Glossar

Affiliationsangabe

Die korrekte Nennung der Universität Kassel unterstützt die Sichtbarkeit Ihrer Publikation. Wenn Sie die korrekte Bezeichnung bzw. ID verwenden, kann Ihre Publikation auch unter abweichenden Suchbegriffen (z. B. "University Kassel") gefunden werden.

deutsch: Universität Kassel

englisch: University of Kassel

IDs der Universität Kassel:

Die „Universität Kassel“ (bzw. „University of Kassel“) ist als oberste Ebene der institutionellen Zugehörigkeit in jeder Publikation zu nennen. Die Nennung der Universität sollte unter Berücksichtigung der Regeln des Publikationsorgans und der jeweiligen Fachkultur möglichst an erster Stelle erfolgen. Neben der Universität Kassel kann auch die nähere institutionelle Zugehörigkeit angegeben werden (z.B. Fachbereich, Fachgebiet, Institut, Fachgebiet, Zentrum, oder andere akademische Einheiten der Universität Kassel). Im Deutschen und Englischen ist die offizielle Bezeichnung zu verwenden, z.B. 

  • Vorname Nachname1
    • 1 Universität Kassel, FB 02 - Geistes- und Kulturwissenschaften, Institut für Romanistik
  • Vorname Nachname1
    • 1 University of Kassel, Faculty of Humanities, Institute for Romance Studies

Liegen z. B. durch gemeinsame Berufungen oder institutionsübergreifende Promotionsprogramme mehrfache institutionelle Zugehörigkeiten vor, sind alle entsprechenden Einrichtungen als Affiliation anzugeben. Die Universität Kassel steht dabei an erster Stelle, wenn sie die Erstaffiliation ist. Falls die Forschungsleistung primär an einer der anderen Institutionen erbracht wurde, kann die Reihenfolge auch umgekehrt werden.

Social Media

Die Universität Kassel ist in verschiedenen Social-Media-Kanälen präsent. Bitte referenzieren Sie bei Beiträgen in sozialen Medien, die im Zusammenhang mit Forschung, Lehre oder Transfer an der Universität stehen, auf die entsprechenden Kanäle der Universität Kassel - für eine erhöhte Sichtbarkeit sowohl Ihrer selbst als auch der Universität. 

  • Twitter: uni_kassel
  • Facebook: UniKassel
  • Instagram: unikassel

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Autor:innenschaft

Wer Autor:in eines Werkes ist, ist in den Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher und künstlerischer / gestalterischer Praxis der Universität Kassel definiert:

"Autor:in ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation oder künstlerischen / gestalterischen Werk geleistet hat. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die:der Wissenschaftler:in oder die:der Künstler:in bzw. Gestalter:in an

  • der Entwicklung und Konzeption des Vorhabens,
  • der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen,
  • der Analyse / Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
  • am Verfassen des Manuskripts mitgewirkt hat.

Eine sogenannte „Ehrenautor:innenschaft“ ist ausgeschlossen; Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion für sich allein begründet keine Mitautor:innenschaft."

Sind mehrere Autor:innen an der Entstehung eines Werkes beteiligt, liegt eine Mehrautor:innenschaft vor. Das bedeutet, dass jede Verwendung in Übereinstimmung aller Urheber:innen geschehen muss, sofern sich die "Anteile [nicht] gesondert verwerten lassen" (§ 8 UrhG).

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ConfID / ConfIDent

ConfIDent ist eine Plattform zur Erfassung und Verwaltung wissenschaftlicher Veranstaltungen. Durch spezielle Identifikatoren (sog. ConfIDs) ermöglicht sie die dauerhafte Dokumentation, Adressierbarkeit und Auffindbarkeit von Konferenzen und Konferenz-Informationen. ConfIDs helfen, wissenschaftlichen Output zuzuordnen, Konferenzen sichtbar zu machen und die wissenschaftliche Vernetzung zu fördern.

Für die Registrierung einer Konferenz kontaktieren Sie gerne publikationsdienste[at]uni-kassel[dot]de oder den Plattformbetreiber (confiden[at]tib[dot]eu).

