FAQ - Häufige Fragen zum Studium

Hier werden häufig gestellte Fragen rund um das Studium am Fachbereich 06 | ASL beantwortet. Falls Ihre Frage nicht dabei ist oder Sie weiteren Beratungsbedarf haben, dann kommen Sie zu unseren Sprechzeiten ins Studien- und Prüfungssekretariat im ASL Neubau, Universitätsplatz 9, Raum 1115:

Montags von 9:30 bis 12:00 Uhr
Mittwochs von 12:00 bis 14:30 Uhr
Freitags von 9:30 bis 12:00 Uhr

Oder senden Sie uns eine E-Mail an sps_fb06@asl.uni-kassel.de und nennen bitte Ihren Name, Matrikelnr., Studiengang sowie möglichst präzise und knapp Ihr Anliegen.

Prüfungen

Studierende müssen sich innerhalb der An- und Abmeldefrist für jede Prüfungsleistung selbstständig über die eCampus-Prüfungsverwaltung (HIS-Pos) anmelden.

In der Prüfungsverwaltung können Sie sich zu Prüfungen sowohl an- als auch abmelden und sich eine Leistungsübersicht mit den angemeldeten und absolvierten Prüfungen anzeigen lassen. Eine ausführliche Anleitung für die An- und Abmeldung finden Sie hier.

Die Anmeldung ist die Voraussetzung für alle Prüfungsleistungen, die Sie im jeweiligen Semester erbringen möchten, d.h. sie gilt

  • für alle Prüfungen des theoretisch-systematischen Lehrangebots (Klausuren, mündliche Prüfungen),
  • für alle schriftlichen Abgabeleistungen wie beispielsweise Projekt- und Seminarberichte, Mappen oder Hausarbeiten, die bis spätestens Ende der Abgabefrist abgegeben werden müssen,
  •  für das BPS Praxisprojekt, das aus zwei Prüfungen besteht (daher sind zwei Prüfungsanmeldungen erforderlich: 1.) Praktikum und 2.) Studienarbeit mit Fachgespräch).

Eine rechtzeitige Anmeldung vor Fristende wird empfohlen, um bei technischen Problemen noch Rücksprache mit dem SPS bzw. dem ITS halten zu können und um die vorgenommene Anmeldung im eCampus sorgfältig zu prüfen. Für die rechtzeitige und korrekte Anmeldung sind die Studierenden selbst verantwortlich. Die verbindlichen An- und Abmeldefristen entnehmen Sie der Terminplanung für das aktuelle Semester, s. Infothek > Semesterinformationen

Die Modulprüfungswochen werden immer im Terminplan für das jeweilige Semester veröffentlicht. Die verbindlichen Anmeldezeiträume für die Teilnahme an den Modulprüfungen werden ebenfalls im Terminplan für das entsprechende Semester mitgeteilt. Die aktuellen Terminpläne sind auf der Seite Semesterinformationen zu finden.

Je Semester gibt es zwei Prüfungswochen. Die erste Prüfungswoche findet üblicherweise in der zweiten Woche nach der Rundgangswoche statt und die zweite Prüfungswoche ist immer die Woche, in der die Lehrveranstaltungszeit des folgenden Semesters beginnt. Studierende können grundsätzlich selbst entscheiden, in welcher Prüfungswoche sie die entsprechenden Modulprüfungen ablegen möchten. In der zweiten Prüfungswoche können Prüfungen wiederholt werden, die in der ersten Woche nicht bestanden wurden oder an denen aufgrund von Krankheit etc. nicht teilgenommen werden konnte.

Der spätestmögliche Abgabezeitpunkt für (Projekt-)Berichte usw. wird immer im Terminplan für das jeweilige Semester veröffentlicht. Eine Abgabe dieser Prüfungsleistungen ist aber auch schon vor dem mitgeteilten Termin möglich. Die aktuellen Terminpläne sind auf der Seite Semesterinformationen zu finden.

Anmeldung

Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht mehr möglich. Sobald die Noten für die Prüfung vorliegen, wird die Note in Ihre Leistungsübersicht eingetragen. Bei Pflichtmodulen wenden Sie sich bitte an die Lehrenden, ob eine Prüfungsteilnahme noch möglich ist.

Abmeldung

Eine Abmeldung von schriftlichen Prüfungsleistungen ist im Studien- und Prüfungssekretariat ohne Angabe von Gründen bis zum Vortag der Prüfung möglich. Ein Rücktritt von mündlichen oder schriftlichen Prüfungsleistungen am Prüfungstag ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen und muss glaubhaft begründet werden. Bei Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten ist ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen.

