Abschlussarbeiten

Bachelor-Arbeiten im Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung

Im Fachgebiet werden Bachelor-Arbeiten im Studiengang Bachelor Soziale Arbeit betreut.
Arbeiten, für die das Fachgebiet die Erstbetreuung übernimmt, sollten einen rechtlichen Bezug haben. In ihnen können auch wissenschaftliche Methoden der Sozialwissenschaften angewandt werden. So können für die Soziale Arbeit relevante Rechtsnormen im Kontext ihrer praktischen Umsetzung behandelt werden.
Themen können aus dem gesamten Sozialrecht – außer Kinder- und Jugendhilfe – vorgeschlagen werden, gerne mit einem Schwerpunkt in der Gesundheitsversorgung, Pflege oder Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Aus dem Gesundheitsrecht kommen auch Themen aus dem Berufs- und Einrichtungsrecht in Betracht. Behandelt werden können aus dem Recht behinderter Menschen Fragestellungen aus dem Betreuungsrecht und Behindertengleichstellungsrecht. Darüber hinaus sind auch Themen mit Bezug zu den Grund- und Menschenrechten und zu Gesetzgebung, Verwaltung und Selbstverwaltung erwünscht.
Auf Wunsch gibt das Fachgebiet gerne konkrete Themenvorschläge. Eigene Vorschläge können jederzeit gemacht werden. Hierzu ist eine Skizze (1-3 Seiten) zur Fragestellung, zu den Quellen und Methoden und zur Gliederung erwünscht. Auf sprachliche Korrektheit und verständlichen Ausdruck wird Wert gelegt, die Arbeit mit wissenschaftlichen Quellen wird vorausgesetzt.

Master-Arbeiten im Fachgebiet Sozial- und Gesundheits­recht, Recht der Rehabilitation und Behinderung

Im Fachgebiet werden Master-Arbeiten im Studiengang Master Sozialrecht und Sozialwirtschaft (LL.M.) betreut. Diese Arbeiten müssen einen (sozial)-rechtlichen Schwerpunkt haben. Weiterhin können auch Master-Arbeiten aus dem Studiengang Diversität – Forschung – Soziale Arbeit (MA) betreut werden. Arbeiten, für die das Fachgebiet die Erstbetreuung übernimmt, sollten einen rechtlichen Bezug haben. In ihnen können auch wissenschaftliche Methoden der Sozialwissenschaften angewandt werden. So können für die Soziale Arbeit relevante Rechtsnormen im Kontext ihrer praktischen Umsetzung behandelt werden.
Themen können aus dem gesamten Sozialrecht – außer Kinder- und Jugendhilfe – vorgeschlagen werden, gerne mit einem Schwerpunkt in der Gesundheitsversorgung, Pflege oder Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Aus dem Gesundheitsrecht kommen auch Themen mit Bezug zum Berufs- und Einrichtungsrecht in Betracht. Behandelt werden können aus dem Recht behinderter Menschen Fragestellungen aus dem Betreuungsrecht und Behindertengleichstellungsrecht. Darüber hinaus sind auch Themen mit Bezug zu den Grund- und Menschenrechten und zu Gesetzgebung, Verwaltung und Selbstverwaltung erwünscht.
Auf Wunsch gibt das Fachgebiet gerne konkrete Themenvorschläge. Eigene Vorschläge können jederzeit gemacht werden. Hierzu ist eine Skizze (1-3 Seiten) zur Fragestellung, zu den Quellen und Methoden und zur Gliederung erwünscht. Auf sprachliche Korrektheit und verständlichen Ausdruck wird Wert gelegt, die Arbeit mit wissenschaftlichen Quellen wird vorausgesetzt.