QSL-Kommissionen zur Mittelvergabe

der dezentralen Projektmittel

Die QSL Kommissionen zur Vergabe der dezentralen Projektmittel „Exkursionen im In- und Ausland“, „Forschungsorientiertes Lernen und studentisches Reisen, Didaktische Projekte und Innovationen“ und "Sport- und Sportwissenschaften", entwickeln für ihren Kompetenzbereich jeweils ein Forschungs- und Lehrkonzept, das sie der Studienkommission des Fachbereichs jährlich zum 30. November eines Jahres zur Genehmigung vorlegen. Auf Basis des Konzepts vergibt die Kommission ihre Mittel zur Projektförderung auf Antrag. Die Sitzungsprotokolle werden dem Haushaltssekretariat bekannt gegeben.

 

Antragstermin: 15. Mai, 15. November

Antragsformular

 

Besetzung der Kommissionen:

  • Kommission ‚Didaktische Projekte und Innovationen‘: Prof. Dr. Christine Pflüger, Prof. Dr. Georg Krücken, Prof. Dr. Wolfgang Schroeder (Vorsitz), Prof. Dr. Sabine Ruß, Dr. Sonja Fehr, Philipp Landgrebe, Hanna Luck, Marie Matzel, Julia Warga, Karina Ziesche.
  • Kommission ‚Exkursionen im In- und Ausland‘: Prof. Dr. Elisabeth Tuider (Vorsitz), Prof. Dr. Hubertus Büschel, Prof. Dr. Andreas Eis, Anna Hollenbach, Jasper Karschnia, Laurenz Maurer, Alina Suchan, Corbinian Bergunde.
  • Kommission ‚Sport und Sportwissenschaften‘: Prof. Dr. Armin Kibele, Prof. Dr. Norbert Hagemann, Prof. Dr. Volker Scheid (Vorsitz), Frauke Mutschall, Dr. Tobias Heyer, Severin Mank, Cinzia Ferrara, Malte Karpowitz, Leander Sippel, Jona Wieß-ner, Anna Hofmann (Nachrückerin).

 

Für die Vergabe der QSL-Mittel gelten folgende Regeln:

  • Anträge können nicht mehr auf zwei QSL-Kommissionen verteilt werden.
  • Die Anträge werden per Email an das Haushaltssekretariat des Fachbereichs gesendet.
  • Aus QSL-Mitteln können keine Bewirtungs- und Verpflegungskosten finanziert werden. Bitte bedenken sie dies bei der Antragstellung.
  • Bei der Beantragung von Hilfskraftmitteln wird eine Gesamtsumme angegeben, kein Stundenumfang. So können Projektleitende nach Bedarf studentische Hilfskräfte einstellen. Die Kommissionen vergibt entsprechend eine Gesamtsumme, von der das Bruttogehalt der Hilfskräfte finanziert werden muss.
  • Dass bestimmte Veranstaltungsformate in Studiengängen/ Modulhandbüchern vorgesehen sind, begründet keinen Automatismus bei der Vergabe von QSL-Fördermitteln. Grundsätzlich sollen QSL-Mittel die Qualität der Lehre verbessern und innovative Projekte ermöglichen, sie können keinesfalls die Durchfinanzierung eines Grundangebots in der Lehre sichern.
  • Die Kommissionen fordern von den Projektleitenden der bewilligten Anträge jeweils zum Ende des Projekts einen kurzen Bericht über die erfolgte Verausgabung der zugesprochenen Projektmittel sowie der erreichten Projektziele ein.
  • Nicht ausgeschöpfte Restmittel aus Anträgen zu fachbereichseigenen Landes-, QSL- und HSP-Mitteln verbleiben mit Ende der Laufzeit des Konzepts im Dekanat; sie sind nicht übertragbar auf nicht beantragte Posten bzw. auf andere Projekte.
  • Die Laufzeit der Projekte muss angegeben werden. Eine kostenneutrale Verlängerung ist nur auf Antrag an das Dekanat möglich.
  • Bewilligte Projekte müssen spätestens sechs Monate nach Beendigung der Laufzeit abgerechnet sein, um Planungssicherheit für die QSL-Kommissionen zu erlangen.
  • Die Kosten des jeweils bewilligten Vorhabens werden nach Vorlage der Belege abgerechnet und erstattet.
  • Das IfSS trifft adäquate Regelungen zur Mittelvergabe.

 

Sobald und falls die einzelnen Kommissionen im Rahmen der Kommissionsarbeit einen Kriterienkatalog zur Vergabe der QSL-Mittel erarbeitet haben, werden diese hier ebenfalls aufgeführt.