Röver-Stiftung: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Sachmittel zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses des Fachbereichs 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel aus Mitteln der Barbara und Alfred Röver-Stiftung

Der Fachbereich 02 Geistes- und Kulturwissenschaften hat dank einer Stiftung durch Herrn Alfred Röver (Kassel) die Möglichkeit, Sachbeihilfen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses des Fachbereichs 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel zu vergeben.

Bewerben können sich Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Doktorandinnen, Doktoranden und PostDocs) aus dem Fachbereich 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel. Gefördert werden können z.B. Archiv- oder Recherchereisen, Kosten für empirische Erhebungen u.a.m. Eine nachträgliche Förderung von zum Bewerbungszeitpunkt bereits abgeschlossenen Projekten ist ausgeschlossen.

    Jede Bewerbung umfasst ein Dossier in Form einer einzigen PDF-Datei. Es enthält:


    • Bewerbungsschreiben und tabellarischen Lebenslauf der/des Antragstellenden,
    • eine Kurzdarstellung mit Kostenkalkulation des Projektes, für das die Förderung beantragt wird,
    • eine Kopie der Zulassung zur Promotion an der Universität Kassel; bei PostDocs die Kopie einer formlosen Betreuungszusage der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers,
    • eine Stellungnahme des Betreuers/der Betreuerin der Qualifikationsarbeit oder einer anderen Referenzperson.

    Einreichung von Projektvorschlägen:

    Die online-Bewerbung erfolgt an die E-Mail-Adresse dekanat02[at]uni-kassel[dot]de. Jede Bewerberin/jeder Bewerber erhält eine elektronische Eingangsbestätigung. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

    Jede Bewerbung wird nach Eingang durch den Stiftungsbeirat begutachtet, der abschließend über die Zuerkennung von Fördermitteln beschließt. 

    Die nächsten Termine für die Einreichung von Projektvorschlägen sind: 

    15. Mai 2024

    15. November 2024

    Nach Ablauf der jeweiligen Frist tritt der Beirat zusammen und entscheidet über die Zuweisung von Mitteln. 

    Die Satzung zur Verleihung des Barbara und Alfred Röver-Stiftungspreises vom 25.11.2015 regelt das Verfahren.

    Bei der Veröffentlichung von geförderten Forschungsergebnissen ist in geeigneter Weise auf die Unterstützung durch die Barbara und Alfred Röver-Stiftung hinzuweisen.