Fragen und Antworten zum Zentralen Forschungsfonds (ZFF)

Auf dieser Seite finden Sie Erläuterungen zu häufigen Fragen, die im Rahmen der internen Förderung über den ZFF aufkommen können.

Beide Linien sind derzeit ausgesetzt aufgrund der Kürzungen im Hochschulbereich in Hessen, siehe dazu den Präsidiumsbeschluss P/685 vom 15.09.2025 auf dem internen Beschlussserver.

Das ist nicht verpflichtend, aber dennoch ratsam, um ggf. die Förderchancen einschätzen zu können. Denn diese hängen u.a. von der Höhe der noch verfügbaren Mittel ab, die für die Linien "Projekt" und "Koop" jährlich begrenzt sind.

Die Zeit läuft ab dem in den Förderrichtlinien angegebenen Punkt:

  • “Postdocs innerhalb der ersten 6 Jahre nach der Disputation”: Hat die eigene Disputation bspw. am 01.05.2022 stattgefunden, laufen die 6 Jahre der Antragsberechtigung bis inkl. 30.04.2028.
  • “Professor:innen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Dienstantritt in Kassel”: Wurde die Professur an der Uni Kassel bspw. 10/2022 angetreten, ist man antragsberechtigt bis inkl. 09/2027.
  • “Professor:innen innerhalb der ersten 10 Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur”: Hat man die erste Lebenszeitprofessur 04/2018 (z.B. nach erfolgreich beendeter Tenure-Track-Evaluation) bspw. an der Uni Hamburg angetreten und ist 2022 auf eine Professur nach Kassel gewechselt, ist man bis inkl. 03/2028 antragsberechtigt.

Generell ist eine Antragstellung auch für apl. Professor:innen möglich sofern sie nach § 32 Abs. 4 HHG mit der Wahrung selbständiger Aufgaben in Forschung und Lehre betraut sind. Nehmen Sie dennoch vor einer Antragstellung bitte Kontakt mit der Forschungsförderung auf.

Nein, das ist laut den Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz (§10 BRKGVwV) explizit ausgeschlossen und daher sind weder Beantragung noch Erstattung über ZFF-Mittel möglich. Stattdessen ist hier Unterstützung im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes möglich: Mobilitätsfonds für Wissenschaftler*innen mit Familienaufgaben an der Uni Kassel.

ZFF erhält viele Anträge und ist damit überzeichnet. Deswegen wird derzeit von einer Antragstellung abgeraten, so lange eine aktuelle ZFF-Förderung noch läuft.

Das Geld kann für die Projektkoordination verwendet werden, da diese nicht von anderen Stellen intern oder extern übernommen wird.

Die Anträge werden über Converis gestellt. Das Format der Antragstellung ergibt sich aus den Einträgen in der Antragsmaske.

In der Kommission Forschung (KomFor) sind Wissenschaftler:innen aus allen Fachbereichen der Universität sowie der Kunsthochschule vertreten. Weitere Informationen zur Kommission Forschung sowie zu den Sitzungsterminen erhalten Sie hier.

Insgesamt ca. 6-12 Wochen, je nach Förderlinie und Sitzungsterminen. Die Kommission Forschung berät die eingereichten Anträge in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist und schlägt, ggf. nach einer zweiten Auswahlrunde mit Vorträgen, dem Präsidium Anträge zur Förderung vor.

Forschung an der Universität Kassel ist oft interdisziplinär angelegt, so dass aus der Zuordnung des Antrags zu einem Fachbereich nicht automatisch auf eine eindeutige disziplinäre Verortung geschlossen werden kann. Ihre Wahl einer Unterkommission hilft der Kommission Forschung bei der Einordnung, welche Kommissionsmitglieder am besten geeignet sind, um über Ihren Antrag zu beraten und ihn den anderen Kommissionsmitgliedern vorzustellen. Anträge in den Programmlinien "Projekt" und "KOOP" werden innerhalb der jeweiligen Unterkommissionen beraten und danach den übrigen Kommissionsmitgliedern mit einer Förderempfehlung vorgestellt. Anträge der Programmlinien "Individuell Qualifiziert", "Pilot" und "Schwerpunkt" werden durch ein fachnahes und ein fachfernes Kommissionsmitglied intensiv begutachtet und dann von allen Kommissionsmitgliedern diskutiert, bevor die gesamte Kommission eine Förderempfehlung ausspricht.

Die Mitglieder beider Unterkommissionen stehen durch die Sitzungen der Kommission Forschung miteinander in Kontakt. Die abschließende Empfehlung zur Förderung wird von der gesamten Kommission Forschung auf Basis der Empfehlung der Unterkommissionen getroffen. Sofern bei der Diskussion des Antrags deutlich wird, dass dieser besser von der anderen Unterkommission begutachtet werden solle, wird dies im Begutachtungsprozess berücksichtigt, wobei dies zu einer Verzögerung der Entscheidungsfindung führen kann.

Die Förderlinie "Individuell Qualifiziert" hat zum Ziel, die Antragstellung für Exzellenz- und Nachwuchsgruppenleiterprogramme zu fördern. Im Zuge der Begutachtung wird entsprechend geprüft, ob die Beantragung eines entsprechenden Drittmittelprojekts aussichtsreich ist. Da alle Programme eigene Anforderungen an die Anstragsteller:innen stellen, empfiehlt es sich, eine Förderlinie im Vorfeld zu identifizieren und den Antrag darauf auszurichten. Alternative Fördermöglichkeiten können aber ebenfalls identifiziert werden.

Nein, eine Förderung ist nur für die Verwendung an der Universität Kassel möglich, da die Mittel einer Kostenstelle Ihres Fachgebiets zugeordnet werden. Das Ziel des Zentralen Forschungsfonds besteht in der Förderung von Wissenschaftler:innen, die an der Universität Kassel tätig sind.

In diesem Fall ist eine Förderung leider nicht möglich, da das Geld zur Förderung von Forschenden an der Universität Kassel verwendet werden soll.

Weder der geringe Förderumfang der Programmlinie von bis zu 12.000 € je Projekt noch die Projektlaufzeit von 12 Monaten sind zur Unterstützung von Promotionsvorhaben geeignet. Die Finanzierung der Förderlinie beschränkt sich daher auf kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der Antragstellung bei Drittmittelgebern, etwa die Unterstützung von Recherchearbeiten durch studentische Hilfskräfte, die Pilotierung von Forschungsmethoden oder Präsentation der Forschungsidee bei Fachtagungen.

Ja, auch Mitglieder der KHS können sich für die Förderlinie "Projekt" bewerben; fachüblich ist eine Promotion hier nicht zwingend. Voraussetzung ist aber, dass das beantragte Projekt darauf abzielt, Drittmittel für die weitere Forschung einzuwerben und der/die Antragstellende beim anvisierten Drittmittelgeber antragsberechtigt ist. Beide Punkte sollten im Rahmen der Antragstellung deutlich herausgearbeitet werden.

Weitere Fragen zu den einzelnen Programmlinien beantwortet Ihnen gern das Team der Forschungsförderung unter forschung[at]uni-kassel[dot]de.