Fotos auswählen und nutzen

Getreu der alten Weisheit "ein Bild sagt mehr als tausend Worte" gehören aussagekräftige Bilder zu den wichtigsten Instrumenten guter Kommunikation. Auf dieser Seite finden Sie Unterstützungs- und Beratungsangebote für den Einsatz von Bildmaterial an der Universität Kassel

Fotodatenbanken

Bild: Fiona Körner

Medienportal der Uni Kassel

Die Datenbank wird durch die Bildredaktion der Stabsstelle Kommunikation und Marketing betreut.

Bild: Guajillo Studio / Adobe Stock

Adobe Stock Bilddatenbank

Alle Mitarbeiter:innen der Universität Kassel haben im Rahmen des Adobe-Software-Pakets Zugriff auf kostenfreie Bilder in der Adobe Stock Bilddatenbank.

Bildrechte

Wenn Sie Bilder in Ihrer Kommunikation verwenden, müssen Sie folgende Punkte sicher stellen:

Lizenzen: Was ist zu beachten?

Ein Urheberrecht entsteht automatisch, sobald ein Werk geschaffen wird (z. B. Foto, Grafik, Zeichnung). 

Schutzdauer

  • Künstlerische Fotos: 70 Jahre nach Tod des Urhebers ( 64 UrhG)
  • Schnappschusse: 50 Jahre ab Entstehung ( 72 UrhG)
  • Zeichnungen: geschützt, sobald individuell-persönlich ( 2 UrhG)

Bei der Nutzung von Bildmaterial muss der oder die Urheber:in, z.B. Fotograf:in / Illustrator:in angegeben werden (Foto: Sonja Rode). Stammt das Bild aus einer externen Bilddatenbank wie z.B. Adobe Stock, ist die Datenbank oder die Firma zumeist mit anzugeben (Foto: Urheber - adobe.stock.com).

Anleitung Eintrag der Urheberschaft in Typo3

  • Bild im Backend anklicken
  • Reiter Metadaten auswählen
  • Urheber:in im Feld "Urheberrecht" eintragen
  • Urheber:in erscheint im Frontend am oberen, rechten Bildrand

KI: Was ist zu beachten?

s. auch Eintrag: Lizenzen: was ist zu beachten


Tools wie Stable Diffusion erstellen Bilder auf Basis von Texteingaben. Sie nutzen Trainingsdaten mit Bild-Text-Paaren (z. B. LAION-5B). Problematisch ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder im Training oder als Prompt-Inhalte.

Input (z. B. Prompt, Trainingsdaten)

  • Kein urheberrechtlich geschütztes Material in Prompts verwenden
  • Trainingsdaten dürfen nicht einfach übernommen werden
  • AGB/Nutzungsbedingungen der KI-Tools beachten

Output (generiertes Bild):

  • Prüfen, ob das Bild geschützte Werke enthält oder diesen stark ähnelt
  • Lizenzpflicht möglich, wenn Rechte Dritter betroffen sind
  • Werkhöhe entscheidet über Schutzfähigkeit
  • Verantwortung gilt auch für künstlich generierte Inhalte. (Pressekodex, ergänzt 2024)
  • KI-generierte Bilder sind als Symbolbilder zu kennzeichnen. Beispiel: „Dieses Bild wurde mit Hilfe von KI erstellt.“
  • Wurde geschütztes Material im Prompt verwendet?
  • Enthält das KI-Bild erkennbare Werke Dritter?
  • Was regeln die Nutzungsbedingungen des KI-Tools?
  • Ist eine Kennzeichnung erforderlich?

Einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU

Ab 2026 gilt, wer mit KI Bilder erstellt, bearbeitet oder veröffentlicht, muss dies klar kennzeichnen und dokumentieren.

Pflichtangaben
1. Prompt (Textbefehl)
2. KI-Modell & Version (z. B. Midjourney v6, DALLE 3)
3. Stilreferenz / Ausgangsmaterial
4. Lizenzstatus der Referenzen
5. Nachbearbeitungen (z. B. Photoshop, Topaz AI)
6. Rechteprüfung (empfohlen)
7. Erstellungs- & Veröffentlichungsdatum
8. Nutzungskontext (Website, Social Media, Print)
9. Hinweis auf KI-Erzeugung

Einverständniserklärungen

Mit einer Unterschrift unter den u.g. Formularen bestätigen abgebildete Personen , dass sie mit der Nutzung in den aufgeführten Kommunikationskanälen (Print, Web, Social Media) einverstanden sind.

Mehr Informationen finden Sie in der Datenschutzinformation der Universität Kassel zur Anfertigung und Veröffentlichung von Fotoaufnahmen gemäß Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Datenschutz: Mehr lesen