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Converis / Hochschulbibliografie

Converis ist das Forschungsinformationssystem der Universität Kassel. Es dient der systematischen Erfassung und Verwaltung von Forschungsaktivitäten. Forschende können damit ihre Publikationen, Projekte und Kooperationen zentral dokumentieren. Converis erleichtert die Zusammenarbeit und fördert den Austausch von Informationen zwischen Forschenden, Verwaltung und Entscheidungsträgern.

Die Publikationserfassung dient der Universität zugleich als Hochschulbibliografie. Diese hat den Zweck, die Publikationen der Forschenden in ihrer Gesamtheit nach innen und außen darzustellen. Sie dient als Datenbasis für Berichte, Evaluationen und bibliometrische Analysen und ist Grundlage für das Open-Access-Monitoring. Ziel ist die vollständige, transparente und qualitätsgesicherte Erfassung von Publikationen, die unter Beteiligung von Wissenschaftler:innen der Universität Kassel entstanden sind. Vor diesem Hintergrund sollen alle Wissenschaftler:innen ihre Publikationen zeitnah und vollständig in Converis nachweisen (vgl. Präsidiumsbeschluss P/829).

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Daten-/Dateiformate

Eine ↗Datenpublikation entfaltet ihr volles Potential, wenn die Forschungsdaten in Dateiformaten veröffentlicht werden, die zum einen eine möglichst uneingeschränkte Nachnutzung erlauben und zum anderen möglichst langzeitstabil sind. Aus beiden Gesichtspunkten werden offene, nicht-proprietäre Dateiformate empfohlen: Offene Dateiformate können von verschiedenen Programmen gelesen werden und sind nicht von einer bestimmten Software abhängig, so dass eine Nachnutzung in unterschiedlichen IT-Umgebungen (etwa Betriebssysteme, Softwarelizenzen, gängige Programme) möglich ist.

Diese Übersicht über geeignete Dateiformate empfiehlt in diesem Sinne konkrete Dateiformate für die Datenpublikation.

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Digital Object Identifier (DOI)

Der Digital Object Identifier (DOI) gehört zu den bekanntesten ↗Persistenten Identifikatoren. Anders als etwa ISBNs identifizieren sie nicht nur ein bestimmtes Objekt, sondern adressieren dieses auch dauerhaft. DOIs werden in der Regel von Publikationsdiensten für Daten- und Textpublikationen vergeben und gepflegt, d.h. aktuell gehalten.

Die UB vergibt DOIs für Publikationen in KOBRA, kup und DaKS, kann aber in Ausnahmefällen auch für andere Dienste, etwa wissenschaftliche Blogs oder Zeitschriften, DOIs einrichten.

Wenn eine Publikation einen DOI besitzt, sollten Sie diesen möglichst immer mit angeben. Er ist in jedem Fall immer einer Web-Adresse vorzuziehen!

Mit dem Anspruch der Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit geht eine Verantwortung im Umgang mit DOIs einher: so muss das digitale Ziel hinter dem DOI nach der Vergabe unverändert und verfügbar bleiben. Ein Zurückziehen von einem mit DOI publizierten Objekt stellt daher eine absolute Ausnahme dar; eine Veränderung an einem digitalen Objekt muss grundsätzlich als neue Version, d.h. neues Objekt mit neuem DOI erfolgen. Viele ↗Repositorien, darunter auch DaKS, verknüpfen die Versionen einer Publikation automatisch miteinander und stellen die Versionshistorie transparent dar, so dass Nutzende auch über den DOI einer früheren Version auf die aktuellste Version aufmerksam gemacht werden.

Ein DOI ist (wie eine ISBN) ein Hinweis auf die Qualität des dahinterliegenden Publikationsprozesses, insofern die physische Integrität und Verfügbarkeit/Adressierbarkeit sichergestellt werden. Sein Vorhandensein steht in keinem Zusammenhang zur Qualität des adressierten Inhalts.

DOIs sind auch ein wichtiges Werkzeug bei der Verknüpfung von Publikationen untereinander, z.B. Artikel mit den zugehörigen Forschungsdaten (vgl. ↗Eigenständige Datenpublikation), oder Erst- mit Zweitveröffentlichungen.

