Richtlinie für den Universitätsverlag Kassel (kassel university press)

Teil I – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Definition und Verlagszweck

(1) Der Universitätsverlag Kassel (nachfolgend „der Verlag“) ist eine Untergliederung der Universitätsbibliothek Kassel (UB) der Universität Kassel (Universität).

(2) Er ist der Eigenverlag der Universität und publiziert wissenschaftliche Werke von Nutzerinnen und Nutzern, die gemäß § 6 zum berechtigten Nutzerkreis gehören.

(3) Die vorliegende Richtlinie regelt Aufgaben und Organisation sowie die Nutzung der Dienstleistungen des Verlags (Verlagsleistungen).
 

§ 2 Aufgaben

(1) Der Verlag unterstützt seine Nutzer:innen beim elektronischen und printbasierten Publizieren. Der Verlag arbeitet mit der Zielsetzung, wissenschaftliche Publikationen nach dem Open-Access-Prinzip möglichst unbeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und dabei auch solche Publikationen zu ermöglichen, die wegen ihrer inhaltlichen Spezialisierung auf dem kommerziellen Verlagsmarkt nur schwer zu veröffentlichen sind. Er ist bestrebt, seine Verlagsprodukte zu marktgerechten, aber günstigen Preisen im Buchhandel anzubieten, um eine möglichst weite Verbreitung zu gewährleisten. Das Nähere zu den angebotenen Verlagsleistungen ist in § 8 geregelt.

(2) Die Entgelte für Verlagsleistungen und die Verkaufserlöse werden grundsätzlich für die Arbeit des Verlags, insbesondere zur Deckung laufender Kosten, verwendet.

 

Teil II – Organisation

§ 3 Organe

Organ des Verlags ist die Verlagsleitung.
 

§ 4 Verlagsleitung

Die Leitung des Verlags (im Folgenden: Verlagsleitung) obliegt der Direktion der Bibliothek. Die Verlagsleitung ist für alle Angelegenheiten des Verlags zuständig; sie entscheidet insbesondere über

a) die Entgelte für Verlagsleistungen,

b) den Abschluss von Verlagsverträgen mit den Nutzern,

c) die personelle Ausstattung des Verlags,

d) die Zuständigkeiten innerhalb des Verlags,

e) Entscheidungen über die programmatische Ausgestaltung des Verlags sowie

f) Entscheidungen über die Erbringung von Verlagsleistungen für Externe.

 

Teil III – Nutzung

§ 6 Nutzergruppen

(1) Es sind folgende Nutzer:innengruppen des Verlags (im Folgenden insgesamt: Nutzer:innen) zu unterscheiden:

a) interne Nutzer:innen. Zu diesen gehören

  • Mitglieder und Angehörige der Universität als Autor:innen wissenschaftlicher Publikationen oder Herausgeber:innen einer Reihe oder eines Sammelbandes.
  • außeruniversitäre Nutzer:innen, die Verlagsleistungen im Rahmen eines gemeinsamen Projekts mit der Universität in Anspruch nehmen,
  • Doktorand:innen und Habilitand:innen der Universität bei Veröffentlichung der Dissertationsschrift (in der Regel ausgenommen kumulativer Dissertationen) bzw. Habilitationsschrift bis zum Abschluss des Promotions- bzw. Habilitationsverfahrens
  • Studierende, Frühstudierende und Gasthörer:innen der Universität mit Zustimmung einer/eines die Veröffentlichung betreuenden Hochschullehrer:in.

b) externe Nutzer:innen. Zu diesen gehören

  • Mitglieder und Angehörige der Universität, die Verlagsleistungen für außeruniversitäre Zwecke in Anspruch nehmen;
  • sofern dies im besonderen Interesse der Universität liegt, sonstige außeruniversitäre Nutzer:innen, darunter auch ehemalige Wissenschaftler:innen der Universität, die keine Angehörigen mehr sind.
  • Ein besonderes Interesse der Universität kann insbesondere vorliegen, wenn ein erheblicher inhaltlicher Bezug der Publikation zur Universität besteht, z. B. Material, Themen oder Forschungsschwerpunkte der Universität. Auch bei Publikationen im Kontext des erweiterten Spektrums der UB (Landes- und Murhardsche Bibliothek) kann der Verlag die Verlagsleistungen anbieten; die Entscheidung, ob Verlagsleistungen erbracht werden, obliegt der Verlagsleitung. In diesem Kontext sind auch spezifische Kooperationen mit außeruniversitären Einrichtungen grundsätzlich möglich.
     

(2) Ist die Nachfrage nach Verlagsleistungen größer als das Angebot, erfolgt die Leistungserbringung an die Nutzer:innengruppen nach Absatz 1 in der Regel in folgender Reihenfolge:

a) interne Nutzer nach Absatz 1 Satz 1 Buchstaben a), b) und c),

b) sonstige interne Nutzer,

c) externe Nutzer.
 

§ 7 Rechte und Pflichten der Nutzer:innen sowie des Verlags

(1) Verlagsleistungen werden auf Grundlage von schriftlichen Verlagsverträgen zwischen den Nutzer:innen und dem Verlag erbracht. In den Verlagsverträgen sind insbesondere die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten und die von den Nutzer:innen voraussichtlich zu zahlenden Kosten gem. § 9 geregelt.

