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06.10.2026

Wahl des Präsidentenamts geht in die entscheidende Phase

Anfang des kommenden Jahres wird an der Universität Kassel eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Im Mai dieses Jahres wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen ist das Wahlverfahren weit fortgeschritten: Die Findungskommission hat ihre Auswahl getroffen und einen Wahlvorschlag an den Erweiterten Senat übermittelt. Doch wer entscheidet über die Besetzung des Präsidentenamts? Wie läuft die Wahl ab und welche Schritte stehen noch bevor? Diese Campus-Meldung gibt einen Überblick über den Weg von der Ausschreibung bis zum Beginn der neuen Amtszeit.

Bis zum 12. Juni 2026 konnten Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei der Findungskommission einreichen. Gesucht wurden „wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene Persönlichkeiten mit umfassender Leitungserfahrung in herausgehobener Position in einer Wissenschaftsinstitution“.

Die Findungskommission hat die eingegangenen Bewerbungen gesichtet und ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber in einem nicht hochschulöffentlichen Verfahren angehört. Ihren Wahlvorschlag mit einer Kandidatin und einem Kandidaten hat sie am Freitag, 2. Oktober, an den Vorsitzenden des Wahlvorstands für die mittelbaren Wahlen weitergeleitet. Auf der Wahlliste stehen die amtierende Präsidentin Prof. Dr. Ute Clement sowie der Leiter des Fachgebiets Technologie- und Innovationsmanagement sowie Entrepreneurship (TIME) an der Universität Kassel Prof. Dr. Patrick Spieth.

Wie geht es weiter?

Als nächster Schritt findet eine hochschulöffentliche Anhörung im Rahmen einer Sitzung des erweiterten Senats statt. Dazu lädt der Wahlvorstand die Universitätsgemeinschaft am 13. Januar 2027 ein. Die Kandidatin und der Kandidat stellen sich dort vor und beantworten Fragen.

Am 27. Januar 2027 wählt anschließend der Erweiterte Senat die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten. Auch diese Sitzung ist hochschulöffentlich.

Nach der Wahl wird die gewählte Kandidatin oder der gewählte Kandidat vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten ernannt. Die sechsjährige Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2027. 

Wer wählt die Präsidentin oder den Präsidenten?

Die Wahl trifft der Erweiterte Senat. Ihm gehören die 17 regulären Mitglieder des Senats sowie deren jeweilige Stellvertreterinnen und Stellvertreter an. Damit umfasst der Erweiterte Senat insgesamt 34 Personen.

Unter den 17 regulären Senatsmitgliedern sind neun Professorinnen und Professoren, drei Studierende, drei wissenschaftliche Mitarbeitende sowie zwei administrativ-technische Mitarbeitende. Gemeinsam mit ihren Stellvertretungen entscheiden sie über die künftige Leitung der Universität.