Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Erasmus+ ermöglicht allen Mitarbeitenden der Universität Kassel Fort- und Weiterbildungen im Ausland durchzuführen. Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Informationen zu den Voraussetzungen und der Förderung dieser sogenannten Personalmobilitäten zur Fort- und Weiterbildung (STT) sowie eine nützliche Checkliste zur Planung und Durchführung Ihres Aufenthaltes. Allgemeine Informationen rund um das Erasmus+ Programm finden Sie hier.
- Förderfähig sind alle Mitarbeiter:innen, die in einem Beschäftigungsverhältnis (regulärer Arbeitsvertrag; Lehrauftrag) mit der Universität Kassel stehen
- Der Aufenthalt findet im Rahmen einer Dienstreise statt; Bildungsurlaube sind von der Erasmus+ Förderung ausgeschlossen
- Eine Förderung kann frühestens 24 Monate nach der letzten geförderten Mobilität erneut erfolgen
- Geplanter Aufenthalt findet in einem Erasmus+ Programmland statt
- Förderfähig sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die den Programmvorgaben entsprechen
- Sprachkurse (alle Level; beginnend mit A1),
WENN die Zielsprache (i.d.R. Englisch) Teil der beruflichen Kommunikation am Arbeitsplatz ist
UND der Kurs mindestens 20 Wochenstunden umfasst
UND die Zielsprache im Gastland als Erstsprache gesprochen wird - Staff Training Weeks mit Tätigkeits- und/oder Internationalisierungsbezug
- Workshops mit Tätigkeits- und/oder Internationalisierungsbezug
- Hospitationen/Job-Shadowings
- Förderdauer
2-5 Tage (Aufenthalt kann jedoch länger sein)
- Zusammensetzung
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Aufenthaltspauschale und einer Reisekostenpauschale:
Aufenthaltspauschale
Zielland Förderbetrag pro Tag Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 180 EUR/Tag Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160 EUR/Tag Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 EUR/Tag Reisekostenpauschale
Einfache Entfernung gem. Distanzrechner* Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer
(= Hin- und Rückfahrt)Green Travel** 10 - 99 km 28 EUR 56 EUR 100 - 499 km 211 EUR 285 EUR 500 - 1.999 km 309 EUR 417 EUR 2.000 - 2.999 km 395 EUR 535 EUR 3.000 - 3.999 km 580 EUR 785 EUR 4.000 - 7.999 km 1.188 EUR 1.188 EUR 8.000 km und mehr 1.735 EUR 1.735 EUR * Entfernung wird anhand des Distance Calculator berechnet
** „Green Travel“-Reisekostenpauschale für An- und Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) plus zusätzliche Reisetage
- Interrail-Pass
- Teilnehmende haben die Möglichkeit einen vergünstigten Interrail-Pass zu erwerben
Kann für die Hin- und Rückreise, sowie Fahrten im Gastland und benachbarten Ländern genutzt werden
- Anfallende Kurs- oder Teilnahmegebühren werden nicht separat gefördert, können aber aus den Pauschalen bezahlt werden
- Teilnehmende mit einem finanziellen Mehrbedarf aufgrund von
- Mitnahme von Kind(ern)
- Chronischen Erkrankungen
- GdB von mindestens 20
- Anträge müssen mindestens 3 Monate vor Beginn der Reise gestellt werden
- Melden Sie sich am besten frühzeitig bei uns!
Checkliste für Ihren Aufenthalt
1.Informieren
- Informieren Sie sich selbstständig über
• Sprachschulen
• Staff Weeks
• Angebote von Partnerhochschulen - Nehmen Sie mit der gewünschten Institution Kontakt auf
- Klären Sie mit Ihrem:r Vorgesetzten die Teilnahme an dem Programm
- Informieren Sie sich selbstständig über
2.Bewerbung
- Berücksichtigung der Bewerbungsfrist von mindestens 10 Wochen vor Beginn der Mobilität
- Bewerbungsformular per E-Mail an erasmus[at]uni-kassel[dot]de
In diesem Formular machen Sie sowohl den beruflichen Mehrwert für Ihre Tätigkeit an der Universität Kassel als auch Ihren persönlichen Mehrwert deutlich UND lassen sich die Zustimmung der:des Vorgesetzten zur Teilnahme an der beantragten Personalmobilität durch Unterschrift bestätigen
Eine Rückmeldung zur Förderung erfolgt innerhalb von ca. zwei Wochen durch das Erasmus+ Team
3.Vor dem Aufenthalt
- Online-Registrierung des Aufenthalts
(Link in der Förderzusage) - Einzureichende Dokumente für die Förderung
• Mobility Agreement
(Vorlage wird durch das Erasmus+ Team verschickt)
• Grant Agreement
(Vorlage wird durch das Erasmus+ Team verschickt)
• PDF des genehmigten Dienstreiseantrags
(Beantragung im FIORI Dienstreisemanagement)
Sobald alle Dokumente eingereicht sind, wird die Förderung auf Ihr Gehaltskonto überwiesen
- Online-Registrierung des Aufenthalts
4.Nach dem Aufenthalt
- Letter of Confirmation zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer an der Gastinstitution
(Vorlage wird automatisch per E-Mail verschickt) - EU-Survey
(Einladung zur Teilnahme wird automatisch per E-Mail verschickt) - Dienstreiseabrechnung
(Die Abrechnung einer Förderung durch Erasmus+ erfolgt als Pauschale, dennoch muss eine Dienstreiseabrechnung als “0-Kosten”-Abrechnung erstellt werden)
- Letter of Confirmation zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer an der Gastinstitution
Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich gerne an:
Charlotte Schaetzky - Ihre Ansprechpartnerin für Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)