Open Access Zeitschriftenartikel

Viele OA-Zeitschriften erheben Artikelgebühren (Article Processing Charges) für die Veröffentlichung eines Beitrags. Diese können aus dem OA-Publikationsfonds bezahlt werden, sofern die auf dieser Seite genannten Bedingungen erfüllt sind. Eine Kopie der geförderten Artikel wird von uns in einer Sammlung auf dem Publikationsserver KOBRA bereitgestellt. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Für die Bezahlung einer Artikelgebühr aus unserem Fonds müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Artikel muss in einer reinen OA-Zeitschrift mit einem im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherungsverfahren (i.d.R. Peer Review) erscheinen. Dies prüfen wir daran, dass die Zeitschrift im Directory of Open Access Journals (DOAJ) verzeichnet ist. Artikel in Zeitschriften, die dort nicht gelistet sind, werden nur in Ausnahmefällen aus dem Fonds gefördert, sofern eine seriöse Qualitätssicherung eindeutig belegt und ein betrügerischer Hintergrund des Verlags zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann.
  • Die Publikationsgebühr für einen Aufsatz darf maximal 2.000 Euro netto (plus 19% MwSt.) betragen. Höhere Gebühren können anteilig bis zu diesem Betrag bezuschusst werden. Die darüber hinausgehenden Kosten sind von den Autor:innen zu tragen. (Für Artikel in reinen OA-Zeitschriften der Verlage Wiley und Springer Nature besteht eine besondere Vereinbarung im Rahmen der DEAL-Verträge.)
  • Der "submitting / corresponding author" des Artikels muss Angehöriger der Universität Kassel sein.

Nicht förderfähig sind:

  • Gebühren für die Freischaltung einzelner Artikel in subskriptionspflichtigen Hybrid-Zeitschriften. Für Artikel in Hybrid-Zeitschriften der Verlage Wiley, Springer Nature und einiger anderer Verlage besteht eine besondere Vereinbarung im Rahmen der DEAL-Verträge bzw. weiterer OA-Transformationsverträge.
  • Artikel in so genannten Mirror Journals (parallele Open-Access-Ausgaben von Subskriptionszeitschriften), auch wenn diese im DOAJ gelistet sind. Dazu gehören, jedoch nicht ausschließlich, diese Zeitschriften.

Zeitpunkt

Anträge zur Übernahme von Artikelgebühren können gestellt werden, sobald der Artikel zur Veröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift angenommen worden ist. Eine Reservierung von Mitteln zum Zeitpunkt der Artikeleinreichung ist nicht möglich. Gerne können Sie sich jedoch schon vor Einreichung Ihres Artikels bei uns über die Aussicht auf Förderung informieren.

Form

Richten Sie bitte eine formlose Mail an openaccess[at]bibliothek[dot]uni-kassel[dot]de und machen Sie folgende Angaben:

  • Titel der Zeitschrift
  • Titel des Artikels
  • „corresponding author“
  • Höhe der anfallenden Artikelgebühr

Die eingehenden Anträge werden zur Bewilligung auf Einhaltung der o. g. Bedingungen geprüft. 

Bezahlung von Rechnungen

Bitte fordern Sie Rechnungen für Ihre Artikel bei den Verlagen nach Möglichkeit immer nach den Vorgaben der Finanzabteilung unter Angabe Ihrer eigenen Kostenstelle (!) an, die auf der ersten Seite der Rechnung stehen muss. PDF-Rechnungen müssen an rechnung[at]uni-kassel[dot]de versandt werden, Rechnungen in digitalen Formaten an Xrechnung[at]uni-kassel[dot]de.

