Informationen für Studierende

Im Zeitraum vom 20. Februar bis 9. März 2026 wird der eCampus der Universität in seiner technischen Infrastruktur modernisiert. Während dieser Zeit wird der gesamte eCampus nicht erreichbar sein. Das heißt: Selbstbedienungsfunktionen, aber auch die Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen sowie andere Funktionen sind nicht möglich.

Für alle Studierenden bedeutet dies: Alles, was Ihr in den kommenden Wochen im eCampus erledigen wollt, solltet Ihr bis zum 19. Februar tun. Auch wer eine Prüfung unmittelbar nach der Umstellung hat, und zwar bis zum 16. März, sollte sich die folgenden Informationen aufmerksam durchlesen.

Übrigens: Nicht betroffen sind andere wichtige Systeme, wie insbesondere Moodle oder Systeme der Bibliothek.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Während der Umstellung, also vom 20. Februar bis zum 9. März, können keine Dokumente aus dem eCampus heruntergeladen werden. Das betrifft sämtliche Bescheinigungen, also Immatrikulations-Bescheinigungen ebenso wie Finanzamts-Bescheinigungen, Bescheinigungen für das BAföG-Amt, Transcripts of Records etc. 

Notwendige Dokumente sollten daher frühzeitig vor der Wartungsphase heruntergeladen werden, spätestens bis zum 19. Februar, 23:59 Uhr.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Noten nicht rechtzeitig eingetragen werden, die Studierende für die Beantragung von BAföG nachweisen müssen. In diesen Fällen kann der Nachweis über das „Formblatt 5“ erfolgen (abgezeichnet von den BAföG-Beauftragten/Prüfungsämtern, je nach Zuständigkeit in den Fachbereichen. Dieses Formblatt wird bereits regulär genutzt, wenn Studierende ein Modul noch nicht vollständig abgeschlossen haben und daher noch keine Credits angerechnet bekommen, obwohl bereits Teilleistungen vorliegen).

Für alle Prüfungen, die vom 20. Februar bis 16. März 2026 (also auch noch in den ersten Tagen nach der eCampus-Umstellung) stattfinden und für die die Anmeldung über den eCampus läuft, musst du dich spätestens bis zum 19. Februar 2026, 23:59 Uhr anmelden (und dabei natürlich auch die Vorgaben des Prüfungsausschusses berücksichtigen). Eine Anmeldung ist während der Wartungsphase nicht möglich. 

Weil auch eine Abmeldung von Prüfungen in dieser Zeit nicht möglich ist, gilt ein Nichterscheinen bei diesen Prüfungen im Zeitraum vom 20. Februar bis 16. März automatisch als Abmeldung (und nicht als Durchfallen). 

Wichtig: Alle oben genannten Regelungen betreffen Prüfungen, zu denen die Anmeldung über den eCampus läuft, also beispielsweise nicht Prüfungen, für die du dich direkt beim Dozenten oder der Dozentin anmeldest. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie immer. 

Unser Tipp: Du bist unsicher, ob du eine Prüfung, die du über das Prüfungsverwaltungssystem anmelden musst, in diesem Zeitraum schreiben willst? Melde dich im Zweifel an und nimm nicht an der Prüfung teil, du giltst als rechtzeitig abgemeldet.

Während der Wartungsphase sind auch Prüfungsergebnisse im eCampus nicht einsehbar. Aber: Relevante Fristen (Einspruchsfristen o.ä.) beginnen erst, wenn die Prüfungsergebnisse bekanntgegeben wurden, so dass aus dieser Verzögerung kein Nachteil entsteht. Fristen, die sich auf die Bekanntgabe im eCampus beziehen und vor dem 20. Februar nicht vollständig abgelaufen sind, verlängern sich noch einmal um die volle Dauer der Wartungsphase. 

Das Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester wird wenige Tage später veröffentlicht als in den anderen Jahren, nämlich direkt nach Umstellung des eCampus am 9. März 2026. 

Dadurch entstehen keine Nachteile. Die neue Darstellung des Vorlesungsverzeichnisses im eCampus wird übrigens benutzerfreundlicher sein als bisher. 

Die Einwahl in die Kurse wird kurz nach der Freischaltung des Vorlesungsverzeichnisses möglich sein, nämlich ab dem 11. März. Ob und für welche Kurse es ein bevorzugtes Einwahlverfahren gibt, entscheiden die Fachbereiche. Alle Informationen dazu findest du im Vorlesungsverzeichnis. 

Die Rückmeldung erfolgt durch die Zahlung des Semesterbeitrags. Der Semesterbeitrag kann überwiesen werden, während der eCampus nicht online ist. Lediglich das Verarbeiten der Rückmeldung in den Systemen der Universität wird sich verzögern. Dadurch entstehen aber keine Nachteile. 

Die wesentlichen Modernisierungen betreffen die technische Infrastruktur. Für die Studierenden bietet das neue System u.a. einen besseren Überblick über nötige und erbrachte Leistungen.

Nein, die Campuscard ist mit allen Funktionen nicht betroffen.

Nein, Semesterticket bzw. Deutschlandticket sind nicht betroffen. 

Ja, die Validierung der Campuscard ist jederzeit möglich. 

Wesentliche Funktionen zur Organisation deines Studiums laufen künftig auf einem einzigen technischen System. Das macht Abläufe stabiler, sorgt dafür, dass Daten nur einmal erfasst werden, und ist eine Grundlage für die weitere Digitalisierung der Universität: In Zukunft werden im eCampus weitere Funktionen für die Organisation deines Studiums hinzukommen. 


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