Wählen Sie hierfür die Veranstaltung im ecampus aus. In der Einzelansicht werden alle relevanten Einträge für diese Veranstaltung angezeigt und mit einem Klick auf den Reiter "Prüfungen" gelangen Sie zu den Prüfungsnummern, die für diese Veranstaltung verfügbar sind. Die Prüfungsnummern weisen auf die zugehörigen Prüfungen hin, zu denen man sich abhängig vom eingeschriebenen Studiengang und den bereits absolvierten Modulen anmelden kann.

Sie haben das Modul bereits abgedeckt oder es ist lt. Modulliste nicht für Ihren Studiengang vorgesehen. Bitte achten Sie Anmeldung im ecampus auf den Status der Anmeldung (ganz rechts). In dem Feld wird der Grund angegeben, warum eine Prüfungsanmeldung ggf. nicht akzeptiert wurde. Überprüfen Sie ob die Anmeldung über eine weitere der Veranstaltung zugeordneten Prüfung möglich ist, s. o. "Wie sehe ich, welche Prüfungen welcher Veranstaltung zugeordnet sind?"

Beim Fehlschlagen einer Prüfungsanmeldung können Sie sich zudem innerhalb der Anmeldefrist an das Studien- und Prüfungssekretariat wenden.

Für ein Modul, das aus mehreren Teilmodulen besteht, ist eine Anmeldung nur einmal möglich. Die Noten werden eingetragen, sobald die Leistungen für alle Teilmodule vorliegen.

Die Note für die Studienarbeit wird von den jeweiligen Lehrenden an das Studien- und Prüfungssekretariat übermittelt und anschließend wird die Studienarbeit von uns in Ihre Leistungsübersicht eingetragen.

Wir haben noch keine Note von den Lehrenden erhalten oder Sie haben alle im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Module bereits abgedeckt oder das Modul ist lt. Modulliste nicht für Ihren Studiengang vorgesehen.

Ein Studium mit gesundheitlichen Einschränkungen bringt oft besondere Schwierigkeiten mit sich. Damit diese Einschränkungen nicht zu Nachteilen führen und alle Studierenden die gleichen Chancen haben, ihre Qualifikation in Prüfungen unter Beweis zu stellen, gibt es die Möglichkeit angepasster Prüfungsbedingungen (Nachteilsausgleiche). Zum Ausgleich der zusätzlichen Schwierigkeiten, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung insbesondere auch bei der Vorbereitung und Bewältigung von Prüfungen mit sich bringt, haben betroffene Studierende das Recht auf angepasste Prüfungsbedingungen (Prüfungsmodifikation, Nachteilsausgleich), die ihrer individuellen Situation Rechnung tragen. Die Möglichkeit eines solchen Nachteilsausgleichs besteht für Menschen mit länger andauernden körperlichen Erkrankungen oder psychischen Beeinträchtigungen ebenso wie für Menschen mit Behinderungen. In bestimmten Fällen können auch Menschen in schwerwiegenden außergewöhnlichen familiären Belastungssituationen – zum Beispiel im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt oder der Pflege der Eltern – einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Weitereführende Informationen finden Sie bei der Servicestelle für Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen der Universität Kassel.

Reichen Sie Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich (s. Formulare) mit den entsprechenden Nachweisen im Studien- und Prüfungssekretariat des Fachbereichs ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen über Ihren Antrag. Stellen Sie Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich, da die Anpassung der Prüfungsbedingungen in der Praxis oft mit einigem organisatorischen Aufwand (anderer Prüfungsraum, zusätzliche Aufsicht bei Zeitverlängerung) verbunden ist und auch für die Entscheidung über den Antrag Zeit benötigt wird.