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Embargo

Wenn eine Publikation aus bestimmten Gründen noch nicht zugänglich gemacht werden kann oder darf, kann sie dennoch mit einem sogenannten Embargo veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass die Publikation formal erfolgt ist, d.h. die Datei hochgeladen und die ↗Metadaten verfügbar sind, der Zugriff auf die Datei jedoch bis zum Ende der Embargo- oder Sperrfrist nicht möglich ist.

Die Veröffentlichung mit Embargo wird in der Regel dann nötig, wenn der Verlag eine ↗Zweitveröffentlichung erst nach einer festgelegten Zeit erlaubt oder eine Dissertation erst zeitversetzt zugänglich gemacht werden soll, weil sich z.B. Teile davon noch im Begutachtungsprozess befinden (v.a. kumulative Dissertation) oder eine sofortige Veröffentlichung einer geplanten Patentanmeldung im Wege stünde. Im Falle der Dissertationen ist die Beantragung des Embargos in der Promotionsordnung (2021), § 16, Abs. 9 geregelt.

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Erstveröffentlichung

Von Erstveröffentlichung, Erstpublikation oder Primärpublikation spricht man, wenn ein Dokument in dieser Form das erste Mal veröffentlicht wird. Dabei ist der Veröffentlichungsort nebensächlich. So handelt es sich bei Verlagsverlagspublikationen ebenso um Erstveröffentlichungen, wie bei Dissertationen oder andere Qualifikationsarbeiten, die auf KOBRA publiziert werden. Auf KOBRA können zudem auch andere Dokumente „erstveröffentlicht“ werden, beispielsweise Jahresbericht, Folien, Poster, Workingpapers, Preprints usw.

Wird eine bereits in einem Verlag / einer Zeitschrift erschienener Text parallel oder nachträglich z.B. auf KOBRA veröffentlicht, handelt es sich um eine ↗Zweitveröffentlichung.

FAIR-Prinzipien

FAIR ist ein Akronym für Findable - Accessible - Interoperable - Re-useable. Dahinter verbergen sich eine Reihe von technischen und organisatorischen Prinzipien und Maßnahmen, die die optimale Aufbereitung von Daten für Menschen und Maschine sicherstellen sollen.

Näheres zu diesen Maßnahmen finden Sie auf den Webseiten des Forschungsdaten-Service.

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Förderinformation

Drittmittelgeber wie z. B. die DFG und die EU–Kommission verlangen in der Regel die Erwähnung ihrer Förderung (Funding Acknowledgement) in Publikationen. Diese Vorgabe ist unbedingt zu beachten - Sie machen damit die Wirkung der Fördermittel sichtbar und sichern die Zukunft der Drittmittelförderung.

  • Geben Sie die Förderinformationen auch bei der Meldung in ↗Converis (einheitlich) an.
  • Auch Publikationen in KOBRA sollten entsprechend mit Förderinformationen versehen werden.

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Freie Lizenzen

Freie Lizenzen sind rechtliche Instrumente, die es Autor*innen ermöglichen, ihre Werke zu teilen, zu modifizieren und zu verbreiten, während sie bestimmte Rechte behalten. Diese Lizenzen fördern die den freien Austausch von Wissen, indem sie Nutzern klare Rechte gewähren. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt dabei durch klare und rechtlich bindende Lizenzbedingungen.

Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) sind eine weit verbreitete Form freier Lizenzen. Sie bieten eine einfache Möglichkeit für Urheber*innen, ihre Werke zu lizenzieren, indem sie verschiedene Kombinationen von Nutzungsrechten definieren. CC-Lizenzen reichen von der Erlaubnis zur freien Nutzung mit Namensnennung bis zur Beschränkung auf nicht-kommerzielle oder unveränderte Verwendung. Diese Lizenzen sind ein wertvolles Werkzeug, um den Austausch von Wissen, Kunst und Innovation in der globalen Gemeinschaft zu fördern.

