Informationen für Studentische Hilfskräfte der Universität Kassel

Sie wurden zur Einstellung als Studentische Hilfskraft an der Universität Kassel vorgeschlagen. Wir bitten um Beachtung der in der folgenden Übersicht enthaltenen weiteren Schritte.

Auf ei­­nen Blick: Was muss al­les vor­ab bis zur Ein­stel­lung er­­le­­di­gt wer­den?

  1. 1.Alle Hilfskräfte

    Die folgenden Formulare sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Vertragsunterzeichnung im einstellenden Bereich mitzubringen

    • Personalbogen (Stand: 19.05.2022)
      Der Personalbogen wurde überarbeitet und die nachfolgenden Vordrucke  Vordienstzeiten einer studentischen Hilfskraft, Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen, Kenntnisnahmeerklärung der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen

    mit eingearbeitet. Diese brauchen nicht mehr zusätzlich ausgefüllt werden.

     

    Achtung:

    Zum 01.04.2022 wurde die monatliche Sonderzahlung in den Stundensatz integriert.

    Ab 01.08.2023 gelten folgende Stundensätze:

    Somit ergeben sich folgende Stundensätze:

    Studentische Hilfskräfte 12,22 €

    Studentische Hilfskräfte mit erstem

    berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 13,33 €

    Um die 520 Euro-Grenze nicht zu überschreiten, können die Verträge als Studentische Hilfskraft maximal über 42 Stunden, bei Studentischen Hilfskräften mit erstem berufsqualifzierenden Hochschulabschluss maximal 39 Stunden vereinbart werden.

  2. 2.Studentische Hilfskräfte

    • Für studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss: Kopie über den Hochschulabschluss (Urkunde und Zeugnis)
      • Bei ausländischen Abschlüssen mit Nachweis über die Anerkennung.

    Kopie der Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde evtl. auch der Kinder, Heiratsurkunde ggf. mit Namensführung)

An­sprech­part­ne­rin­nen für Stu­den­ti­sche Hilfs­kräf­te

Ka­rin Lan­ge (III C 20)
Fachbereich 1
Fachbereich 2
Fachbereich 6
Fachbereich 15
Zentrum für Lehrerbildung
Referat für Schulpraktische Studien
Universitätsbibliothek
UniKasselTransfer


Tel.: +49 561 804-2174

Tanja Wurmbach-Berger (III C 21)
Fachbereich 7
Fachbereich 11
Kunsthochschule
IT-Servicezentrum


Tel.: +49 561 804-7169

Ines Hallouz (III C 22)
Fachbereich 5
Fachbereich 10
Fachbereich 14
Fachbereich 16
Zentrale Universitätsverwaltung
Hochschulbezügestelle
Frauen- und Gleichstellungsbüro
INCHER
CESR
Service Center Lehre
Internationales Studienzentrum


Tel.: +49 561 804-2267

An­sprech­part­ne­r:in­nen für Abrechungsfragen (Hochschulbezügestelle)

Natalie Finis
CESR
Frauen- und Gleichstellungsbüro
Hochschulbezügestelle
INCHER
Internationales Studienzentrum
IT-Servicezentrum
Kunsthochschule
Referat für Schulpraktische Studien
Service Center Lehre
UniKasselTransfer
Zentrale Universitätsverwaltung
Zentrum für Lehrerbildung
Fachbereich 6
Fachbereich 7
Fachbereich 14
Fachbereich 15


Tel.: +49 561 804-7839

Sven Schäfer
Sachgebietsleiter
Tel.: +49 561 804-7890

Lea Schneider
Universitätsbibliothek
Fachbereich 1
Fachbereich 2
Fachbereich 5
Fachbereich 10
Fachbereich 11
Fachbereich 16


Tel.: +49 561 804-7838

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