Beurlaubung

Gründe für eine Beurlaubung

Sie können auf Antrag aus wichtigem Grund beurlaubt werden, insbesondere

  1. bei einer Mitwirkung als ernannte/r oder gewählte/r Vertreter/in in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung (entsprechender Nachweis ist erforderlich).
  2. bei einer Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer müssen ärztlich bescheinigt sein.
  3. für die Erfüllung einer Dienstpflicht (z.B. Wehr- bzw. Zivildienst)
  4. für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt (Bescheinigung des Fachbereichs ist vorzulegen). Für Auslandsaufenthalte, die laut Prüfungsordnung Bestandteil des Studiums sind (Pflichtsemester) kann keine Beurlaubung beantragt werden.
  5. für die Zeit eines Mutterschafts- oder Erziehungsurlaubs (entsprechender Nachweis ist beizufügen - Geburtsurkunde/ Mutterschaftspass).
  6. aufgrund von Pflege eines/einer Angehörigen (ein Gutachten des medizinischen Dienstes, aus dem der Name, der Stunden- und Tagesanteil des/der Pflegenden hervorgeht, ist beizufügen).

  7. für die Ableistung eines studienförderlichen Praktikums (darf nicht als Studienleistung anrechenbar sein) - Nachweis des Fachbereichs erforderlich.

Wichtige Hinweise

Die Beurlaubung setzt die Zahlung des Semesterbeitrages voraus.


Der Antrag auf Beurlaubung muss schriftlich begründet werden.


Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.


Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.


Die Beurlaubung ist nur für volle Semester möglich.


Eine Beurlaubung, außer bei Krankheit, ist nur bis zu sechs Semester möglich. Mutterschutz, Elternzeit und Dienstpflicht werden hier nicht mit angerechnet.


Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur ausnahmsweise (z.B. bei Krankheit) möglich.


Eine Beurlaubung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ist ausgeschlossen.


Der Erwerb von Leistungsnachweisen oder die Ablegung von Prüfungen ist i. d. R. ausgeschlossen. Hiervon gibt es folgende Ausnahmen:

  • generell Wiederholungsprüfungen
  • Beurlaubte wegen Mutterschutz, Elternzeit, Pflege
  • Beurlaubte wegen Gremientätigkeit
  • Beurlaubte wegen Dienstpflicht

Bitte beachten Sie auch, dass ...

  • ... Internationale Studierende die Ausländerbehörde über genehmigte Urlaubssemester informieren müssen. Mehrere Urlaubssemester dienen gegebenenfalls nicht dem "Aufenthaltszweck" (Studieren) und führen zu Problemen bei der Visumsverlängerung.
  • ... die Anzahl der Fachsemester bzw. ein Urlaubsemester Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld und/oder Dauer der studentischen Krankenversicherung haben kann. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen (BAföG-Amt, Kindergeldkasse, Krankenkasse).
  • ... eine "studentische Nebentätigkeit", die keine "geringfügige Beschäftigung" darstellt (Entgeld übersteigt 520,-€), gegebenfalls Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht haben kann (bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber).

Antragsfristen

Für ein Sommersemester: Bis 30. April
Für ein Wintersemester: Bis 31. Oktober

Antragsstellung

Sie beantragen die Beurlaubung online im eCampus der Universität Kassel. Hierfür melden Sie sich im eCampus an und gehen über das Menü oben links zu „Mein Studium → Anträge“.

Um einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen, klicken Sie auf den Punkt „Beurlaubung“. Anschließend wählen Sie aus, dass Sie einen neuen Antrag erfassen möchten und füllen die nachfolgenden Seiten aus. Sie müssen auswählen, aus welchem Grund Sie beurlaubt werden möchten, und zudem auch den entsprechenden Nachweis hochladen.

Übersicht der Nachweise:

Beurlaubungsgrund

Beizufügender Nachweis

Krankheit

Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt (die voraussichtliche Dauer der Erkrankung muss ärztlich bescheinigt werden).

Praktikum

Bescheinigung des Fachbereichs/Dekanats.

Auslandsaufenthalt

Bescheinigung des Fachbereichs/Dekanats.

Mutterschutz/Elternzeit/Pflege

Geburtsurkunde (in Kopie) oder Mutterschaftspass (in Kopie) oder ärztliche Bescheinigung (bei Mutterschaft/Elternzeit) oder Bescheinigung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin des/der Angehörige/n (bei Pflege).

Zugehörigkeit

Nachweis Kaderzugehörigkeit DOSB.

Gremientätigkeit

Bescheinigung der/des Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums.

Sonstige Gründe

Nachweis, der den „sonstigen Grund“ belegt.

 

Sobald Sie Ihren Antrag abgegeben haben, hat dieser den Status „Antrag online gestellt“ und Sie finden diesen unter der Übersicht „Meine abgegebenen Anträge“.

Nach Bearbeitung Ihres Antrages ändert sich dessen Status auf „Genehmigt“ und für Sie wird ein "Beurlaubungsbescheid" im Self-Service des eCampus hinterlegt. Diese steht Ihnen unter „Mein Studium → Studienservice → Bescheinigungen“ zum Download zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich regelmäßig im eCampus an, um den Status Ihres Antrages einzusehen. Änderungen werden Ihnen auf der Startseite unter „Meine Meldungen“ angezeigt.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Information Studium unter +49 561 804-2205 bzw. studieren[at]uni-kassel[dot]de.

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