Im Sinne des Open Access empfehlen wir zwar grundsätzlich möglichst freie Lizenzen, eine Beschränkung kann aber unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Details zu den möglichen Varianten von CC-Lizenzen, ihren Vor- und Nachteilen finden Sie unter ↗Lizenzwahl.

ISBN

ISBN steht für International Standard Book Number. Mit einer ISBN wird ein Buch eindeutig identifiziert, d. h. jede ISBN darf nur genau einmal vergeben werden. Umgekehrt hat aber nicht jedes Buch eine ISBN: Die ISBN-Registrierung ist freiwillig und kostenpflichtig und dient in erster Linie dem Handel. 

Eine ISBN ist demnach kein inhaltliches Qualitätsmerkmal. Ob ein Buch eine ISBN hat oder nicht, steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Inhalt des Buches. 

Impressum

Die Impressumspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, die nach dem landesspezifischen Presserecht (hier HPresseG) spezielle Anforderungen an die Veröffentlichung von Informationen eines Druckwerks stellt. Zu Druckwerken zählen u.a. Bücher, Broschüren, Plakate, Musikalien, Zeitschriften, Zeitungen usw. in gedruckter und elektronischer Form.

Vor dem Hintergrund einer Transparenz der Verantwortlichkeiten sind folgende Angaben verpflichtend:

  • Name und die Anschrift von Verleger*in oder Verfasser*in/Herausgeber'*in
  • Name und Geschäftsanschrift der Druckerei
  • Bei einem  periodischen Druckwerk außerdem Name und die Geschäftsanschrift der/des verantwortlichen Redakteur*in
    • Periodische Druckwerke sind Zeitungen und Zeitschriften, die in Zwischenräumen von höchstens sechs Monaten in ständiger, wenn auch unregelmäßiger Folge erscheinen.

Neben den verpflichtenden Angaben bietet das Impressum Raum für weitere freiwillige Informationen wie z.B.

  • Copyright- bzw. Lizenzvermerk (vgl. Lizenzen)
  • ISBN und /oder doi
  • Namen von Lektoren, Illustratoren etc.
  • Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek (DNB)
  • Hinweis auf Social-Media-Kanäle
  • ...

Metadaten

Metadaten sind beschreibende Daten. Dazu zählen beispielsweise die Angaben in einer Zitation: u. a. Autor:in, Titel, Verlag und Erscheinungsdatum. 

Je reichhaltiger die Metadaten zu einer Publikation, umso besser kann sie von Suchmaschinen gefunden werden, die diese Metadaten automatisch abgreifen. Dies gilt sowohl für ↗Textpublikationen als auch für ↗Datenpublikationen. Wird beispielsweise in den Metadaten einer Publikation die Universität Kassel eindeutig und korrekt genannt (siehe ↗Affiliationsangabe), kann diese Publikation bei einer Suchanfrage nach der Universität Kassel problemlos gefunden werden. Dasselbe gilt für die ↗Nennung der beteiligten Personen in den Metadaten. Gute Metadaten sind daher die Grundlage für eine gute Sichtbarkeit einer Publikation. 

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Nutzungsrechte

Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte sind nach deutschem Recht unveräußerbar. Für die Einräumung von Nutzungsrechten gilt dagegen Vertragsfreiheit - sie können Dritten eingeräumt und damit die einfache oder auch ausschließliche Nutzung erlaubt werden. 

Wenn Sie etwa bei kup oder KOBRA veröffentlichen, räumen Sie den Betreibenden einfache Nutzungsrechte ein. Diese können mehrfach vergeben werden, ein Werk kann also in weiteren Formen und über weitere Kanäle verbreitet werden.

Im Verlagswesen werden in der Regel ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Dabei werden die Rechte oft umfassend übertragen, z.B. "sämtliche ausschließlichen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtes“. Derartige Verträge schließen Sie als Autor:in von der weiteren Nutzung Ihres eigenen Werkes aus bzw. stellen Sie "normalen" Nutzenden gleich. Bei der weiteren Verwendung - auch von Teilen des Werkes wie Bildern und Grafiken - sind Sie entsprechend auf das Entgegenkommen des Verlags oder auf gesetzliche Schrankenregelungen angewiesen.

