Verlagspublikationen

FAQ: Verlagspublikationen allgemein

  • Gemäß § 16 Abs. 4 Satz b) der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel von 2021 muss die Dissertation als gedruckte Verlagspublikation 5 Jahre lieferbar sein. Diese Verfügbarkeit muss vom Verlag entweder im Verlagsvertrag oder separat bescheinigt werden.
  • Bei Verlagspublikationen sind die Angaben zur Dissertation in der Regel auf der Rückseite des Titelblatts eingedruckt, weil die Vorderseite meist nach Verlagsvorgaben oder nach den Wünschen der Autor:in gestaltet wird. Gemäß der Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (§16 Abs. 1) müssen folgende Informationen enthalten sein: 
    • Dissertation an der Universität Kassel
    • die Angabe des Fachbereiches
      • Bei Dissertationen im Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften ist zusätzlich der Dissertationsort Witzenhausen anzugeben.
    • Name der Verfasserin oder des Verfassers
    • Datum der Disputation.

Bei Selbstverlagen, die lediglich einen erweiterten Druckdienst (inkl. Bestelloption etc.) anbieten, obliegt es meist den Autor:innen selbst, die Publikation einzustellen, aber auch zurückzuziehen. Durch diese Regelung ist die fünfjährige Verfügbarkeit gemäß § 16 Abs. 3 Satz b) der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel von 2021 nicht gewährleistet, so dass eine solche Veröffentlichung das Veröffentlichungsgebot nicht erfüllt.

Es gibt jedoch zwei Möglichkeiten, um die Publikation über Selbstverlage erfolgreich nachzuweisen:

  1. Neben der Nutzung eines Selbstverlags wird die Publikation parallel auf KOBRA vorgenommen. Damit wäre der Veröffentlichungsnachweis erbracht.
  2. Garantiert ein Selbstverlag die geforderte Lieferbarkeit und lässt sich zugleich die notwendigen Rechte einräumen, so dass weder verlags- noch autor:innenseitig eine Depublikation möglich ist, ist das Veröffentlichungsgebot erfüllt.

Eine zunehmende Zahl kommerzieller Verlage bietet gegen Aufpreis die Option, eine Monografie auch Open Access zugänglich zu machen. Dies erleichtert den Zugang und erhöht potenziell die Wahrnehmung der Publikation in der Fachöffentlichkeit und wird deshalb von der Universitätsbibliothek finanziell bezuschusst. Der maximale Förderbetrag pro Publikation beträgt derzeit 5000 €. Der Betrag darf nur für die ausgewiesenen Mehrkosten für Open Access verwendet werden. Ein Antrag ist formlos und unkompliziert, die Förderbedingungen finden Sie unter https://www.uni-kassel.de/ub/publizieren/open-access/publikationsfonds/monografien .

 

FAQ: Online-Verlagspublikationen

Wird die Promotion als reine Online-Publikation ohne freie Lizenz (Open Access) publiziert, so muss die Publikation zweifach gedruckt und gebunden in der Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek abgegeben werden. Darüber hinaus muss der Verlag einen dauerhaften, barrierefreien Zugriff  für  Angehörige  der  Universität  Kassel bereitstellen. Ist der Verlag hierzu technisch nicht in der Lage, kann alternativ die Infrastruktur der Universitätsbibliothek genutzt werden. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall möglichst frühzeitig die Universitätsbibliothek (publikationsdienste[at]uni-kassel[dot]de), um eine passende Lösung zu finden.