Bachelorarbeit

Um zur Bachelorarbeit zugelassen zu werden, gibt es je nach Prüfungsordnung verschiedene Zulassungsvoraussetzungen:

  • PO 2015/16: Mind. 144 Credits und erfolgreicher Abschluss aller Pflichtmodule, mit Ausnahme des Pflichtmoduls im sechsten Semester (gilt für S, L).
  • PO2020:Mind. 144 Credits, die nach der jeweiligen Fachprüfungsordnung als Prüfungsteile der Bachelorprüfung gemäß § 7 Abs.1 Buchstaben a und b anrechenbar sind und erfolgreicher Abschluss von mind.
    • Architektur: 9 Pflichtmodulen mit 54 cp,
    • Stadt- und Regionalplanung: 9 Pflichtmodulen mit 54 cp,
    • Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung: 8 Pflichtmodulen

Eine Eintragung aller Modulnoten in HIS-POS bis zum Ende der Anmeldefrist ist nicht Voraussetzung für eine Anmeldung bzw. Zulassung. Im Zuge der Prüfung der Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt falls erforderlich eine Abfrage von Noten bei den Lehrenden durch das Studien- und Prüfungssekretariat, sollten diese noch nicht eingereicht worden sein. Die interne Prüfung betrifft auch eventuell noch falsche Zuordnungen der Modulnummern. Entscheidend ist, dass Ihre Anmeldung zur Bachelorarbeit frist- und formgerecht eingeht.

Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss einreichen. Die Anmeldefrist für das jeweilige Semester entnehmen Sie bitte dem Terminplan. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, d.h. verspätet eingegangene Anträge werden nicht zugelassen.

Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten:

  1.  Online-Formular zur Registrierung auf der Anmeldeplattform ausfüllen (Freischaltung ca. 7 Tage vor der Anmeldefrist). Nach erfolgter Registrierung sind das Antragsformular und die Anlagen auszudrucken und zu unterschreiben.
  2. Das ausgedruckte, unterschriebene Anmeldeformular ist mit allen erforderlichen Anlagen im Original im Studien- und Prüfungssekretariat fristgerecht einzureichen. Die Online-Registrierung ersetzt nicht die Anmeldung!
  3. Zusätzlich ist das Exposé (pdf-Format) auf Moodle, in den Ordner des jeweiligen Studiengangs hochzuladen. Der entsprechende Link wird im Zuge der Online-Registrierung mitgeteilt.

Die Bachelorarbeit wird von zwei prüfungsberechtigten Lehrenden des Fachbereichs 06 betreut/ begutachtet, i.d.R. ein/e Professor:in und ein/e wissenschaftliche Mitarbeiter:in des eigenen Studiengangs. Die Studierenden haben ein Vorschlagsrecht für die Erst- und Zweitbetreuung. Eine selbständige Suche nach Betreuer:innen und eine mit den Betreuer:innen vorgenommene inhaltliche Abstimmung des Exposés vor Antragstellung werden vorausgesetzt. Sollte vor Ende der Antragsfrist Erst- und/oder Zweitbetreuer:in noch fehlen, kann dennoch ein Zulassungsantrag gestellt werden. Der Prüfungsausschuss weist dann eine Betreuung zu. Wenn aus thematischen Gründen eine studiengangübergreifende, interdisziplinäre Betreuung sinnvoll erscheint, ist dies im Zuge des Antrages auf gesondertem Blatt (formlos) zu begründen.

Der Titel der Bachelorabeit kann noch angepasst werden, das Thema jedoch nicht. Das Thema kann einmal und nur innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Rückgabe kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und zählt nicht als Fehlversuch. Eine Neuanmeldung für die Bachelorarbeit ist dann frühestens im darauf folgenden Semester möglich. Eine Änderung des Themas nach der Zulassung im selben Bearbeitungszeitraum ist nicht möglich.

Ja, Sie müssen ein Plakat für Ihre Bachelorabeit abgeben, ausführliche Informationen dazu erhalten Sie per Mail.

Das Bachelorzeugnis kann ausgestellt werden, sobald alle Leistungen vorliegen. Nachdem alle Leistungen in Ihrer Leistungsübersicht eingetragen sind, müssen Sie mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. 6 Wochen rechnen, bis Sie Ihr Zeugnis abholen können.

Nein, Sie können Ihr Zeugnis im Studierendensekretariat der Universität Kassel im Campus Center oder bei jedem Bürgerbüro Ihres Wohnortes beglaubigen lassen.

Masterarbeit

Um zur Masterarbeit zugelassen zu werden, gibt es je nach Prüfungsordnung verschiedene Zulassungsvoraussetzungen:

  • PO 2012/2015/16: Mind. 84 Credits, unabhängig von der Art der Module. Projektwahl im jeweiligen Studiengang (PO 2015/ 16). Profilprojekt der Vertiefungsrichtung. Im Studiengang L/Vertiefungsrichtungen LF, LB und ULM: max. 6 cp WP aus dem Angebot ASL/Uni Kassel.
  • PO 2020: mind. 84 Credits, die nach der PO als Prüfungsteile gemäß § 9 bzw.10, Buchstaben a bis c für die Masterprüfung in der gewählten Vertiefungsrichtung anrechenbar sind. Profilprojekt der Vertiefungsrichtung. aus dem fachspez. Im Studiengang L/Vertiefungsrichtungen LF, LB und ULM: mind. 12 cp aus dem Angebot des Studiengangs L.

