Stipendium und Finanzierung

Das Erasmus+ Stipendium setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:

  • studiengebührenfreier Austauschplatz an der Partnerhochschule und
  • je nach Mittelverfügbarkeit ein monatliches Teil-Stipendium für die Auslandsmobilität.

Fördersätze im akademischen Jahr 2025/26 (Projekt 2025)

ZiellandFörderrate (Tag/Monat)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

20 / 600 EUR

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

18 / 540 EUR

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

18 / 540 EUR

Das Stipendium wird in zwei Raten und jeweil nach Einreichung der erforderlichen Dokumente ausbezahlt:

  • 70% vor Beginn der Mobilität (in der Woche nach dem 15.07. bzw. 15.12.)
  • 30% nach Beendigung der Mobilität.

Das Stipendium wird im Projekt 2025 für maximale 110 Tage pro Semester ausbezahlt. Sollte Ihr Aufenthalt an der Gasthochschule länger dauern, können die zusätzlichen Tage nicht bezuschusst werden. Sollten Sie weniger als 110 Tage an Ihrer Gasthochschule verbringen, wird die Stipendienhöhe nach Abschluss des Semesters von uns angepasst

Ab dem akademischen Jahr 2025/26 (Projekt 2025) erhalten alle Studierenden, die für ein Erasmus-Stipendium ausgewählt wurden, einen Zuschuss zur Deckung der Reisekosten in Abhängigkeit der Distanz zur Gasthochschule.

Einfache Entfernung gem. Distanzrechner*Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer
(= Hin- und Rückfahrt)
Green Travel**Reisetage bei Green Travel***
100 - 499 km   211 EUR   285 EUR0
500 - 1.999 km   309 EUR   417 EUR1
2.000 - 2.999 km   395 EUR   535 EUR2
3.000 - 3.999 km   580 EUR   785 EUR3
4.000 - 7.999 km1.188 EUR1.188 EUR3
8.000 km und mehr1.735 EUR1.735 EUR3

*    Entfernung wird anhand des Distance Calculator berechnet
**  „Green Travel“-Reisekostenpauschale für An- und Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) plus zusätzliche Reisetage
*** Bei green travel erhalten Sie zusätzlich zum Reiskostenzuschuss in Abhängigkeit der Entfernung zum Zielort Tagessätze ausbezahlt. Die Anzahl der Tage gilt jeweils pro Strecke.

 

Was bedeutet green travel?
Teilnehmende, die für den überwiegenden Teil der Reise zur/von der Gastinstitution (mehr als 50 % der An- und Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus, Fahrrad oder Carpooling nutzen, können bis zu 6 zusätzliche Reisetage in Höhe jeweils eines Tagessatzes (18€/20€) beantragen. 

Hinweis: Sollte Ihre Reise (ob „grün“ oder nicht) mehr Reisetage erfordern, als die oben für Ihre Entfernungskategorie aufgeführten, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall und teilen Ihnen mit, ob zusätzliche Reisetage genehmigt werden können. Die maximale Anzahl für nicht „grünes“ Reisen beträgt 2 Tage und für „grünes“ Reisen 6 Tage.

Außergewöhnliche Kosten für teures Reisen
Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für ihre Reise erstattet bekommen.

Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich zum regulären Erasmus-Zuschuss unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250€ beantragen. Dadurch sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

Als Teilnehmende mit geringeren Chancen zählen:
1. Studierende mit einer Behinderung
2. Studierende mit Mehrbedarf wegen einer chronischen Erkrankung
3. Studierende mit Kind
4. Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausgewählte Studierende erhalten Detailinformationen rechtzeitig per E-Mail zugesendet.

Der Erasmus-Mobilitätszuschuss kann ggf. mitAuslands-BAföG kombiniert werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.

Die Sonderförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen im Falle einer Behinderung, chronischer Erkrankung und Studierenden mit Kindern nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet. Bei Erstakademiker:innen und erwerbstätigen Studierenden erfolgt hingegen eine Anrechnung (siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups).