Das „Fair-Miet-Modell“: So gelingt die Wärmewende
Bild: CC/Andreas Axel KirchDeutschland hinkt den Klimazielen weit hinterher. Vor allem auch im Gebäudesektor bleibt noch viel zu tun. Andernfalls scheint es kaum mehr möglich, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 auf ein Drittel zu senken. Doch weder die politischen Rahmenbedingungen noch das aktuelle Mietrecht setzen wirkungsvolle Spar-Anreize. Hausbesitzer zögern deshalb bei energetischen Sanierungen. Sie selbst scheuen Bürokratie und Kosten, ihre Mieter fürchten massive Erhöhungen. Dabei gibt es auf beiden Seiten grundsätzlich die Bereitschaft, Energie zu sparen.
Im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Energiewende“ hat die Universität Kassel (Fachgebiet Bürgerliches Recht, Gesellschaft- und Wettbewerbsrecht, Prof. Dr. Martina Deckert) gemeinsam mit der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Westsächsischen Hochschule Zwickau und dem Institut Wohnen und Umwelt ein innovatives, praxistaugliches Abrechnungs-Konzept entwickelt. Es bringt die Interessen von Mietern, Vermietern sowie Politik zusammen, und letztendlich profitiert das Klima.
Um stärkere Anreize für energetische Sanierungen zu setzen, schlägt das „Fair-Miet-Modell“ eine Variante der sogenannten Teilwarmmiete vor. Dabei setzt sich die vom Mieter zu zahlende Grundmiete im Fair-Miet-Modell aus der fixen Nettokaltmiete und aus fixen Grundheizkosten zusammen, die sich aus dem Energiebedarf zusammen mit der Wohnungsgröße und den Energiekosten berechnen und die vom Mieter dauerhaft monatlich zu zahlen sind. Für Vermieter besteht damit ein Anreiz, Energiekosten durch energetische Sanierung des Gebäudes zu senken, da sie nun erstmalig anteilig auch die Kosten für die laufende Wärmeversorgung tragen; für Mieter bleibt der Gesamtbetrag der Miete gleich und sie werden zugleich angehalten, sich energiesparend zu verhalten, da sie weiterhin nach jährlicher Abrechnung einen Teil des tatsächlichen Energieverbrauchs bezahlen.
Bei dem interdisziplinären Projekt wurden sozio-ökonomische, ökologische und rechtliche Aspekte berücksichtigt. Konkrete Grundlage waren zum einen monatelange Messungen von Innen- und Außentemperaturen bei 200 Haushalten der kommunalen Wohnungsgesellschaft „jenawohnen“. Zum anderen wurden jeweils rund 1.000 Mieter und Vermieter eingehend befragt sowie Experten der Wohnungswirtschaft (u.a. Hausverwaltungen, Abrechnungsfirmen, Energieberater) im Rahmen von Workshops eingebunden.
Kontakt:
Prof. Dr. Martina Deckert
Universität Kassel
Fachgebiet Bürgerliches Recht, Gesellschaft- und Wettbewerbsrecht
https://www.uni-kassel.de/fb07/iwr/buergerliches-recht-gesellschafts-und-wettbewerbsrecht/team/prof-dr-martina-deckert.html
Pressekontakt
Service für Presse und Medien (Presseanfragen, Expertenempfehlungen)
- Telefon
- +49 561 804-1961
- presse[at]uni-kassel[dot]de