Bei ↗Open-Access-Publikationen werden ebenfalls einfache Nutzungsrechte eingeräumt - dem Verlag und der Öffentlichkeit (↗Freie Lizenzen). Sie als Autor:in behalten damit die größtmögliche Autonomie in der weiteren Nutzung Ihrer Inhalte, etwa einer Zweitveröffentlichung, Übersetzung, Neuauflagen, Nachnutzung von Bildern und Diagrammen usw. ohne dass Sie dafür der Zustimmung des Verlags bedürfen. 

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Open Access

Open Access bezeichnet wissenschaftliche Literatur, die kostenfrei und öffentlich online zugänglich ist und auf jede denkbare legale Weise genutzt werden darf, einschließlich lesen, speichern, kopieren, verteilen, drucken, durchsuchen und verweisen.

Die Universität Kassel befürwortet das Publizieren wissenschaftlicher Forschungsergebnisse nach dem Prinzip des Open Access und fördert es durch entsprechende finanzielle Unterstützung und infrastrukturelle Angebote (policy | webseite).

Anders als im Closed Access räumen Sie als Autor:in den Verlagen und der Öffentlichkeit bei einer Open Access-Publikation lediglich einfache ↗Nutzungsrechte ein. Sie behalten sich damit die größtmögliche Autonomie in der weiteren Nutzung Ihrer Inhalte vor, etwa eine Zweitveröffentlichung, Übersetzung, Neuauflagen, Nachnutzung von Bildern und Diagrammen usw., ohne dass Sie dafür der Zustimmung des Verlags bedürfen.

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Open Educational Resources

Open Educational Resources (OER) bezeichnen Lehr-Lernmaterialien, die unter einer ↗freien Lizenz veröffentlicht und kostenlos zugänglich sind. Nutzer:innen wird hierdurch die Nutzung, Weiterverwendung, Bearbeitung und Weiterverbreitung dieser Materialien unter den angegebenen Lizenzrechten gewährt.

Bei der Suche nach passenden OER für Ihre Hochschullehre eignet sich die OER-Metasuche OERSI. Sie können Ihre Suchanfrage dort durch bestimmte Suchfilter (z.B. Fachgebiet, Art des Materials und Lizenzart) spezifizieren. Bei der Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung von OER ist die Quelle inklusive des Lizenzhinweises gemäß der sogenannten TULLU-Regel anzugeben.

Durch die Bereitstellung Ihrer OER in einem ↗Repositorium, wie z.B. Zenodo, sind Ihre Materialien durch die Vergabe von ↗Persistenten Identifikatoren dauerhaft weltweit auffindbar und gemäß der von Ihnen gewählten Lizenzen nachnutz- und zitierbar.

Für die Bereitstellung von digitalen Lehr-Lern-Materialien wie z.B. Lehraufzeichnungen verweisen wir auf das Angebot des Servicecenters Lehre.

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Persistente Identifikatoren

Unter einem Persistenten Identifikator (persistent identifier | PID) wird ein Identifikator verstanden, der dauerhaft und verlässlich auf ein digitales Objekt oder die digitale Repräsentanz eines analogen Objekts, Ereignisses, einer Person o.ä. verweist. Er besteht in der Regel aus Ziffern und/oder alphanumerischen Zeichen.

Zu den bekanntesten PIDs gehören ↗DOI (Digital Object Identifier), ↗ORCID, Researcher ID Thomson Reuters, Scopus Author ID) und ISBN, es etablieren sich aber zunehmend auch PIDs für wissenschaftliche ↗Veranstaltungen, Instrumente, kulturelle Objekte und Einrichtungen (↗Affiliationsangaben).

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Personenidentifikation

Bei der Identifikation von Autor:innen kommt es in den Literaturdatenbanken immer wieder zu Fehlern. So kann die Verwendung verschiedener Schreibweisen oder von Abkürzungen des Vornamens dazu führen, dass einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler nicht alle Publikationen korrekt zugeordnet werden. Dies führt in der Folge bei der Berechnung bibliometrischer Kennzahlen zu inkorrekten Werten.