Eine Eintragung aller Modulnoten in HIS-POS bis zum Ende der Anmeldefrist ist nicht Voraussetzung für eine Anmeldung bzw. Zulassung. Im Zuge der Prüfung der Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt falls erforderlich eine Abfrage von Noten bei den Lehrenden durch das Studien- und Prüfungssekretariat, sollten diese noch nicht eingereicht worden sein. Die interne Prüfung betrifft auch eventuell noch falsche Zuordnungen der Modulnummern oder eine Klärung der WP-Regelungen im Masterstudiengang Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung. Entscheidend ist, dass Ihre Anmeldung zur Masterarbeit frist- und formgerecht eingeht.

Für die Anmeldung zur Masterarbeit müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss einreichen. Die Anmeldefrist für das jeweilige Semester entnehmen Sie bitte dem Terminplan. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, d.h. verspätet eingegangene Anträge werden nicht zugelassen.

Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten:

  1.  Online-Formular zur Registrierung auf der Anmeldeplattform ausfüllen (Freischaltung ca. 10 Tage vor der Anmeldefrist). Nach erfolgter Registrierung sind das Antragsformular und die Anlagen auszudrucken und zu unterschreiben.
  2. Das ausgedruckte, unterschriebene Anmeldeformular ist mit allen erforderlichen Anlagen im Original im Studien- und Prüfungssekretariat fristgerecht einzureichen. Die Online-Registrierung ersetzt nicht die Anmeldung!
  3. Zusätzlich ist das Exposé (pdf-Format) auf Moodle, in den Ordner des jeweiligen Studiengangs hochzuladen. Der entsprechende Link wird im Zuge der Online-Registrierung mitgeteilt.

Die entsprechenden Bescheide der Zulassung zum Masterabschlussmodul und die Ausgabe des Themas erfolgt online/per E-Mail an die bei Ihrer Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse.

Die Masterarbeit wird von zwei prüfungsberechtigten Lehrenden des Fachbereichs 06 betreut/begutachtet, i.d.R. ein/e Professor:in und ein/e wissenschaftliche Mitarbeiter:in des eigenen Studiengangs. Die Studierenden haben ein Vorschlagsrecht für die Erst- und Zweitbetreuung. Eine selbständige Suche nach Betreuer:innen und eine mit den Betreuer:innen vorgenommene inhaltliche Abstimmung des Exposés vor Antragstellung werden vorausgesetzt. Sollte vor Ende der Antragsfrist Erst- und/oder Zweitbetreuer:in noch fehlen, kann dennoch ein Zulassungsantrag gestellt werden. Der Prüfungsausschuss weist dann eine Betreuung zu. Wenn aus thematischen Gründen eine studiengangübergreifende, interdisziplinäre Betreuung sinnvoll erscheint, ist dies im Zuge des Antrages auf gesondertem Blatt (formlos) zu begründen.

Der Titel der Masterarbeit kann noch angepasst werden, das Thema jedoch nicht. Das Thema kann einmal und nur innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Rückgabe kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und zählt nicht als Fehlversuch. Eine Neuanmeldung für die Masterarbeit ist dann frühestens im darauf folgenden Semester möglich. Eine Änderung des Themas nach der Zulassung im selben Bearbeitungszeitraum ist nicht möglich.

Bei der Masterabschlussfeier bekommen Sie ein zunächst ein Glückwunschschreiben überreicht. Das Masterzeugnis wird ausgestellt, sobald alle Leistungen vorliegen. Nachdem alle Leistungen in Ihrer Leistungsübersicht eingetragen sind, müssen Sie mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. 6 Wochen rechnen, bis Sie Ihr Zeugnis abholen können.

Nein, Sie können Ihr Zeugnis im Studierendensekretariat der Universität Kassel im Campus Center oder bei jedem Bürgerbüro Ihres Wohnortes beglaubigen lassen.

Eine Rückmeldungen ist nur nötig, wenn Sie noch nicht alle Leistungen für den MA-Abschluss erfüllt haben.

