Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)

Erasmus+ ermöglicht wissenschaftlichen Mitarbeitenden / Lehrenden der Universität Kassel Lehraufenthalte im Ausland durchzuführen. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu den Voraussetzungen und der Förderung dieser sogenannten Personalmobilitäten zur Lehre (STA) sowie eine Checkliste zur Planung und Durchführung Ihres Aufenthaltes. Allgemeine Informationen rund um das Erasmus+ Programm finden Sie hier.
Bitte beachten Sie unsere neue Bewerbungsfrist von mindestens 6 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes.
- Förderfähig sind folgende Mitarbeitende der Universität Kassel:
- Professor:innen und Dozent:innen mit vertraglichem Verhältnis zur Universität Kassel
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professor:innen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
- Der Aufenthalt findet im Rahmen einer Dienstreise statt
- Es besteht ein gültiges Erasmus+ Abkommen mit der aufnehmenden Institution (Universität, Hochschule)
- Die geförderte Person darf im Zielland nicht ihren Hauptwohnsitz haben
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an die Universität Kassel eingeladen werden
- Geplanter Aufenthalt findet in einem Erasmus+ Programmland statt
UND es besteht ein gültiges Erasmus+ Abkommen mit der aufnehmenden Institution (Universität, Hochschule) - Der Aufenthalt umfasst mindestens 8 Lehrstunden pro Woche
ODER 4 Lehrstunden + 4 Stunden Curricula-Entwicklung pro Woche
- Förderdauer
2-5 Tage (Aufenthalt kann jedoch länger sein)
- Zusammensetzung
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Aufenthaltspauschale und einer Reisekostenpauschale:
Aufenthaltspauschale
Zielland Förderbetrag pro Tag Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 180 EUR/Tag Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160 EUR/Tag Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 EUR/Tag Reisekostenpauschale
Einfache Entfernung gem. Distanzrechner* Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer
(= Hin- und Rückfahrt)Green Travel** 10 - 99 km 28 EUR 56 EUR 100 - 499 km 211 EUR 285 EUR 500 - 1.999 km 309 EUR 417 EUR 2.000 - 2.999 km 395 EUR 535 EUR 3.000 - 3.999 km 580 EUR 785 EUR 4.000 - 7.999 km 1.188 EUR 1.188 EUR 8.000 km und mehr 1.735 EUR 1.735 EUR * Entfernung wird anhand des Distance Calculator berechnet
** „Green Travel“-Reisekostenpauschale für An- und Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (z.B. Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) plus zusätzliche Reisetage
- Interrail-Pass
- Teilnehmende haben die Möglichkeit einen vergünstigten Interrail-Pass zu erwerben
Kann für die Hin- und Rückreise, sowie Fahrten im Gastland und benachbarten Ländern genutzt werden
- Anfallende Kurs- oder Teilnahmegebühren werden nicht separat gefördert, können aber aus den Pauschalen bezahlt werden
- Teilnehmende mit einem finanziellen Mehrbedarf aufgrund von
- Mitnahme von Kind(ern)
- Chronischen Erkrankungen
- GdB von mindestens 20
- Anträge müssen mindestens 3 Monate vor Beginn der Reise gestellt werden
- Melden Sie sich am besten frühzeitig bei uns!
Checkliste für Ihren Aufenthalt
1.Informieren
- Informieren Sie sich selbstständig über Erasmus+ Partnerhochschulen der Universität Kassel
- Nehmen Sie mit der gewünschten Institution Kontakt auf
- Entwickeln Sie mit den Kolleg:innen an der gewünschten Institution einen Plan für die Lehre während Ihres Aufenthalts
2.Bewerbung
- Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der Erasmus+ Hochschulkoordination (erasmus[at]uni-kassel[dot]de) auf
- Berücksichtigung der Bewerbungsfrist von mindestens 6 Wochen vor Beginn der Mobilität
- Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars
- Die Förderzusage ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln und der Anzahl an Bewerbungen
Eine Rückmeldung zur Förderung erfolgt innerhalb von ca. zwei Wochen durch das Erasmus+ Team
3.Vor dem Aufenthalt
- Einzureichende Dokumente für die Förderung
• Mobility Agreement
(Vorlage wird durch das Erasmus+ Team verschickt)
• Grant Agreement
(Vorlage wird durch das Erasmus+ Team verschickt)
• PDF des genehmigten Dienstreiseantrags
(Beantragung im FIORI Dienstreisemanagement)
Sobald alle Dokumente eingereicht sind, wird die Förderung auf Ihr Gehaltskonto überwiesen
- Einzureichende Dokumente für die Förderung
4.Nach dem Aufenthalt
- Letter of Confirmation zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer an der Gastinstitution
(Vorlage wird automatisch per E-Mail verschickt) - EU-Survey
(Einladung zur Teilnahme wird automatisch per E-Mail verschickt) - Dienstreiseabrechnung
(Die Abrechnung einer Förderung durch Erasmus+ erfolgt als Pauschale, dennoch muss eine Dienstreiseabrechnung als “0-Kosten”-Abrechnung erstellt werden)
- Letter of Confirmation zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer an der Gastinstitution
Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich gerne an:
Charlotte Schaetzky - Ihre Ansprechpartnerin für Personalmobilitäten zu Lehrzwecken (STA)