Exmatrikulation
Möchten Sie Ihr Studium an der Universität Kassel beenden oder den Studienort wechseln, ist eine Exmatrikulation notwendig.
Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel mit Ablauf des Semesters, in dem das Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung ausgehändigt worden ist. Studierende können sich aber jederzeit per Antrag exmatrikulieren.
Rücktritt von der Einschreibung
Falls Sie sich gerade neu an der Universität Kassel eingeschrieben haben, den Studienplatz jedoch nicht antreten möchten, können Sie von der Einschreibung zurücktreten.
Wie kann ich mich exmatrikulieren?
Studierende werden „von Amts wegen“ exmatrikuliert wenn sie sich nicht ordnungsgemäß rückmelden. Sie erfolgt automatisch zum Ende des laufenden Semesters mit dem Grund „fehlende Rückmeldung“. Über die Exmatrikulation werden die betroffenen Studierenden kurz vor Ende des jeweiligen Semesters (Ende März/Ende September) durch E-Mail informiert.
Zu diesem Zeitpunkt wird zudem eine "Exmatrikulationsbescheinigung" im Self-Service des eCampus unter „Mein Studium → Studienservice → Bescheinigungen“ für bis zu 30 Tage nach Ende des Semesters, in das die Exmatrikulation fällt, zum Download bereitgestellt. Diese dient der Vorlage bei Behörden (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) oder als Nachweis von Immatrikulationszeiten für andere Hochschulen.
Eine Exmatrikulation von Amts ist für Sie relevant, wenn (mindestens) einer der folgenden Sachverhalte vorliegen:
- Sie haben den Semesterbetrag nicht bezahlt.
Dies ist der einfachste Weg, die Exmatrikulation auch ohne Antrag (siehe 2.) vorzunehmen, wenn Sie Ihr Studium an der Universität Kassel beenden wollen. Es entstehen Ihnen durch diese Form der Exmatrikulation keine Nachteile. Bitte ignorieren Sie in diesem Fall alle E-Mails, die Sie zur Rückmeldung auffordern oder daran erinnern bzw. ermahnen.
Wenn Sie sich allerdings noch vor Ablauf des Semesters exmatrikulieren wollen oder vorzeitig eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, folgen Sie bitte den Informationen unter „2. Exmatrikulation auf Antrag“. - Sie haben Ihr Studium im laufenden Semester erfolgreich beendet.
In diesem Fall ändert sich der Exmatrikulationsgrund von „fehlende Rückmeldung“ in „Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung“ soweit die Abschlussprüfung vor Exmatrikulation im eCampus bereits hinterlegt ist.
Ist dieser noch nicht hinterlegt, so können Sie diesen nachträglich, wie unter „2. Exmatrikulation auf Antrag“, beschrieben ändern lassen. - Sie haben Ihren Prüfungsanspruch verloren.
Sie haben eine Leistung „endgültig nicht bestanden“ und können daher den Studiengang nicht weiterstudieren. Wenn Sie keine Umschreibung beantragen, erfolgt auch hier die Exmatrikulation von Amts wegen. - Ihre Rückmeldung ist gesperrt.
Weitere Infos hierzu finden Sie unter Rückmeldesperren -und hindernisse
Sie beantragen die Exmatrikulation online im eCampus der Universität Kassel. Hierfür melden Sie sich im eCampus an und gehen über das Menü oben links zu „Mein Studium → Anträge“.
Um einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen, klicken Sie auf den Punkt „Exmatrikulation“. Anschließend wählen Sie aus, dass Sie einen neuen Antrag erfassen möchten und füllen die nachfolgenden Seiten aus. Sobald Sie Ihren Antrag abgegeben haben, hat dieser den Status „Antrag online gestellt“ und Sie finden diesen unter der Übersicht „Meine abgegebenen Anträge“.
Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Datum oder, soweit Sie nichts Anderes beantragt haben, zum Ende des laufenden Semesters. Das Semester, in das die Exmatrikulation fällt, zählt als Fach- bzw. Hochschulsemester. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich!
Nach Bearbeitung Ihres Antrages ändert sich dessen Status auf „Genehmigt“ und für Sie wird eine "Exmatrikulationsbescheinigung" im Self-Service des eCampus hinterlegt. Diese steht Ihnen unter „Mein Studium → Studienservice → Bescheinigungen“ für bis zu 30 Tage nach dem Ende des Semesters, in das die Exmatrikulation fällt, zum Download zur Verfügung.
Diese dient der Vorlage bei Behörden (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) oder als Nachweis von Immatrikulationszeiten für andere Hochschulen.
Bitte melden Sie sich regelmäßig im eCampus an, um den Status Ihres Antrages einzusehen. Änderungen werden Ihnen auf der Startseite unter „Meine Meldungen“ angezeigt.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Information Studium unter +49 561 804-2205 bzw. studieren[at]uni-kassel[dot]de.
Rückerstattung des Semesterbeitrags
Stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation bis spätestens zum 30.04. (Eingang online im Studierendensekretariat) bzw. bis spätestens zum 31.10., so kann Ihnen der Semesterbeitrag rückerstattet werden. Bei späterer Antragstellung ist eine Rückerstattung (auch eine Teilrückzahlung) ausgeschlossen. Für eine Beitragsrückerstattung muss die Campus Card devalidiert sein, die Devalidierung können Sie an den üblichen Validierungsgeräten vornehmen, sobald Ihr Antrag auf Exmatrikulation online genehmigt wurde. Alternativ können Sie Ihre Karte auch an folgende Adresse (Postfach): Universität Kassel – Studierendensekretariat – 34119 Kassel, senden.
Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung 4 – 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen wollen, ist eine Exmatrikulation erst nach Erbringung der letzten Leistung möglich, denn für das Ablegen von Prüfungsleistungen (Modulprüfungen) müssen Sie eingeschrieben sein. Auch die Abschlussprüfung (Bachelor- Masterthesis, Abschlusskolloquium) ist eine Leistung. (Sonderfall 1. Staatsexamen - siehe unten).
Relevant ist dabei das Datum der letzten erbrachten Prüfung. Welches Datum das ist bzw. das sein wird, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Prüfungsamt. Das Warten auf das Ergebnis ist insoweit unerheblich und erfordert keine Einschreibung. Nach Ablegen der letzten Prüfung ist die Exmatrikulation dann tagesaktuell auf Antrag (siehe „2. Exmatrikulation auf Antrag“) oder zum Ende des Semesters möglich.
In dem äußerst seltenen Fall des Nichtbestehens der letzten Prüfung ist eine Stornierung der Exmatrikulation und damit die Wiedereinschreibung jederzeit möglich. Beantragen Sie dies bitte zeitnah nach Kenntnisnahme von der nicht bestandenen Prüfung schriftlich (formlos per E-Mail) gegenüber dem Studierendensektretariat und fügen Sie eine Leistungsübersicht bei, aus der hervorgeht, dass die letzte Prüfung nicht bestanden wurde.
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