Die GEW-Betriebsgruppe der Universität Kassel spricht sich gegen die geplante Aufweichung der seit 2013 bestehenden Zivilklausel durch den Senat der Universität Kassel aus und unterstützt den Protest der Initiative „Zivilklausel bleibt“ am 01. Juli 2026 im Senatssaal (um 8:30 Uhr, Mönchebergstraße 3, 2. OG).
Die Zivilklausel soll in der Senatssitzung am 01. Juli 2026 durch eine Art „Friedensklausel“ bzw. „Werteklausel“ ersetzt werden. Diese Entscheidung würde es militärischen Akteur*innen wie der Bundeswehr oder der Rüstungsindustrie ermöglichen, universitäre Forschung für ihre Zwecke zu nutzen und diese in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Die GEW-Betriebsgruppe der Universität Kassel schließt sich mit dieser Positionierung den Entscheidungen der GEW-Bund an, die 2025 in ihrem Beschluss „Gegen Militarisierung von Hochschulen und Forschung“ das Engagement für die Zivilklausel fordert. Vor allem verurteilt die GEW-Betriebsgruppe die fehlende Transparenz und den Mangel an öffentlicher Diskussion über die Aufweichung bzw. Auflösung der Zivilklausel an der Universität Kassel. Die fehlende Einbindung und Mitbestimmung durch die Studierendenschaft widerspricht den Grundsätzen demokratischer Teilhabe.
Aus diesem Grund fordern wir von Wissenschaftler*innen und Studierenden der Universität Kassel, sich für den Erhalt der Zivilklausel einzusetzen und „sich kritisch mit den Möglichkeiten der militärischen Nutzung von Forschungsergebnissen auseinanderzusetzen und im Rahmen ihrer Forschungsfolgeverantwortung für eine ausschließlich zivile Nutzung einzutreten“ (GEW Bund 2025, Beschluss 1.16).
Wir rufen alle GEW-Mitglieder, Wissenschaftler:innen und Studierende auf, am 01.07.2026 gegen die Aufweichung der Zivilklausel zu protestieren (um 8:30 Uhr Mönchebergstrasse 3, 2. OG) und die Petition der Initiative „Zivilklausel bleibt“ zu unterschreiben (liegt im Café Desasta am HoPla und im Café Krise in der Kunsthochschule aus).
Beschluss des Senats der Universität Kassel vom 4. Dezember 2013:
„Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.“
Beschluss des Senats der Universität Kassel vom 11. Juli 2012 für die „Neufassung der Orientierung für Professorinnen und Professoren“:
„Es gehört zur Verantwortung von Wissenschaft sich mit möglichen Anwendungen und Folgen ihrer Ergebnisse zu befassen, auf Risiken aufmerksam zu machen und ihnen entgegenzuwirken. Gefragt sind deshalb Transparenz und Diskurs von unterschiedlichen Fachkulturen. Es gehört zum gesellschaftlichen Auftrag der Universität, Frieden und internationale Verständigung zu fördern. Deshalb sollen Forschung, Lehre und Studium an der Universität Kassel ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen. Diskussionen über Ziele und Risiken wissenschaftlicher Aktivitäten müssen offen geführt werden. Ähnliches gilt für Nachhaltigkeit als ein Prinzip, das seine Bedeutung im Hinblick auf Umweltschutz, Klimawandel oder soziale Gerechtigkeit in Interpretation und Umsetzung erfährt – als wissenschaftliches Thema wie auch für Konzepte und Handeln der Universität selbst. Gleichermaßen zu nennen sind hier fördern- und schätzenswerte Belange von Leben und Gesundheit, Zusammenhalt der Gesellschaft und Vermeidung von Diskriminierung.“
Wir rufen alle GEW-Mitglieder, Wissenschaftler:innen und Studierende auf, am 01.07.2026 gegen die Aufweichung der Zivilklausel zu protestieren (um 8:30 Uhr Mönchebergstrasse 3, 2. OG) und die Petition der Initiative „Zivilklausel bleibt“ zu unterschreiben (liegt im Café Desasta am HoPla und im Café Krise in der Kunsthochschule aus; online unter https://www.openpetition.de/petition/online/petition-gegen-forschung-zu-kriegszwecken-fuer-den-erhalt-der-zivilklausel-an-der-universitaet-kassel