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DFG – Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen

Bild: Visual Generation - adobe.stock.com

Ziel

Finanzielle Mittel zur Förderung einer nachhaltigen Gleichstellung der Geschlechter und von Diversität in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft

Die DFG hat 2008 die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards verabschiedet, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen und zu sichern. Sie stellen eine Selbstverpflichtung der DFG-Mitglieder dar und die Einhaltung der Gleichstellungsstandards ist ein entscheidungsrelevantes Kriterium bei der Bewilligung von DFG-Forschungsverbünden.
Die DFG-Mitgliederversammlung 2022 beschloss den Ausbau des Aspektes Diversität im Text der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“, um die Verwirklichung der chancengleichen Teilhabe aller Menschen in Wissenschaft und Forschung – auch intersektional – voranzutreiben.

Mit Blick auf die Umsetzung dieser Standards kann sowohl in Forschungsverbünden als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm im Rahmen der Antragsstellung das Modul „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ beantragt werden.

Die Pauschale wird zweckgebunden bewilligt. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um
• die Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern voranzutreiben,
• Diversität in der Wissenschaft zu fördern oder
• den Arbeitsplatz „Wissenschaft“ familienfreundlicher zu gestalten (inkl. Pflege).

Die Höhe der Pauschale variiert je nach Forschungsprojekt. Pro Förderjahr können beantragt werden:
• bis zu 30.000 Euro in Sonderforschungsbereichen
• bis zu 15.000 Euro in Graduiertenkollegs, Schwerpunktprogrammen und in den Forschungsgruppen
• bis zu 1.000 Euro je Antragstellerin/Antragsteller in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm.

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