Ko-Finanzierung von Weiterqualifizierung

Seit Mitte 2018 gibt es für Sprecher:innen von Promotionsprogrammen bzw. Leiter:innen von Kompetenzzentren und wissenschaftlichen Zentren der Universität Kassel die Möglichkeit, eine Ko-Finanzierung für Weiterqualifizierungsangebote für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs an der Universität Kassel beim Vorstand der Graduiertenakademie zu beantragen.

Gefördert werden Weiterqualifizierungsveranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, die von Promotionsprogrammen, Kompetenzzentren oder wissenschaftlichen Zentren dezentral geplant, organisiert und durchgeführt werden.

Antragsberechtigt sind Leiter:innen von Kompetenzzentren und wissenschaftlichen Zentren der Universität Kassel und Sprecher:innen von Promotionsprogrammen. Als Promotionsprogramme gelten hier Promotionsstudiengänge, Promotionsprogramme, Graduiertenschulen, Graduiertenkollegs, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Weiterqualifizierungsveranstaltungsangebot für alle Teilnehmer:innen des Programms bzw. Zentrums (Kolloquien zählen nicht dazu)
  2. gemeinsame Betreuung der Doktorand:innen durch am Promotionsprogramm beteiligte Hochschullehrer:innen
  3. geregeltes Aufnahmeverfahren und klar geregelte Mitgliedschaft
  • Die Veranstaltung muss der Weiterqualifizierung oder Karriereplanung der Nachwuchswissenschaftler:innen der Universität Kassel dienen.
  • Das (Lern-)Ziel der Veranstaltung folgt wissenschaftlichen Kriterien und ist klar definiert. Der:die Antragsteller:in erläutert den fachlichen Bedarf dieses Lernziels.
  • Die Inhalte der Veranstaltung sind in Stichpunkten präzisiert.
  • Die Zielgruppe der Veranstaltung muss überwiegend (>50%) Kasseler Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sein.
  • Falls die Gruppe eingegrenzt wird, muss dies dargelegt werden (z.B. besondere Bedarfe der internationalen Promovierenden oder Methodenworkshop nur für Sozialwissenschaften oder nur für Postdocs).
  • Die Auswahl von externen Referent:innen von Veranstaltungen, die dem Kasseler Graduiertenprogramm zugerechnet werden, erfolgt entlang der Qualitätssicherungskriterien im Anhang.
  • Die Mindestteilnehmerzahl für Workshops sind acht Personen, für Kleingruppencoachings sechs Personen.
  • Der Finanzierungsplan ist schlüssig. Die bewilligten Mittel können für Honorare inklusive Reisekosten für externe Referentinnen und Referenten, für Sachmittel (z.B. Material und Technik) verwendet werden. Personal- und Hilfskraftkosten für die Organisation und Betreuung der Veranstaltung sowie Verpflegungskosten können nicht gefördert werden.
  • Die Veranstaltung wird evaluiert.
  • Der Antrag wird fristgerecht eingereicht.

Über die Mittelvergabe entscheidet der Vorstand der Graduiertenakademie zweimal pro Jahr.

2. Mai und

1. November eines Jahres

Anträge werden eingereicht in elektronischer Form an graduiertenakademie[at]uni-kassel[dot]de

Antragsschluss

2. Mai und 1. November eines Jahres

Kontakt

Gianna Dalfuß
+49 561 804 2427