(2) Voraussetzung für die Nutzungsberechtigung ist, dass die Nutzer:in dem Verlag urheberrechtliche Nutzungsrechte an seinem/ihren Werk in einem Umfang einräumt, wie dieser sie für die Erstellung und Verbreitung der jeweiligen Publikation benötigt. In der Regel benötigt der Verlag für die elektronische und die gedruckte Form einer Publikation nur die einfachen Nutzungsrechte. Der/die Nutzer:in muss sich mit der generellen Open–Access-Ausrichtung des Verlags einverstanden erklären und dem Verlag die ungehinderte Verbreitung der Publikationen (in der Regel unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY oder CC BY-SA) ermöglichen. Der/die Nutzer:in  ist für die Erstellung eines publikationsreifen Manuskripts verantwortlich. Dabei sind die formalen Vorgaben des Verlages zu beachten.

(3) Weitere Voraussetzung für die Nutzungsberechtigung ist, dass der/die Nutzer:in versichert, dass bei dem jeweiligen Publikationsprojekt die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Kassel und die fachüblichen wissenschaftlichen Standards eingehalten wurden und Rechte Dritter nicht berührt sind.

(4) Der Verlag hat das Recht, Publikationen abzulehnen oder deren Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Mit der Abgabe eines Manuskripts erklärt der/die Nutzer:in sich damit einverstanden, dass der Verlag das Manuskript unter Verpflichtung zur Vertraulichkeit internen oder externen Gutachter:innen vorlegen kann. Die abschließende Entscheidung über die äußere Gestaltung der Publikationen obliegt dem Verlag, er nimmt diese jedoch nach Stellungnahme der/des Nutzer:in vor. Der Verlag verpflichtet sich zur Anwendung der üblichen Sorgfalt bei der Abwicklung der Publikationsprojekte.
 

§ 8 Verlagsleistungen

(1) Die Verlagsleistungen umfassen

  • die Beratung von Nutzer:innen bei der Erarbeitung einer für sie optimalen Publikationsstrategie und ggf. bei der Organisation des inhaltlichen Begutachtungsprozesses der Publikation; beide fließen nicht in die Preisbildung gem. § 9 mit ein, sondern gilt als Eigenanteil der Universität
  • die formale Prüfung eingehender Manuskripte, Aufbereitung der autorenseitig hergestellten PDF-Datei für die Veröffentlichung, Gestaltung und Erstellung des Umschlags, ggf. mithilfe eines externen Dienstleisters, Organisation der Herstellung physischer Medien (z.B. Druck)
  • die Open-Access-Veröffentlichung der Publikationen und Langzeitarchivierung,
  • Meldung der Publikation an die Deutschen Nationalbibliothek sowie Aufnahme in das Verzeichnis lieferbarer Bücher (gedruckte Werke sind für mindestens fünf Jahre lieferbar, die elektronische Bereitstellung erfolgt für mindestens 15 Jahre), Weitergabe an Aggregatoren, Versorgung des stationären und Online-Buchhandels.

(2) Für darüberhinausgehende Leistungen (Korrektorat, Formatierung, Lektorat, language editing, Satz, Übersetzung, spezielle Umschlaggestaltung, Grafikarbeiten) werden bei Bedarf Drittanbieter vermittelt, deren Leistungen separat mit den Nutzer:innen vereinbart und abgerechnet werden.
 

§ 9 Finanzierung der Verlagsleistungen

(1) Der/die Nutzer:in trägt die direkten Herstellungskosten für die Erstauflage des jeweiligen Publikationsprojekts. Die Erstauflage umfasst neben den von dem/der Autor:in oder Herausgeber:in gewünschten Exemplaren zwei Pflichtexemplare für die Deutsche Nationalbibliothek, zwei Messe-/Vitrinenexemplare für den Verlag sowie etwaige Exemplare für Reihenherausgeber:innen. Die Herstellungskosten sind abhängig vom Umfang des Publikationsprojekts (Menge der benötigten Exemplare, Seitenzahl und Farbabbildungen der Publikation, Einbandart, Druckqualität und ggf. anderen individuellen Parametern).

(2) Darüber hinaus zahlt der/die Nutzer:in eine Verlagskostenpauschale und eine Grafikpauschale zur Deckung der unter § 8, (1) aufgeführten Leistungen.

(3) Die voraussichtlichen Kosten für das Publikationsprojekt (direkte Herstellungskosten und Pauschalen) werden im Verlagsvertrag geregelt. Weicht die Kostenkalkulation des Verlagsvertrags von den tatsächlichen Kosten ab (z.B. geänderte Seitenzahl, höhere Auflage, höherer Aufwand), wird die Kalkulation angepasst und dem Nutzer vor Veröffentlichung mitgeteilt. Die endgültigen Kosten sind mit der Veröffentlichung eines Publikationsprojekts fällig. Nähere Informationen zu den jeweils gültigen Preisen werden auf der Webseite des Verlags bereitgestellt. Die Nutzung durch externe Nutzer:innen erfolgt unter Beachtung insbesondere der steuerrechtlichen und EU-trennungsrechtlichen Bestimmungen.

(4) Der Ladenpreis der Druckpublikation wird durch den Verlag festgelegt. Dieser ist bestrebt, seine Verlagsprodukte zu marktgerechten, aber günstigen Preisen im Buchhandel anzubieten, um eine möglichst weite Verbreitung zu gewährleisten. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Büchern stehen dem Verlag zu. Eine Ausschüttung von Tantiemen erfolgt grundsätzlich nicht, da mit den Verlagsaktivitäten keine Gewinne erzielt werden. 

 

Teil IV – Schlussbestimmung

§ 10 Inkrafttreten

Die vorliegende Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung an der Universität Kassel in Kraft.

 

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– Version 1.0 / Stand 2021-12-22 –