Die Rückerstattung für das Semesterticket ist möglich, wenn bei Ihnen nur noch das Abschlussmodul fehlt und Sie keine weiteren Leistungen mehr erbringen müssen. Für den Antrag müssen Sie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland sowie Nachweis des Prüfungsamtes darüber, dass keine Präsenzpflicht mehr vorliegt, einreichen.

Weitere Informationen und Rückerstattungsgründe finden Sie hier: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/studentische-selbstverwaltung/service-und-beratung/semesterticket

Studiengangwechsel

  • Bewerben Sie sich online für den entsprechenden Studiengang an der Universität Kassel https://www.uni-kassel.de/uni/studium/vor-der-bewerbung/bewerbung
  • Nach der Zulassung für den neuen Studiengang können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen stellen. Den Antrag finden Sie unter Formulare. Bitte reichen Sie alle auf dem Antrag ersichtlichen Unterlagen im Original im Studien- und Prüfungssekretariat ein.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach erfolgten Studiengangwechsel Module aus dem neuen Studiengang belegen können.

Melden Sie sich schriftlich beim SPS während der Anmeldefrist an. Reichen Sie dafür eine formlose Mitteilung während der Sprechzeiten ein oder werfen diese in unseren Briefkasten. Geben Sie bitte die Prüfung mit Prüfungsnamen und -nummer an, ggfs. das Prüfungsdatum (bei schriftl./mündl. Prüfungen), Ihren Vor- und Nachnamen, Matrikelnummer und Studiengang.

Die Anerkennung ist noch in Bearbeitung und wir bitte Sie abzuwarten. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden die anerkannten Leistungen zeitnah eingetragen.

Bewerbung Masterstudiengang

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, der Bewerbung und Zulassung finden Sie auf den studiengangsspezifischen Seiten:

Die Prüfung der Voraussetzung findet erst nach dem Eingang der Bewerbung statt. Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs prüft nach der formalen Prüfung durch das Studierendensekretariat, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Zulassung vorliegen und entscheidet über die fachliche Gleichwertigkeit, die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen und entscheidet, ob der Antrag zulassungsfähig ist oder abgelehnt werden sollte. Im Falle der Zulassungsfähigkeit werden zudem ggf. inhaltliche Auflagen ausgesprochen. Bitte beachten Sie, dass vor der Bewerbung keine Aussagen darüber getroffen werden, ob die in Ihrem bisherigen Studium erbrachten Leistungen die Voraussetzungen erfüllen oder nicht.

Zum Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Architektur gehört die obligatorische Teilnahme an einem Vorauswahlverfahren (Portfolio-Abgabe). Hierzu müssen eine Mappe mit Arbeitsproben, ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben eingereicht werden. Erst nach einer positiven Beurteilung können Sie sich formal bewerben. Ausführliche Informationen zum Vorauswahlverfahren finden Sie hier.


Die Einreichung von Unterlagen für die Teilnahme am Vorauswahlverfahren ist ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich:

  • 01.04. bis 30.04. für das nächste Wintersemester
  • 01.10. bis 31.10. für das nächste Sommersemester

Die Prüfung und Bewertung der eingereichten Unterlagen beginnt nach dem jeweiligen Fristende und dauert ca. 6 Wochen. Sobald das Vorauswahlverfahren abgeschlossen ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert, dass ein Bescheid für Sie im Upload-Portal hinterlegt ist. In dem Bescheid werden Sie über die erreichte Punktzahl informiert.

Sollten Sie mindestens 35 Punkte erhalten haben, können Sie sich mit diesem Bescheid anschließend für einen Studienplatz im Masterstudiengang Architektur bewerben. Fügen Sie eine Kopie des Bescheids unbedingt den Bewerbungsunterlagen bei, da Ihr Antrag auf Zulassung zum Masterstudium andernfalls nicht berücksichtigt werden kann.

Die rechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen des Vorauswahlverfahrens finden Sie in der Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur des Fachbereichs Architektur Stadtplanung Landschaftsplanung vom 20. Mai 2020.

Exmatrikulation

Möchten Sie Ihr Studium an der Universität Kassel beenden oder den Studienort wechseln, ist eine Exmatrikulation notwendig. Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel mit Ablauf des Semesters, in dem die letzte Prüfung absolviert wurde. Studierende können sich aber jederzeit per Antrag im ecampus exmatrikulieren. 

