Unterstützung

Seitens der Hochschulleitung wird zugesagt, dass Bedienstete aufgrund ihres Vorgehens im Konfliktfall nicht benachteiligt werden. Die Beteiligten des Verfahrens der Konfliktberatung einschließlich externer Beratung unterliegen der Schweigepflicht; der Datenschutz wird beachtet.