Unterstützung durch die Universität

Immer mehr Menschen stehen vor der Herausforderung Pflegeaufgaben mit der Berufstätigkeit zu vereinbaren. Für Betroffene bedeutet dies eine hohe zeitliche, körperliche und psychische Belastung. Die Universität Kassel unterstützt ihre pflegenden Mitglieder insbesondere durch Beratung und Vermittlung, Informationsmaterialien und flexible Arbeitsbedingungen.

Glasfassade eines Gebäudes der Universität KasselBild: Studio Blofield

Informationen für Beschäftigte

Eine erste Beratung zum Thema Pflege von Angehörigen erhalten Sie im Family Welcome und Dual Career Service. Insbesondere zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf werden Sie hier beraten. Auch hält der Family Welcome Service umfangreiche Informationsmaterialien bereit. 

Kontakt:
Family Welcome und Dual Career Service
Mönchebergstraße 19
34125 Kassel
familywelcomeservice[at]uni-kassel[dot]de
Telefon: +49 561 804-2813

Mit der seit dem 17.10.2022 geltenden Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit haben Beschäftigte die Möglicheit mobil zu arbeiten. Die Dienstvereinbraung und weitere Informationen finden Sie im internen Bereich unter Arbeitszeitangelegenheiten - Mobile Arbeit.

Beschäftigte der Universität Kassel haben die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, um das Berufs- und Privatleben besser aufeinander abstimmen zu können. 
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Abteilung Personal und Organisation. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich an die zuständigen Personen in der Abteilung Personal und Organisation.

Für die Pflege minderjähriger Kinder oder naher Angehöriger, können Sie Sonderurlaub beantragen. Die Pflegebedürftigkeit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Ausführliche Informationen zum Sonderurlaub erhalten Sie auf der Seite der Abteilung Personal und Organisation

Informationen für Studierende

Gerade Studierende mit Kind oder mit familiärer Pflegeverantwortung wie auch Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen (Behinderungen) sind oft darauf angewiesen, Seminare zu ganz bestimmten Zeiten zu besuchen. Für Studierende mit solch eingeschränkter zeitlicher Flexibilität besteht die Möglichkeit der bevorzugten Einwahl in Lehrveranstaltungen in einigen Fachbereichen.

Wie funktioniert die bevorzugte Einwahl?
Studierende teilnehmender Fachbereiche können einen Antrag auf bevorzugte Einwahl in Lehrveranstaltungen ihres Studiengangs stellen. Dieser gilt für ein Semester. Wird der Antrag bewilligt, erhalten die Studierenden einen Platz in den von ihnen gewählten Seminaren. Die Einwahl dieser Studierenden wird vom IT-System automatisch sichergestellt.
Das bevorzugte Einwahlverfahren berechtigt nicht automatisch zum Ablegen einer Prüfungsleistung. Die notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul bzw. zur Erbringung einer Prüfungsleistung stehen in den Fachprüfungsordnungen und müssen erfüllt sein. Die Voraussetzungen für die Ermöglichung einer bevorzugten Einwahl ist die Einwahl in Lehrveranstaltungen über PRIOS.

Der Antrag kann aus folgenden Gründen gestellt werden:

  • chronische Erkrankung oder Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX (nachgewiesen durch ärztliches Attest - verlinkt auf den Homepages der Institute, siehe unten)
  • zu betreuendes Kind bis 12 Jahre (nachgewiesen durch Kopie der Geburtsurkunde)
  • Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin in der Vorlesungszeit des Semesters (nachgewiesen durch ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft mit Angabe des Entbindungstermins)
  • Pflege eines nahestehenden Angehörigen (nachgewiesen durch Kopie eines Belegs nach §§ 44, 44a SGB XI)
     

Beantragung der bevorzugten Einwahl
Die Antragsunterlagen können Sie auf den jeweiligen Homepages der Fachbereiche/Institute herunterladen. Der Antrag muss fristgerecht und vollständig mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle abgegeben werden:

  • Lehramt (L1, L2 und L3)
    Ansprechpersonen bei Rückfragen: Silke Seuring, Mitarbeiterin für Studium und Lehre im FB 01
    • Die bevorzugte Einwahl für das Wintersemester 2023 / 2024 startet im August 2023. Den Link finden Sie dann an dieser Stelle
  • Fachbereich 01
    Institut für Sozialwesen, Bachelor Soziale Arbeit
    Ansprechperson bei Rückfragen: Silke Seuring, Mitarbeiterin für Studium und Lehre im Dekanat
    • Die bevorzugte Einwahl für das Wintersemester 2023 / 2024 startet im August 2023. Den Link finden Sie dann an dieser Stelle
  • Fachbereich 02
    Institut für Germanistik
    Institut für Anglistik und Amerikanistik
    Institut für Romanistik

    Ansprechperson bei Rückfragen: Natalie Dockendorf, Koordinatorin für das Studien- und Prüfungswesen
  • Fachbereich 05
    Ansprechperson bei Rückfragen: Frau Stoklossa-Metz, Dekanat
  • Institut für Sport und Sportwissenschaften (IfSS)
    Ansprechperson bei Rückfragen: Stella Wölk oder Leon Gass
  • Fachbereich 07
    Bachelor of Science Wirtschaftswissenschaften
    Ansprechperson bei Rückfragen: Leonard Remme, Fachkoordinator FB 07
  • Fachbereich 11, Bachelor
    Ansprechperson bei Rückfragen: Holger Mittelstraß, Studienkoordinator, Geschäftsführer des Prüfungsausschusses
  • Fachbereich 15, EIPA - Einführung in die Projektarbeit
    Ansprechperson bei Rückfragen: Karolin Gunkel, Studiengangskoordinatorin

Sofern Ihr Fachbereich noch nicht am „bevorzugten Einwahlverfahren“ teilnimmt und Sie dennoch aufgrund der hier geschilderten Situation Hilfe bei der Seminarbelegung benötigen, können Sie sich gerne an den Family Welcome Service (Familie/Kinder) oder an die Servicestelle Studium und Behinderung (chronische Erkrankung/Behinderung) wenden. Wir bemühen uns dann, eine geeignete Lösung herbeizuführen.