Nutzen Sie eine einheitliche Schreibweise Ihres Namens in unterschiedlichen Publikationen, damit diese Ihnen korrekt zugeordnet werden können. Auch wenn Sie Ihren Namen geändert haben (z. B. durch Heirat), können Dritte oft nicht erkennen, welche Publikationen von Ihnen stammen. 

  • Die individuelle Open Researcher and Contributor iD (ORCID iD) ermöglicht die systemunabhängige und eindeutige Identifikation einer Person und die Verknüpfung mit ihren Publikationen, Forschungsdaten und anderen Ergebnissen des Forschungsprozesses. Viele weitere Autor:innen-Profile ermöglichen eine Synchronisation mit dem ORCID-Profil. Die Universität Kassel empfiehlt allen Wissenschaftler:innen nachdrücklich die Registrierung und Verwendung einer ORCID iD.
  • Eine einheitliche Schreibweise des Namens ist besonders wichtig bei Umlauten (ä, ö, ü), Präfixen (z. B. von, van der, de), Konjunktionen, mehreren Vornamen, Verwandtschaftsbezeichnungen (z. B. Mac, Ibn, Abu) oder Doppelnamen!
  • Gut gepflegte Autor:innenprofile in Datenbanken wie Scopus, Web of Science/Publons und Google Scholar unterstützen die richtige Berechnung Ihrer persönlichen bibliometrischen Indikatoren. Auch der Import von Publikationsmetadaten ins Forschungsinformationssystem wird durch gut gepflegte Autor:innenprofile deutlich erleichtert.
  • Ihr ORCID-Profil arbeitet optional auf verschiedene Wege mit Ihrem Web of Science Researcher Profile und dem Reviewer Recognition Service zusammen, etwa zum Login auf der Web of Science Plattform, oder zum Import und Export von Einträgen aus dem einen System in das andere (mehr Informationen).
  • Wenn Sie ein bestehendes ORCID-Profil haben, können Sie Ihre Publikationsdaten aus Scopus (und weiteren Quellen) in Ihr ORCID-Profil importieren

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Pflichtabgabe

Nach dem Hessischen Bibliotheksgesetz sowie der Verordnung über die Abgabe von Medienwerken vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bzw. durch den Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek (DNBG) und die Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) müssen Publikationen in elektronischer - und sofern vorhanden auch in gedruckter - Form bei den Pflichtbibliotheken abgegeben werden. Wenn Sie ein Werk nicht über einen Verlag veröffentlichen, sondern über Ihre eigene Homepage oder die Webseite Ihrer Einrichtung zugänglich machen, sind Sie für die Pflichtablieferung verantwortlich. Bei einer Publikation in der Infrastruktur der Bibliothek (KOBRA, kup, DaKS) übernimmt die UB die Ablieferung für Sie, auf Wunsch auch für die dazugehörigen Printausgaben.

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Postprint

Ein Postprint ist ein Beitrag, der bereits begutachtet und zur Veröffentlichung angenommen wurde, unabhängig davon, ob er tatsächlich bereits publiziert ist. Ein Postprint enthält entsprechend die Inhalte der Verlagsversion, ist aber nicht automatisch identisch mit ihr, sondern weicht in Layout, Seitenzählung von ihr ab.

Unter dem Aspekt der ↗Zweitveröffentlichung entspricht die Postprint-Version der "Accepted Version" bzw. dem "Author's Accepted Manuscript" (AAM).

Preprint

Als Preprint oder Vorab-Publikation bezeichnet man die Manuskriptversion eines Beitrags, der bei einer Zeitschrift (oder für einen Sammelband) für eine Veröffentlichung eingereicht wurde oder werden soll. Es handelt sich um eine nicht begutachtete wissenschaftliche Arbeit, d.h. die Güte wurde noch nicht von Peers evaluiert bzw. seine Veröffentlichung wurde noch nicht empfohlen.
Mitunter werden Preprints explizit zum Zwecke des Reviews (Open Peer Review) veröffentlicht.

Unter dem Aspekt der ↗Zweitveröffentlichung ist die Preprint-Version etwa mit der "Submitted Version", d.h. der beim Verlag eingereichten Version gleichzusetzen.

