Informationen zur Ersten Staatsprüfung im Kernstudium
Zuständig für die Erste Staatsprüfung in den Lehramtsstudiengängen (L1, L2, L3 und L5) ist die Hessische Lehrkräfteakademie. Sie entscheidet über die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung, legt die Prüfungstermine fest und organisiert das Prüfverfahren. Zudem obliegt ihr die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung im Teilstudienfach Kernstudium!
Mündliche Prüfungen im Teilstudienfach Kernstudium
Für die mündliche Prüfung im Kernstudium suchen Sie sich Ihre erste Prüferin selbst.
Listen der Prüfungsberechtigten finden Sie unten. Sollten Sie Fragen zur Prüferinnensuche haben, wenden Sie sich bitte per Mail an muendliche.kernstudium[at]uni-kassel[dot]de .
Sobald Ihnen die Prüfungszusage der ersten Prüferin vorliegt, registirieren Sie sich bitte über den folgenden Link bis zum 20.11.2025.
Sie werden von der Universität Kassel am Freitag, 21.11.2025, per Mail an Ihren Account (uk), über den Namen der Ihnen zugewiesenen zweiten Prüfperson informiert.
Drucken Sie diese E-Mail bitte aus und reichen Sie den Ausdruck bei der Abgabe Ihrer Prüfendenblätter für die Erste Staatsprüfung mit ein.
Beachten Sie bitte die Informationen der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Kassel, für L1 und für L2+L3.
Hinweise für Studierende im Grundschullehramt
Wenn Sie in L1 eine Kombinationsprüfung ablegen (DDG + Grundwissenschaft), muss die erste Prüferin aus dem Bereich DDG gewählt werden.