Transparenter KI-Einsatz

Generative KI verändert die Erstellung und Bearbeitung von Inhalten für den Webauftritt unserer Hochschule. Dazu gehören Informationstexte, Meldungen und Pressemitteilungen ebenso wie Grafiken, Bilder, Audio- und Videoinhalte.


Rechtlicher Rahmen für den KI-Einsatz

Den rechtlichen Rahmen bildet die KI-Verordnung der Europäischen Union, der sogenannte AI Act. Sie regelt unter anderem, wann KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. 

Eine Kennzeichnung ist insbesondere erforderlich, wenn:

  • Bild-, Audio- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder so verändert wurden, dass sie als echt wahrgenommen werden können ("sog. Deepfakes"),
  • veröffentlichte Texte weitgehend mithilfe von KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden und der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen.

Eine Kennzeichnung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn 

  • KI lediglich unterstützend eingesetzt wird, etwa für sprachliche Überarbeitungen oder Übersetzungen,
  • Medien technisch bearbeitet werden, ohne ihre Aussage wesentlich zu verändern,
  • KI-generierte oder KI-veränderte Texte vor der Veröffentlichung einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Für künstlich erzeugte oder veränderte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die als Deepfake einzustufen sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht durch eine menschliche oder redaktionelle Kontrolle grundsätzlich nicht.

KI-Einsatz für den Webcontent


Wir nutzen KI für Inhalte auf unseren Webseiten im Rahmen der oben genannten gesetzlichen Vorgaben. Eine Kennzeichnung erfolgt, wenn sie rechtlich vorgeschrieben oder universitätsintern gefordert ist. In diesen Fällen verwenden wir die unten dargestellten Icons. Ist keine Kennzeichnung erforderlich, wird auf einen entsprechenden Hinweis verzichtet.

Die redaktionelle Verantwortung bleibt immer - unabhängig vom Einsatz von KI - bei der jeweils veröffentlichenden Person oder Einrichtung der Universität.

Unsere KI-Kennzeichnungen und Ihre Bedeutung:

Dieses Icon kennzeichnet Webseiteninhalte, die mithilfe von KI verändert wurden, zum Beispiel durch den Austausch von Personen, das Hinzufügen oder Weglassen realistischer Bildelemente oder die inhaltliche Überarbeitung größerer Textpassagen.

 

Dieses Icon kennzeichnet Webseiten-Inhalte, die vollständig oder nahezu vollständig mithilfe von KI erstellt wurden, zum Beispiel ein künstlich erzeugtes Bild, eine synthetische Audioaufnahme, ein Erklärfilm oder ein weitgehend von KI verfasster Text.

Die Kennzeichnung macht sichtbar, dass ein Inhalt mit KI erstellt oder verändert wurde. Ein verantwortungsvoller KI-Einsatz geht jedoch darüber hinaus: Inhalte müssen fachlich geprüft, rechtlich zulässig und mit den Werten der Universität vereinbar sein.

Die Universität Kassel nutzt generative KI redaktionell verantwortungsvoll


Wir orientieren uns am EU-Verhaltenskodex für die Transparenz KI-generierter Inhalte und haben daraus die folgenden Grundsätze für die Universität Kassel abgeleitet:

  • Authentisch und glaubwürdig
    Wir setzen KI so ein, dass die Universität Kassel, ihre Mitglieder, Einrichtungen und Angebote sachlich korrekt, glaubwürdig und authentisch dargestellt werden.
  • Von Menschen geprüft
    Wir prüfen alle mit KI erstellten oder bearbeiteten Inhalte vor der Veröffentlichung sorgfältig. Dabei achten wir insbesondere auf fachliche Richtigkeit sowie auf die Vermeidung diskriminierender Inhalte und Stereotype. Wissenschaftliche Inhalte werden von entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden geprüft.
  • Datenschutz beachten
    Wir geben personenbezogene und vertrauliche Informationen grundsätzlich nur anonymisiert in KI-Anwendungen ein. Für nicht anonymisierte Daten verwenden wir ausschließlich von der Universität freigegebene und datenschutzkonforme Anwendungen.
  • Persönlichkeitsrechte schützen
    Wir bearbeiten Fotos und Videos von Personen nur dann mit KI, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.