Wennn Sie den Semesterbetrag nach Ablauf aller Fristen nicht bezahlt haben, werden Sie automatisch exmatrikuliert. Sollten Sie ohnehin das Studium nicht fortsetzen wollen, ist dies der einfachste Weg, die Exmatrikulation auch ohne Antrag vorzunehmen. Es entstehen Ihnen hierdurch keine weiteren Nachteile!

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/exmatrikulation

Gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz kann exmatrikuliert werden "Wer innerhalb von zwei Jahren keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbringt" (§ 65 Abs. 4 HHG i. d. F. vom 14.12.2021).

Betroffenen Studierende werden zunächst zu einer Stellungnahme, warum keine Leistungserbringung vorliegt, aufgefordert. Wenn bis zum Fristende keine Begründung oder Leistungserbringung erfolgt, wird der Vorgang dem Studierendensekretariat der Universität Kassel zur Prüfung einer Exmatrikulation gemäß § 65 Abs. 4 HHG weitergeleitet. Mit der Exmatrikulation ist der Prüfungsanspruch in diesem Studiengang verwirkt, d. h. eine Einschreibung in den gleichen Studiengang, auch an einer anderen deutschen Hochschule, ist auf Dauer ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/exmatrikulation

Studium Allgemein

Die Zeiträume, in denen Studierende sich für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen/Projekten anmelden sollen, werden immer im Terminplan für das jeweilige Semester veröffentlicht. Die aktuellen Terminpläne sind auf der Seite Semesterinformationen zu finden.

Eine Veranstaltungsteilnahme muss über das eCampus System der Universität Kassel angemeldet werden; gegebenenfalls ist auch eine zusätzliche Anmeldung über den Moodle-Kurs der Veranstaltung vorgeschaltet. Im eCampus können Sie sich zu Veranstaltungen sowohl an- als auch abmelden und sich eine Übersicht über ihre Anmeldungen anzeigen lassen. Eine ausführliche Anleitung für die An- und Abmeldung finden Sie hier.

Für das Modul S-1.0-02 Studienleistung: Fremdsprachenkompetenz können Sprachkurse, die zur Vertiefung von fachspezifischem Wortschatz in einer Fremdsprache dienen, angerechnet werden.

Das Sprachenzentrum der Universität Kassel bietet folgende fachspezifische Kurse für ASL Studierende an:

  • Deutsch als Fremdsprache: Fachkommunikation in ASL I (Grundlagen); Fachkommunikation in ASL II (Vertiefung) (Kursliste Deutsch)
  • Englisch: Englisch für Architekten, Stadt- und Landschaftsplaner; Technisches Englisch für Bau- und Umweltingenieure; Technisches Englisch; Academic Writing (Kursliste Englisch)

Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen, die das BPS Praxisprojekt betreffen, kontaktieren Sie bitte das BPS-Referat https://www.uni-kassel.de/fb06/studium/praktikum-i-bps

Beratung & Hilfe

  • Die Allgemeine Studienberatung informiert und berät bei der Studienfachwahl, bei Neuentscheidungen und bei Problemen im und mit dem Studium.
  • Die Studentische Studienberatung der Fachschaft ASL steht in allen fachlichen Fragen der ASL-Studiengänge zur Verfügung und ist für alle Studierenden eine Anlaufstellen für alle Fragen rund um das Studium.
  • Das Studien- und Prüfungssekretariat des Fachbereichs verwaltet die Prüfungsleistungen der Studierenden und ist u.a. für die An- und Abmeldungen zu Prüfungen oder das Ausstellen von Zeugnissen zuständig.
  • LEO Lernort - Studentische Lern- & Schreibberatung bietet Platz zum Lernen und Arbeiten. Am LernStand unterstützen die studentischen Lernberater:innen Studierende bei Themen rund ums Lernen, Schreiben und Präsentieren im Studium.
  • Das International Office berät Studierende und Hochschullehrende zu Fragen der Auslandsmobilität und unterstützt internationale Studierende, Promovierende und Gastwissenschaftler:innen bei der Organisation ihres Studien- oder Forschungsaufenthaltes.

Das Studierendenwerk berät und informiert kostenlos und unabhängig zur Ausbildungsförderung BAföG und in der Studienfinanzierungsberatung zu allen Fragen rund ums Geld.

  • Die Allgemeine Sozialberatung berät Studierende zu individuellen Fragen bei der Organisation der Lebensphase "Studium" (Vereinbarkeit Studium & Familie/Beruf/Behinderung, Studienfinanzierung).
  • Die Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks berät Studierende und Angehörige der Universität Kassel bei der Bewältigung psychischer Krisen.