Das Recht behinderter Menschen mit den zentralen Zielen der Rehabilitation, Teilhabe und Gleichstellung umfasst vor allem das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - , die einschlägigen Regelungen in den anderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, das Recht der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung behinderter Menschen auf Bundes- und Landesebene und das entsprechende Verfassungsrecht in den Bundesländern, im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) und in Europa sowie die 2009 in Deutschland in Kraft getretene Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. In einem weiteren Sinn ist es nötig, sich mit den spezifischen Wirkungen aller Rechtsnormen auf behinderte Menschen zu befassen.