WICHTIG: Wenn Sie Ihren Studiengang gewechselt haben oder sich im Urlaubssemester befinden und sich bevorzugt einwählen möchten, dann melden Sie sich bitte im Family Service.

In den Prüfungsordnungen der Universität Kassel sind Regelungen getroffen, die insbesondere auch für Studierende mit Kind hilfreich sein können. Wenn Sie aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeiten nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der festgelegten Fristen abzulegen, so wird es gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen.

§11 Absatz 5+6 der Allgemeine Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel beschreibt:

(5) Macht die Kandidatin oder der Kandidat glaubhaft, dass sie/er wegen
a) einer schweren oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX,
b) Erkrankungen von betreuungsbedürftigen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen,
c) Mutterschutz oder Elternzeiten nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der festgelegten Fristen abzulegen, so wird der Kandidatin oder dem Kandidaten gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen nach § 8.

(6) Sind in einem Studiengang Auslandsaufenthalte, Praktika oder vergleichbare Veranstaltungen verpflichtend vorgesehen, können die Fachprüfungsordnungen für Studierende in besonderen Lebenssituationen (z. B. Studierende mit Kind, Studierende nach Abs. 5) alternative Formen zur Erbringung der Leistung vorsehen.

(7) Der Nachteilsausgleich ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag soll spätestens mit der Meldung zur Prüfung gestellt werden.

Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit dem Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel vom 08. Juni 2022

8) Kann ein angesetzter Prüfungstermin aufgrund eines religiös bedingten Arbeitsverbots nicht wahrgenommen werden, kann beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Festsetzung eines Ersatztermins gestellt werden. Der Prüfungsausschuss kann in diesen Fällen auch eine von der Fachprüfungsordnung abweichende Prüfungsform festlegen, die nach gleichen Maßstäben bewertbar ist. Anträge sind vor dem angesetzten Prüfungsterm innerhalb der vom Prüfungsausschuss festgesetzten Frist zu stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre.


Weitere Informationen und Formulare

In bestimmten Fällen, beispielsweise bei der Pflege eines nahen Angehörigen mit Zuordnung zu einer Pflegestufe
(Nachweis: Bescheinigung der Kranken- bzw. Pflegeversicherung über die Pflegestufe des nahen Angehörigen) ist ein Teilzeitstudium in grundständigen und zulassungsfreien Studiengängen möglich.

Bitte beachten Sie, dass ein Teilzeitstudium NICHT BAföG-fähig ist!

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich aufgrund von Pflege eines/einer Angehörigen vom Studium beurlauben zu lassen. Es muss jedes Semester ein neuer Antrag auf Beurlaubung mit den entsprechenden Nachweisen (Bescheinigung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin des/der Angehörige/n) gestellt werden.

Urlaubssemester erhöhen die Anzahl der Fachsemester nicht, allerdings muss der Semesterbeitrag gezahlt werden und Sie erhalten für Urlaubssemester kein BAföG. In der Beurlaubung besteht Anspruch auf ALG II.

Die Gründe für eine Beurlaubung, die Antragsfrist sowie alle weiteren wichtige Hinweise finden Sie auf dieser Informationsseite der Univesität Kassel.

Der Erwerb von Leistungsnachweisen oder die Ablegung von Prüfungen sind i. d. R. ausgeschlossen. Ausnahmen sind jedoch: Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit, Pflege.

§6 Absatz 14 der Allgemeine Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel beschreibt:

(14) Das Führen von Anwesenheitslisten ist in den Fachprüfungsordnungen zu regeln und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Begründete Ausnahmefälle können sein:
•Seminare, Praxisprojekte oder Praktika, für die kapazitäre Beschränkungen bestehen (z. B. Laborplätze) oder die in Kooperation mit externen Stellen durchgeführt werden (z. B. Schulen),
•Veranstaltungen oder Module, bei denen die Interaktion der Studierenden eine besondere Rolle spielt,
•Modulteilleistungen, für die gemäß Prüfungsordnung über die bloße Anwesenheit hinaus keine eigenständige Prüfungs- oder Studienleistung verlangt wird.

Weitere Informationen zur Anwesenheitspflicht finden Sie unter folgenden Links auch auf der Informationsseite Prüfungen - Hinweise, Rechte und Pflichten der Uni Kassel.

Es gibt keine feste Regelung an der Universität Kassel, wie oft Studierende (z. B. wegen der Krankheit eines Kindes, aber auch aus anderen Gründen) in einem Seminar fehlen dürfen. Dies wird immer auch vom Inhalt der Veranstaltung abhängig sein (z. B. "praktische" Forschungstätigkeit im Labor, bei der Anwesenheit notwendig ist, vs. Veranstaltungen, deren Stoff auch ohne Anwesenheit im Selbststudium gut erlernbar ist).
Setzen Sie sich im Einzelfall unbedingt mit Ihren Dozierenden/dem Prüfungsausschuss in Verbindung.