Lehrauftrag - Verfahren bis zum Vertragsabschluss und Vergütung

  1. 1.Auswahl

    • Das Fachgebiet (Fachgebietsleitung) sucht Lehrbeauftragte. Sobald diese Person(en) ausgewählt ist (sind), werden alle Anträge für Lehraufträge gesammelt von den jeweiligen Fachgruppenleitungen im Dekanat eingereicht.
    • Dem Dekanat müssen die folgenden Daten mitgeteilt werden:
      Name, Vorname
      Anschrift
      Telefonnummer
      E-Mail-Adresse
      Lehrveranstaltungsname
      Stundenanzahl
      Vergütung
      Mitteilung des höchsten Bildungsabschlusses

    Zu beachten ist, dass zunächst die Grundversorgung in der Lehre durch die jeweiligen Fachgebietsleitungen sichergestellt sein muss. Darüber hinaus können anschließend Lehraufträge angefordert werden. Diese sollten vorwiegend für die Sicherstellung der Lehre in den Modulen der Vorlesungen, Seminaren und Übungen dienen.

  2. 2.Digitaler Antrag

    Digitaler Prozess:

    • Der Fachbereich stößt den Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags an.
    • Die fachvorgesetzte/kostenstellenverantwortliche Person prüft den Antrag und stimmt diesem zu.
    • Anschließend wird der Antrag an die lehrbeauftragte Person weitergeleitet.
    • Liegt bei der lehrbeauftragten Person eine Nebentätigkeit an der Universität vor, wird zusätzlich die jeweilige vorgesetzte Person informiert.
    • Danach wird der Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Abteilung Personal und Organisation übermittelt.
    • Erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Abteilung Personal und Organisation ist der Antrag gültig.
  3. 3.Vergütung

    • Nach Beendigung des Lehrauftrags trägt die lehrbeauftragte Person die abgeleistete Stundenzahl in das Formular "Erklärung" ein und sendet es an das Dekanat.
    • Nach Bestätigung durch das Dekanat wird die Erklärung an die Abteilung Personal und Organisation geschickt, danach erfolgt die Vergütung. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt immer am Ende eines Monats.

Sozialversicherungspflicht Lehraufträge – Herrenberg-Urteil

Der Gesetzgeber hat die sozialversicherungsrechtliche Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten (§ 127 SGB IV) vor Kurzem bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Diese Regelung sichert die Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung für beide Seiten ab. 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__127.html

Damit bleibt die sozialversicherungsfreie Beschäftigung mit Zustimmung der Lehrkraft bis zum 31. Dezember 2027 möglich. 

Voraussetzungen und Verfahren

Die Anwendung der Übergangsregelung setzt voraus, dass 

  • bei Vertragsschluss beide Parteien übereinstimmend von einer selbständigen Tätigkeit ausgehen und
  • die Lehrkraft ihre Zustimmung schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Vertragspartner erklärt. Die Zustimmung ist vertragsbezogen und muss dokumentiert werden. Ohne Zustimmung gilt die allgemeine Versicherungspflicht bereits vor 2027.

Das Formular der Zustimmungserklärung wird zwischenzeitlich, bis zur Integration in dem digitalem Antragsprozess Formcycle, den Lehrbeauftragten per Post zugesandt. Zusätzlich steht dieses Formular hier auf der Internetseite zur Verfügung und kann unterschrieben per Mail an Lehrauftrag[at]uni-kassel[dot]de geschickt werden. 

Formular Zustimmungserklärung 

Rechtssicherheit für Bildungsträger und Lehrkräfte

Für Bildungseinrichtungen bedeutet die Regelung, dass bis Ende 2027 keine Beitragsnachforderungen oder Beanstandungen im Rahmen von Betriebsprüfungen erfolgen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Lehrkräfte behalten ihre Gestaltungsfreiheit, da sie die Zustimmung verweigern oder widerrufen können. 

Ausblick

Die Verlängerung der Übergangsregelung verschafft allen Beteiligten Zeit. Bildungsträger und Lehrkräfte sollten die Anforderungen und Dokumentationspflichten weiterhin sorgfältig beachten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet an einer dauerhaften gesetzlichen Lösung für das Statusfeststellungsverfahren. 

Ansprechpersonen in der Abteilung Personal und Organisation

Lehraufträge
FB 1, 2, 5, 6, 7, 14, 15, 16, Allg. Hochschulsport, Int. Studienzentrum, RSS, SCL, ZLB, Abt. II, UKT


Melani Brnabic-Schäfer
Tel.: +49 561 804-7460
Dominika Musick
Tel.: +49 561 804-7054

Lehraufträge
FB 10, FB 11, KHS


Sarah Khod
Tel.: +49 561 804-2183