Prüfungsordnungen

Studienbegleitende Prüfungen spielen in den modularisierten Studiengängen eine große Rolle. Damit Chancengleichheit besteht, werden daher wichtige Regelungen zu einem Studiengang in Prüfungsordnungen verbindlich festgehalten. Wer also weiß, was in der Prüfungsordnung steht, der sieht oft klarer! Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Prüfungsordnungen.

Prü­fungs­ord­nun­gen der Lehr­amts­stu­di­en­gän­ge

Legende:
L1
= Lehramt an Grundschulen
L2 = Lehramt an Haupt- und Realschulen
L3 = Lehramt an Gymnasien
L4 = Berufspädagogik, Wirtschaftspädagogik
L5 = Lehramt für Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion

Weiterbildende Studiengänge

Allgemeine Bestimmungen

Bestimmungen für Bachelor und Master

Bestimmungen für Lehramt (L1, L2, L3 und L5)

Die folgenden Allgemeinen Bestimmungen (AB) gelten für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2), Lehramt am Gymnasium (L3) und Lehramt für Lehramt für Förderpädagogik (L5) ergänzend zu den jeweiligen Modulprüfungsordnungen von 2023.