Begleit- und Auswertungsseminar für Auslandspraktika mit Auslandssupervision

Im Rahmen eines Begleit- und Auswertungsseminars möchten wir allen Studierenden und AbsolventInnen der Sozialen Arbeit, die sich für die Absolvierung eines Auslandspraktikums interessieren, eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Begleitung und Supervision während ihrer Praxisphase zur Verfügung stellen. In einer kleinen Supervisionsgruppe werden Sie unter Leitung eines professionellen Supervisors auf Ihren Auslandsaufenthalt vor- und nachbereitet. Der Supervisionsprozess gliedert sich in vier Phasen:

  • Vorbereitungsphase (ca. Ende Juli/Anfang August): Vor dem Auslandsaufenthalt findet ein erstes Reflektions- und Kontraktgespräch statt. Dieses geschieht in einer Kleingruppe mit den beteiligten PraktikantInnen und dem Supervisor.
  • eine begleitende, internet-basierte Hauptphase (ab September/Oktober bis März/April): Während des Auslandsaufenthalts haben die PraktikantInnen im Rahmen der internet-basierten Supervision Gelegenheit, ihre Erfahrungen und ihr fachliches Handeln zu reflektieren.
  • eine Abschluss- und Auswertungsphase (ca. April/Mai): Nach Beendigung des Praktikums und Rückkehr aus dem Ausland findet ein abschließendes Auswertungstreffen mit der Supervisionsgruppe statt.
  • Vorbereitung des Praktikumsberichts und Erarbeitung von "Schlüsselsituationen"
    (ca. April/Mai): In einem weiteren Treffen werden die Anforderungen an den Praktikumsbericht besprochen sowie offene Fragen geklärt.

Die Anmeldung für diese spezielle Auswertungsveranstaltung mit Auslandssupervision erfolgt über das BPS Büro, eine Einwahl im HIS ist nicht nötig.

Die Teilnahme an allen vier Phasen ist verpflichtend. Nur wenn alle Phasen erfolgreich absolviert wurden, wird die Begleitveranstaltung anerkannt.

BerufspraktikantInnen müssen zusätzlich vor dem Auslandspraktikum an der Studienwoche (März oder September) teilnehmen und eine fachspezifische Veranstaltung belegen. Bei Letztgenannter ist es den PraktikantInnen überlassen, ob diese Veranstaltung vor oder nach dem Auslandspraktikum absolviert wird (es können jedoch nur Veranstaltungen nach Abschluss des Bachelorstudiums anerkannt werden).