3. Praktika im In- und Ausland und Auslandsstudium

Praktikum im In- und Ausland

Informationen zum obligatorischen Praktikum finden Sie auf den Seiten der Praxiskoordination des FB 02.

Freiwillige oder über den obligatorischen Zeitraum hinaus verlängerte Praktika lassen sich u.U. als Projektseminar oder als Schlüsselkompetenzen anerkennen. Bitte wenden Sie sich an die Studienfachberater:innen. Der Fachbereich empfiehlt allen Studierenden sich mit einem Praktikum auf den späteren Berufsalltag vorzubereiten. Diese Empfehlung gilt als Beurlaubungsgrund und ist zusammen mit dem Urlaubsantrag beim Studierendensekretariat einzureichen.

Lehramtsstudierende oder Studierende der Berufs- oder Wirtschaftspädagogik können ihre Schulpraktischen Studien (SPS) auch im Ausland absolvieren. Der Fachbereich empfiehlt allen Studierenden zur Vertiefung der Sprachkenntnisse ein Auslandsstudium. Sie können sich dafür beurlauben  lassen.

Auslandssemester

Für den BA Studiengang English and American Studies des Instituts Anglistik/Amerikanistik ist das Auslandsstudium obligatorisch. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Prüfungsordnung  und über die Webseiten des Instituts.

Wenn das Auslandssemester nicht obligatorisch ist, können Sie sich für den Auslandsaufenthalt beurlauben lassen. Der Fachbereich empfiehlt allen Studierenden zur Vertiefung der Sprachkenntnisse das Auslandsstudium. Diese Empfehlung gilt als Beurlaubungsgrund und ist zusammen mit dem Urlaubsantrag beim Studienservice einzureichen.

Für im Ausland erbrachte Leistungen müssen Sie ein Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Die Umrechnungstabellen finden Sie hier, sofern kein anderer Umrechnungsschlüssel vorliegt.