Senat der Universität Kassel verschiebt Entscheidung über Grundordnung

In der bisherigen Fassung erhält die Präambel der Grundordnung eine Selbstverpflichtung auf friedliche Ziele und eine Ausrichtung an zivilen Zwecken in Forschung, Entwicklung, Lehre und Studium. In der ersten Lesung hatte das Gremium eine neue Fassung beschlossen, die u.a. berücksichtigt, dass zwischen ziviler und potentiell militärischer Nutzung von Forschungsergebnissen angesichts zum Beispiel technischer Entwicklungen und hybrider Kriege immer schwerer zu trennen ist.
Die Grundordnung hat unabhängig von der Formulierung nur den Charakter eines Appells. Grundsätzlich gilt für die Wissenschaft die in der Verfassung garantierte Freiheit von Forschung und Lehre.
Der Senat beschloss außerdem, dass ein Verfahren näher ausgearbeitet wird, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegebenenfalls bei der Bewertung von Forschungsprojekten unterstützen kann.
Zudem sollen in den kommenden Monaten Diskussionsveranstaltungen zum Thema Grundordnung stattfinden.
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