Pla­nungs- und Bau­maß­nah­men

Ein neuer Campus entsteht

Die Universität Kassel befindet sich im größten Umbruch ihrer 40jährigen Geschichte. In den kommenden Jahren entsteht der neue Campus Nord. Das Quartier zwischen Moritzstraße, Gottschalkstraße und Mombachstraße wird sich in eine zwischen Stadt und Park liegende Bildungslandschaft verwandeln. Ziel ist, die Fachbereiche und Einrichtungen von der Heinrich-Plett-Straße in Kassel-Oberzwehren auf das ehemalige Gottschalkgelände am Holländischen Platz (Baustrukturkonzept) zu verlagern.

Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms HEUREKA der Hessischen Landesregierung (Hochschul Entwicklungs- und Umbauprogramm: RundErneuerung, Konzentration und Ausbau von Forschung und Lehre in Hessen) werden rund 200 Millionen Euro bis 2020 für die Universität Kassel bereitgestellt.

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Universität Kassel
Bau, Technik, Liegenschaften
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34109 Kassel


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Die Uni baut

Die bedarfsgerechte räumlich-bauliche Ausstattung bildet auch künftig den wesentlichen Schwerpunkt in der baulichen Entwicklung der Universität, um Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiter:innen und Wissenschaftler:innen räumlich und apparativ hervorragende Studien- und Arbeitsbedingungen zu bieten.

Das bereits im Jahr 2005 aufgestellte und in 2017 fortgeschriebene Baustrukturkonzept dient weiterhin als Grundlage für den schrittweisen Ausbau der Universität.


Das Baustrukturkonzept wird derzeit aktualisiert und fortgeschrieben.

Leitlinien Bauen, Sanieren und Betreiben

Mit diesen Leitlinien wird sichergestellt, dass die Gebäude und Liegenschaften der Universität Kassel gemäß der Zielvorgabe, „nicht billig, sondern qualitativ hochwertig, wirtschaftlich, nachhaltig, zukunftsfähig und betriebssicher“ gebaut, saniert und betrieben werden.

Die mit diesem Regelwerk festgelegten Handlungsverpflichtungen und technischen Grenzwerte sind sowohl von externen Planungsbeteiligten, als auch von internen Mitarbeitenden im Zuge von Planungs- und Bauprozessen zu beachten.

Fremdfirmenrichtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle Arbeiten und Dienstleistungen durch externe Kooperationspartner, Firmen und Personen auf dem Gelände, in Gebäuden, Einrichtungen und Anmietungen der Universität Kassel. Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch gegenseitige Information, Kommunikation und Koordination.
Verantwortlich für die Umsetzung der Ziele dieser Richtlinie sind der Aufraggeber und der Auftragnehmer zu gleichen Teilen. Die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben obliegt jedem Arbeitgeber für seine Beschäftigten und die von ihm beauftragten Nachunternehmen. Bei einer Vergabe nach VOB werden die verantwortlichen Personen im Vergabeschreiben benannt.

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