßnahmen des Promotionskollegs entscheidet das Leitungsgremium des Kollegs.
4.4.2. Es besteht neben den beiden Sprechern/Sprecherinnen aus zwei weiteren, vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 02 gewählten Mitgliedern des Professoriums und drei von den Kollegiatinnen und Kollegiaten gewählten Mitgliedern. Darunter sollen mindestens ein/e WB und eine externe Promovendin/ein externer Promovend sein, die/der keine Stelle an der Universität hat.
Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
4.4.3. Das Leitungsgremium tritt mindestens einmal pro Semester zusammen. Es gilt die GO-Gremien der Universität Kassel in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die/der vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 02 gewählte Sprecherin/Sprecher leitet die Sitzungen des Gremiums. Sie/er wird ggf. von der/dem zweiten Sprecher/Sprecherin vertreten.
4.4.4. Im Falle eines Konfliktes zwischen Promovierenden und ihren Betreuerinnen oder Betreuern sollen die Sprecher/Sprecherinnen oder einzelne Mitglieder des Leitungsgremiums vermitteln, sofern eine Mediation gewünscht wird.

5.1. Das Kolleg richtet regelmäßig hochschulöffentliche Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen an der Universität Kassel aus. Als Vortragende sollen neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Kassel auch Experten und Expertinnen aus dem In- und Ausland gewonnen werden.
5.2. Im Rahmen des Kollegs werden ferner propädeutische Workshops (z.B. Rhetorikseminare, Beratung für geistes- und kulturwissenschaftliche Projektanträge etc.) angeboten, die ggf. in Kooperation mit dem KIGG (Fachbereich 05) oder auch mit anderen Einrichtungen der Universität Kassel organisiert werden, die im Bereich der strukturierten Förderung von Promotionen aktiv sind.
5.3. Das Kolleg veranstaltet in jedem Semester eine auswärtige mehrtägige Arbeitstagung für die Kollegiatinnen und Kollegiaten, zu der auch deren Betreuer und Betreuerinnen sowie Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen sind. Auch externe Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen können eingeladen werden.
5.4. Geplant sind ferner Exkursionen zu geeigneten Forschungsinstitutionen (z.B. Staatsbibliothek München, SUB Göttingen, Wolfenbüttel etc.).
5.5. Das Kolleg unterstützt die Selbstorganisation der Mitglieder in kleineren Arbeitsgruppen nach methodischen und/oder thematischen Klassen oder Clustern, auch zur Vorbereitung von Vorträgen und Tagungen.

Der Fachbereich 02 stellt dem Kolleg im Rahmen seiner Möglichkeiten geeignete Räumlichkeiten als Aufenthalts- und Besprechungszimmer mit Computerarbeitsplätzen zur Verfügung, vorrangig für Kollegiatinnen und Kollegiaten ohne Stelle an der Universität.

Kassel, den 16. November 2010

Der Dekan des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften
Prof. Dr. Andreas Gardt