Die DFG hat 2008 die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards verabschiedet, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen und zu sichern. Sie stellen eine Selbstverpflichtung der DFG-Mitglieder dar und die Einhaltung der Gleichstellungsstandards ist ein entscheidungsrelevantes Kriterium bei der Bewilligung von DFG-Forschungsverbünden.
Die DFG-Mitgliederversammlung 2022 beschloss den Ausbau des Aspektes Diversität im Text der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“, um die Verwirklichung der chancengleichen Teilhabe aller Menschen in Wissenschaft und Forschung – auch intersektional – voranzutreiben.
Mit Blick auf die Umsetzung dieser Standards kann sowohl in Forschungsverbünden als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm im Rahmen der Antragsstellung das Modul „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ beantragt werden.
Die Pauschale wird zweckgebunden bewilligt. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um
• die Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern voranzutreiben,
• Diversität in der Wissenschaft zu fördern oder
• den Arbeitsplatz „Wissenschaft“ familienfreundlicher zu gestalten (inkl. Pflege).
Die Höhe der Pauschale variiert je nach Forschungsprojekt. Pro Förderjahr können beantragt werden:
• bis zu 30.000 Euro in Sonderforschungsbereichen
• bis zu 15.000 Euro in Graduiertenkollegs, Schwerpunktprogrammen und in den Forschungsgruppen
• bis zu 1.000 Euro je Antragstellerin/Antragsteller in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm.