Richtlinien und Vorgaben
Bild: Paavo BlåfieldAllgemeine Hinweise
Veröffentlichungsberechtigt im Sinne der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die gesamte Universität ist grundsätzlich die Präsidentin bzw. der Präsident der Hochschule. Sie oder er delegiert das Recht an die Stabsstelle Kommunikation und Marketing, die dieses Recht wiederum an die jeweilige Leitung einer Organisationseinheit delegiert. Leiterinnen und Leiter können die Veröffentlichungsberechtigung an Beschäftigte delegieren.
Für die Fachbereichs-, Instituts- und Fachgebietswebauftritte sowie Webauftritte der zentralen Einrichtungen und sonstigen Organisationseinheiten ist die jeweilige Leitung der Einrichtung inhaltlich verantwortlich. Dies gilt auch für alle dienstlichen Aktivitäten der Bereiche in sozialen Netzen und Netzgemeinschaften, die als Plattform zum gegenseitigen Austausch und zur Bewertung dienen.
Bei jeder Form der Onlinekommunikation sollten Beschäftigte die folgenden Leitlinien berücksichtigen:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als „Botschafter/-in“ der Universität Kassel wahrgenommen. Sie tragen zum Bild der Hochschule in der Öffentlichkeit maßgeblich bei. Daher sollten nur ausdrücklich von der Bereichsleitung beauftragte oder autorisierte Beschäftigte in diesem Aufgabengebiet aktiv sein.
- Informationen müssen vor der Veröffentlichung sorgfältig auf Relevanz, Korrektheit, Stil und Form überprüft werden. Beschäftigte sind - insbesondere auch bei Beiträgen in sozialen Netzwerken - zur Einhaltung der Vertraulichkeitsrichtlinien sowie der Urheber-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verpflichtet. Ebenso ist die Einhaltung wissenschaftlicher Kodizes im Hinblick auf Fremdleistungen und validen wissenschaftlichen Ergebnissen zu berücksichtigen.
- Bei allen dienstlichen Aktivitäten in sozialen Netzen und Netzgemeinschaften wird von den Beschäftigten ein fairer und respektvoller Umgang mit den Kommunikationspartnern erwartet: Diskriminierende Äußerungen sind zu unterlassen. Auch fragwürdige Inhalte oder Verlinkungen zu fragwürdigen Inhalten haben nichts im Webauftritt oder in dienstlich genutzten sozialen Netzwerken zu suchen. Beschäftigte der Universität Kassel, die als Privatperson im Netz aktiv sind, sollten grundsätzlich Berufliches von Privatem trennen.
Die Freischaltung eines neuen Webangebotes (Projektwebseiten, neue Fachgebietswebseiten,... – nicht die Freischaltung einzelner Webseiten) ist der Stabsstelle Kommunikation und Marketing zwei Wochen vor dem Veröffentlichungstermin möglichst per E-Mail mitzuteilen. Hierbei geht es primär um eine Überprüfung des Angebotes im Hinblick auf die Einhaltung von rechtlichen und universitätsspezifischen Vorgaben und einer Einbindung in die Gesamtstruktur.
Die Einrichtung von dienstlichen Webauftritten bei externen Dienstleistern ist von der Stabsstelle Kommunikation und Marketing – handelnd für die Präsidentin oder den Präsidenten - genehmigungspflichtig. Keinesfalls dürfen neue Webadressen bei der zentralen deutschen Registierungsstelle (DENIC) im Namen der Universität Kassel ohne vorherige Genehmigung angemeldet bzw. eine Anmeldung durch Externe beauftragt werden.
Pfadbenennungen in Subdomains und Go-Verlinkungen, die zentrale Themen oder Organisationsbezeichnungen der Universität Kassel betreffen und für die Hochschule als Ganzes gelten (z. B. www.uni-kassel.de/go/jahresbericht), müssen vor der Einrichtung mit der Stabsstelle Kommunikation und Marketing abgestimmt werden.
Beschäftigte sind nicht berechtigt, die Universität Kassel als Gesamtorganisation bei Webdiensten wie z. B. Google Maps oder bei sozialen Plattformen anzumelden und/oder zentrale Kontaktdaten einzutragen. Dies ist Teil der offiziellen Außenkommunikation der Hochschule und geschieht nur von entsprechend berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stabsstelle Kommunikation und Marketing.
Konventionen
Universität Kassel
Name der Einrichtung
Empfänger Vorname Nachname
Strasse Hausnummer
PLZ Ort
Dienstgebäude:
Straße / Raum
Immer komplett, wie folgt angeben: +49 561 804-1111
Verlinken Sie den Titel der Zielwebseite oder des Dokumentes
Verzichten Sie auf Linktitel wie „können Sie hier downloaden…“
Neben guten Texten sind Fotos, Grafiken und Videos ein Zeichen von Professionalität. Der Einsatz von hochwertigen Material ist daher sehr wichtig.
Verbindliche Vorgaben zu Fotos, Grafiken und Videos
- Bilder und Grafiken müssen verpflichtend im dazugehörigen Foto-Ordner gespeichert werden.
- Damit Bilder und Grafiken sowohl auf großen als auch auf kleinen Ausgabegeräten gut dargestellt werden, müssen sie mit einer Breite größer als 1.111px und im JPG-Format (Grafiken als PNG-Datei) hochgeladen werden.
- Frauen und Männer sollten möglichst gleich häufig auf den Bildern erscheinen und gleichwertig dargestellt werden.
- Videos sollten grundsätzlich zuerst auf der Videoplattform „Panopto“ (www.uni-kassel.de/go/panopto) hochgeladen werden und anschließend im Webauftritt eingebunden werden.
- Für die Veröffentlichung von Personenfotos benötigen Sie die Zustimmung der abgebildeten Personen sowie die Genehmigung des Urhebers/Fotografen: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten / Informationen zum Urheberrecht.
Einwilligungserklärung
- Alle Mediendateien müssen mit einem entsprechenden Dateinamen (ohne Umlaute) benannt werden.
- Grafiken und Fotos müssen mit einer Bildbeschreibung (Alternativer Text) ausgestattet werden.
Das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild müssen beachtet werden! Und: Die Anforderungen der Barrierefreiheit verlangen, dass eine Information niemals als Bild alleine dargestellt werden darf.