Beglaubigung

Die Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Unterschrift unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Die Universität Kassel ist nur berechtigt hochschuleigene Zeugnisse (Urkunden) zu beglaubigen:

Nur hochschuleigene Urkunden und Zeugnisse

Amtliche Beglaubigung hochschuleigener Urkunden

Das Recht der Universität Kassel, Beglaubigungen  vorzunehmen, ist durch § 33 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) eingeschränkt. Hiernach darf die Universität Kassel nur Abschriften/Kopien von Urkunden (Zeugnissen), die sie selbst ausgestellt hat, amtlich beglaubigen.

Zuständig:
Abteilung Studium und Lehre
Frau Leeser, E-Mail: ellen.leeser[at]uni-kassel[dot]de
Telefon: +49 561 804 - 2205

 

Die Beglaubigungssprechzeit findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Bitte setzen Sie sich dafür direkt mit Frau Leeser per E-Mail in Verbindung (ellen.leeser[at]uni-kassel[dot]de). Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin sowohl die Originale als auch die entsprechenden Kopien mit. Für die zusätzliche Anfertigung von Kopien berechnen wir pro Seite 0,20 Euro.

 

Andere öffentliche Stellen, die amtliche Beglaubigungen durchführen, sind Behörden (Rathaus, Stadtverwaltung), kirchliche Stellen (Pfarramt), Notare, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine, Banken etc. 
Im Ausland können Urkunden bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften) beglaubigt werden.

Kosten der Beglaubigung:
Nach der z.Zt. gültigen Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst sind für die Beglaubigung je Urkunde (Zeugnis) € 5,00 zu entrichten.

Nur bargeldlose Zahlung möglich!

Legalisierung/Haager Apostille

Für die Legalisation deutscher Urkunden ist die diplomatische oder konsulatische Vertretung des Staates, in dem die Urkunden verwendet werden sollen, zuständig. Dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu den Voraussetzungen einer Legalisation. Üblicherweise wird diese von einer Vorbeglaubigung der Urkunde durch die nachfolgend genannte Stelle abhängig gemacht: Für die Beglaubigung von Urkunden, die von Verwaltungsbehörden ausgestellt sind (z.B. Personentstandsurkunden, Meldebescheinigungen oder aber auch universitäre Abschluß- (Diplom-) zeugnisse), sind die Behörden in der nächsthöheren Ebene zuständig. Für Hessen sind dies die Regierungspräsidien.

In den Vertragsstaaten des "Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05. Oktober 1961 wird die sonst erforderliche Legalisation durch die "Haager Apostille" ersetzt.
 

Vorbeglaubigungen
Die Universität Kassel stellt Vorbeglaubigungen der Urkunden aus (Kosten 10 Euro). Kopieren Sie bitte immer die Vorder- und die Rückseite der jeweiligen Seite. 

 

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