So erstellen Sie den Lehrbericht

Diese Seite unterstützt Sie dabei, den Lehrbericht arbeitsökonomisch zu erstellen: mit klaren Rollen, einem realistischen Zeitplan, einer sinnvollen Nutzung vorhandener Datengrundlagen und einem Handlungsprogramm, das im Folgezyklus überprüfbar ist.

1) Rollen und Beteiligung (Standardmodell)

Verantwortung im Fachbereich

  • Die Verantwortung für den Lehrbericht liegt beim Dekanat.
  • Federführend koordiniert in der Regel der bzw. die Studiendekan:in, unterstützt durch die Fachbereichsadministration und ggf. weitere Personen.
  • Der Fachbereichsrat nimmt Stellung.

Studierendenbeteiligung

Studierende sollen verbindlich und nachhaltig beteiligt werden. Bewährt sind planbare Formate, zum Beispiel:

  • Beratung einer kommentierten Entwurfsfassung in der Studienkommission ggf. auch Fachschaftsrat,
  • ein kurzer Termin zur Befund- und Maßnahmen-Diskussion,
  • dokumentierte Rückkopplung („Was wurde aufgenommen, was nicht und warum?“).

2) Zeitplan (Blueprint, rückwärts geplant)

Richtwerte: Einreichung 31.03. oder 30.09. (Terminabstimmung möglich).

Empfohlenes Vorgehen:

  • 8–6 Wochen vorher: Datengrundlagen sichern, Befunde bündeln, erste Themencluster bilden.
  • 6–4 Wochen vorher: Entwurf zur Situationsanalyse erstellen, Handlungsoptionen sammeln, priorisieren.
  • 4–2 Wochen vorher: Maßnahmenpaket ausarbeiten (Ziel, Verantwortlichkeit, Zeithorizont, Prüfpunkt).
  • 2–1 Woche vorher: Befassung in Gremien (z.B. Studienkommission, Dekanat, Fachbereichsrat), Finalisierung.
  • Einreichung: Bericht übermitteln und Gesprächsvorbereitung für die Verdichtung der Kernthemen.

3) Inhaltlicher Kern (was „den Unterschied“ macht)

Der Mehrwert entsteht dort, wo der Fachbereich die Befunde deutet und in einen Regelkreis überführt:

  • Was sind die wichtigsten Befunde (nicht: alles, was messbar ist)?
  • Was bedeutet das fachbereichsspezifisch?
  • Welche Maßnahmen folgen daraus, mit welchen Verantwortlichkeiten?
  • Wie wird Wirkung überprüft und im nächsten Zyklus wieder aufgegriffen?

4) Datengrundlagen (Orientierung)

Die Handreichung nennt u.a.:

  • Daten aus dem studienbegleitenden Prüfungswesen,
  • Ergebnisse von Absolvent:innenbefragungen,
  • weitere quantitative und qualitative Instrumente (z.B. Befragungen, Workload-Erhebungen),
  • Erkenntnisse aus (Re-)Akkreditierungsverfahren und deren Ergebnisse.

(Hinweis: Die konkrete Auswahl sollte dem Zweck folgen. Der Lehrbericht ist kein Datenkatalog.)

5) Maßnahmen so formulieren, dass sie steuerbar werden

Damit Maßnahmen nicht zur Wunschliste werden, hilft ein Minimalstandard:

Jede Maßnahme beantwortet fünf Fragen

  1. Worauf reagiert sie? (Befund/Problem)
  2. Was soll sich verbessern? (Ziel)
  3. Wer trägt die Verantwortung? (Rolle/Einheit)
  4. Bis wann? (Zeithorizont)
  5. Wie wird geprüft? (Indikator/Review)

Beispielformulierung

„Auf Basis von [Befund] wird [Maßnahme] umgesetzt. Ziel ist [Ziel]. Verantwortlich: [Rolle]. Zeithorizont: [Zeitraum]. Die Wirkung wird geprüft über [Indikator/Review].“

6) Checkliste vor Abgabe (Kurzcheck)

  • Interpretation und Prioritäten sind klar (nicht nur Tabellen).
  • Studierendenbeteiligung ist erkennbar.
  • Maßnahmen sind realistisch, verantwortet und terminiert.
  • Rückbezug auf Verabredungen/Schwerpunkte der letzten Periode ist enthalten.
  • Für das Gespräch mit dem Präsidium sind 3–5 Kernthemen verdichtet.