Repositorium

Ein Repositorium ist eine Online-Plattform zur Aufbewahrung und Veröffentlichung digitaler Objekte. 

Nach Art der digitalen Objekte kann grob unterschieden werden zwischen: 

  • Textrepositorien, auch Publikationsserver genannt, für Textpublikationen; Beispiel: KOBRA
  • Forschungsdatenrepositorien oder Datenrepositorien, für Datensätze; Beispiel: DaKS
  • Softwarerepositorien für Code, oft mit Projektmanagement-Funktionen; Beispiel: GitLab

VG Wort

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die sich auf die Wahrnehmung und Vergütung von Urheberrechten im Bereich schriftlicher Werke spezialisiert hat. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Sammlung von Tantiemen aus verschiedenen Quellen, darunter Kopier- und Verleihrechte, um diese dann an die berechtigten Urheber und Verlage zu verteilen. Auch Wissenschaftler*innen können von der VG Wort profitieren. Hierfür muss mit der VG Wort ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden und die Meldung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Die Ausschüttung erfolgt einmal pro Jahr nach bestimmten Verteilungsplänen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschüttung ist eine gewisse Verbreitung der Texte. Bei Buchpublikationen wird das über den Nachweis in Bibliotheks- und Verbundkatalogen definiert: Derzeitige Voraussetzung für eine Vergütung ist, dass ein Werk in mindestens 5 fernleihrelevanten Standorten und in 2 regionalen Verbundsystemen nachgewiesen werden kann. Pflichtexemplare in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) und Schenkungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Auch eine Online-Publikation ist meldefähig (Meldesystem für Texte auf Internetseiten; METIS). Die Teilnahme an der Hauptausschüttung erfordert allerdings die Verwendung von Zählpixeln und einen hohen Mindestzugriff (jährlich 750 bei über 10.000 Zeichen und 1500 bei 1800-9999 Zeichen). Diese Hürde der Mindestzugriffe wird im wissenschaftlichen Kontext fast nie erreicht. In dem Fall steht der Weg über die Sonderausschüttung offen.

Für den Publikationsserver KOBRA gilt: da KOBRA keinen Zählpixel nutzt, kommt unabhängig von den Zugriffszahlen für Online-Publikationen nur die Sonderausschüttung infrage.

Die VG Wort erwirbt von ihren Autorinnen spezifische Exklusivrechte. Obwohl dies grundsätzlich im Widerspruch zu einer ↗CC-Lizenzierung steht, besteht die Möglichkeit für Autorinnen von ↗Open-Access-Publikationen, an der Ausschüttung der VG Wort teilzunehmen. Die VG Wort hat diese Vorgehensweise nie abgelehnt und betrachtet die ↗CC-Lizenzierung als vereinbar mit ihrer Praxis der Rechtewahrnehmung.

Zweitveröffentlichung

Unter Zweitveröffentlichung versteht man die erneute Veröffentlichung eines Werkes, das bereits an anderer Stelle - in der Regel einem Verlag - erschienen ist. Eine Zweitveröffentlichung erfolgt meist auf institutionellen oder disziplinären ↗Repositorien und kann insbesondere dazu dienen, eine weltweit frei verfügbare Version (Open Access) zugänglich zu machen.

Die freie Verfügbarkeit der Publikation erhöht deren Reichweite:

(a) Durch Indexierung und Verzeichnung wird eine Zweitveröffentlichung unter anderem im Katalog KARLA, aber auch über - akademische und populäre - Suchmaschinen wie Bing, Google, Google Scholar oder BASE suchbar.

(b) Über den Dienst Unpaywall werden die Zweitpublikationen mit den - in der Regel kostenpflichtigen - Erstpublikationen verknüpft. Dadurch sind sie nicht nur direkt aus Scopus oder dem Web of Science abrufbar, sondern über das Plugin unpaywall auch von der jeweiligen Verlagsseite aus erreichbar.

Zudem ermöglicht eine Zweitveröffentlichung ggf., die Open-Access-Anforderung eines Fördermittelgebers zu erfüllen.

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