Generative KI verändert die Erstellung und Bearbeitung von Inhalten für den Webauftritt unserer Hochschule. Dazu gehören Informationstexte, Meldungen und Pressemitteilungen ebenso wie Grafiken, Bilder, Audio- und Videoinhalte.
Rechtlicher Rahmen für den KI-Einsatz
Den rechtlichen Rahmen bildet die KI-Verordnung der Europäischen Union, der sogenannte AI Act. Sie regelt unter anderem, wann KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Eine Kennzeichnung ist insbesondere erforderlich, wenn:
- Bild-, Audio- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder so verändert wurden, dass sie als echt wahrgenommen werden können,
- veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse weitgehend durch KI erzeugt oder verändert wurden.
Eine Kennzeichnung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn KI nur unterstützend eingesetzt wird, etwa für sprachliche Überarbeitungen, Übersetzungen oder die technische Bearbeitung von Medien, ohne deren Aussage wesentlich zu verändern. Auch redaktionelle Texte müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie vor der Veröffentlichung von Menschen geprüft und verantwortet werden.