Antragsverfahren für zentrale QSL-Projektmittel

Gemäß den in P/381 vom 24. März 2021 festgelegten Richtlinien zum Antragsverfahren für das zentrale QSL-Projektmittel-Budget können Anträge auf zentrale QSL-Projektmittel zum 1. Mai und zum 1. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden. Sie werden dann in der entsprechenden Sitzung der Zentralen Studienkommission, die i. d. R. im Juni bzw. November stattfinden, behandelt. Eine finanzielle Obergrenze ist nicht vorgesehen, die Mindestgrenze für einen einzelnen Antrag liegt bei 5.000 Euro pro Jahr. Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 36 Monate. Die Projekte müssen aufwandsbezogen definiert werden. Eine Finanzierung von hauptamtlichem Personal ist aus den Projektmitteln nicht möglich.

Antragsberechtigt sind Zentrale Einrichtungen (inkl. Wissenschaftliche Zentren, Kompetenzzentren usw.), Abteilungen der Zentralverwaltung, die zentralen Organe der Studierendenschaft und fachbereichsübergreifende studentische Initiativen (i. V. mit Kostenstelleninhabern innerhalb der Struktur der Hochschule). Die Fachbereiche, die Kunsthochschule und das Zentrum für Lehrer*innenbildung, die über dezentrale QSL-Projektmittelbudgets verfügen, sind i. d. R. nur im einrichtungsübergreifenden Verbund zu Antragstellungen in diesem Verfahren berechtigt. Antragstellungen der Zentralen Einrichtungen und der Zentralverwaltung bzw. unter deren Beteiligung sind vor der Einreichung mit der Hochschulleitung abzustimmen. Die Mittel müssen über die Konten der Hochschule bewirtschaftet werden. Daher benötigen Projekte eine/n Kostenstelleninhaber*in innerhalb der Hochschule, über den/die die Verwaltung der Mittel erfolgt.

Die paritätisch besetzte Zentrale Studienkommission erarbeitet für das Präsidium einen Vorschlag zur Verwendung der zentralen QSL-Projektmittel.

ab 2024: Ergänzende Unterlagen im Antragsverfahren:

Grundsätzlich unterstützt das Präsidium (Beschluss P/180 vom 18. Dezember 2023) im Hinblick auf das Antragsverfahren für zentrale QSL-Projektmittel den Wunsch und die Empfehlung der Zentralen Studienkommission, künftig bei Antragstellungen den – im Übrigen weiterhin formlosen – Anträgen seitens der Antragstellenden eine kurze inhaltliche Zusammenfassung des Vorhabens mit einer Aufstellung der beantragten Mittel von einer Seite Länge voranzustellen sowie bei Folgeantragstellungen (unabhängig von der formalen Berichterstattung) im Rahmen des Antrags kurz insbesondere auf Wirkung und Resonanz bzw. Inanspruchnahme bisheriger und fortzuführender Aktivitäten sowie auf ggf. relevante Verfahren relevanter Auswahl- oder Förderentscheidungen einzugehen.