Die Artikelgebühren für bewilligte Anträge werden direkt aus dem Fonds bezahlt. Bitte stellen Sie folgende Punkte sicher:

  • Die Rechnung erfüllt die Vorgaben der Finanzabteilung zum zentralen Rechnungseingang (s.o.).
  • Rechnungen von Verlagen aus EU-Ländern müssen die USt-IdNr. (bzw. VAT no.) der Universität Kassel ausweisen, damit keine lokale Mehrwertsteuer berechnet wird. Sie lautet DE 113057055. Die deutsche Mehrwertsteuer schlägt die Finanzabteilung der Universität bei allen ausländischen Rechnungen selbst auf und führt sie direkt ans Finanzamt ab.

Sofern alle Förderbedingungen erfüllt sind und die Zahlung aus dem Fonds bewilligt werden kann, werden wir die Rechnung direkt über unsere Kostenstelle bezahlen. Sie bzw. Ihr Sekretariat können uns in diesem Fall die Rechnung in der elektronischen Rechnungsbearbeitung weiterleiten. Bei Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechnungen, die an Sie persönlich und nicht an den zentralen Rechnungseingang geschickt wurden, können wir vorerst ebenfalls noch bezahlen. In diesem Fall leiten Sie uns die Rechnung bitte zusammen mit Ihrem Antrag weiter.

Die Vereinbarungen mit den beiden Verlagen MDPI und Frontiers dienen der einfacheren zentralen Abwicklung von Rechnungen und im Falle von MDPI zusätzlich dem Erhalt eines Rabatts. Eine Aussage über die Qualität und Güte der Zeitschriften dieser Verlage geht mit diesen Vereinbarungen nicht einher. Der Publikationsfonds fördert Artikel in allen OA-Zeitschriften, die im DOAJ gelistet sind.

Die Universität Kassel ist Teilnehmerin des "Institutional Open Access Program" (IOAP) des Verlags MDPI. Dadurch erhalten wir 10% Rabatt. Dieser ist nicht mit anderen etwaigen Rabatten (z.B. "reviewer vouchers", Rabatte für Editorial-Board-Mitglieder, "invited publications") kombinierbar. Sofern Ihnen beim Einreichungsprozess als Alternative zum IOAP-Rabatt andere Discountoptionen angeboten werden, wählen Sie den IOAP-Rabatt, wenn die anderen Rabatte geringer sind. Aus dem Fonds bezahlen wir ausschließlich Artikel mit einem Rabatt von mindestens 10%.

Während des Einreichungsprozesses geben Sie Ihre Zugehörigkeit zur Universität Kassel an. Die Universitätsbibliothek (UB) wird dann über Ihre Einreichung informiert und kontaktiert Sie, um zu klären, ob Sie die Rechnung selbst bezahlen werden oder eine Förderung aus dem Fonds benötigen. Ist letzteres der Fall, erfolgt die Rechnungsstellung zentral an die UB. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einigen wenigen Zeitschriften des Verlags die Artikelgebühr einschließlich 10% Rabatt über 2.000 EUR netto liegt. Wenn Sie in einer solchen Zeitschrift publizieren, müssen die Mehrkosten von Ihnen getragen werden.

Mit dem Verlag Frontiers besteht ein Invoicing Agreement. Auch hier geben Sie bei der Einreichung die Universität Kassel als Ihre Institution an. Die Rechnungsstellung erfolgt dann nach Prüfung ebenfalls zentral. Der Price Cap von 2.000 EUR, den Frontiers der Universität Kassel früher gewährte, entfällt seit 2022. Wenn Sie in Frontiers-Zeitschriften mit Artikelgebühren über 2.000 EUR netto publizieren, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Die Universität Kassel ist Teilnehmerin an den DEAL-Verträgen mit den Verlagen Wiley und Springer Nature. Hierüber besteht für Angehörige der Universität Kassel die Möglichkeit, ohne eigene Kosten sowohl in den OA-Zeitschriften der Verlage zu publizieren als auch ihre Artikel in den Hybridzeitschriften der Verlage im Open Access freischalten zu lassen. Wie Sie von der Vereinbarung profitieren, erfahren Sie unter DEAL-Verträge Wiley und Springer. Zudem bestehen OA-Transformationsverträge mit weiteren Verlagen.