Verfahrensablauf

Das Promotionsverfahren gliedert sich in folgende Teilabschritte:

  1. 1.Antrag auf Annahme

    • Betreuer:in und Bewerber:in einigen sich auf ein Thema und schließen die Betreuungsagenda ab.
    • Bewerber:in bewirbt sich über das Online-Portal und lädt die erforderlichen Nachweise hoch.
    • Die Promotionsgeschäftsstelle prüft die formalen Voraussetzungen, fordert ggf. fehlende Unterlagen nach und leitet den Antrag mit Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung an den zuständigen Promotionsausschuss.
    • Der Promotionsausschuss entscheidet in Rücksprache mit dem Dekanat über die inhaltliche Eignung, erteilt ggf. Auflagen, beschließt ggf. die Eignungsfeststellungsprüfung und entscheidet über Annahme oder Ablehnung.
    • Die Promotionsgeschäftsstelle informiert per Bescheid die Doktorandin bzw. den Doktoranden über das Ergebnis und die Annahmefrist.
  2. 2.Annahme als Doktorand:in

    Die:der Doktorand:in

    • forscht und verfasst die Arbeit,
    • vernetzt sich in der Scientific Community,
    • nimmt an Weiterqualifizierungen und
    • Karriereplanung teil und
    • publiziert ggf. erste Artikel.
  3. 3.Antrag auf Verlängerung

    Ggf. stellt Doktorand:in nach Rücksprache mit Betreuer:in einen Antrag auf Verlängerung der Annahmefrist. Der Antrag ist maximal drei Monate vor Ablauf der Annahmefrist bei der Promotionsgeschäftsstelle einzureichen.

  4. 4.Einleitung des Hauptverfahrens

    • Doktorand:in stellt Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens und reicht die Pflichtexemplare in der Promotionsgeschäftsstelle in.
    • Betreuer:in leitet den Vorschlag zur Bestellung der Gutachter:innen und ggf. schon der weiteren Mitglieder der Promotionskommission über das Dekanat an den zuständigen Promotionsausschuss weiter. 
    • Promotionsausschuss entscheidet über die Gutachter:innen und Mitglieder der Promotionskommission.
    • Der sog. Disputationsrechner kann hier als zeitliche Planungshilfe herangezogen werden.
  5. 5.Begutachtung

    • Die Promotionsgeschäftsstelle leitet den Gutachter:innen ein Dissertationsexemplar zur Begutachtung weiter und informiert die Promotionsmitglieder über ihre Bestellung.
    • Gutachter:innen erstellen unabhängig voneinander jeweils ein Gutachten innerhalb von zehn Wochen und reichen dieses bei der Promotionsgeschäftsstelle ein.
    • Gutachter:innen empfehlen im Gutachten die Annahme oder Ablehnung der Dissertation.
  6. 6.Auslegung

    • Empfehlen beide Gutachter:innen die Annahme der Dissertation, wird die Dissertation gemeinsam mit den Gutachten im Dekanat des zuständigen Fachbereichs für die Dauer von 14 Tagen ausgelegt.
    • Innerhalb der Auslegungsfrist können Dissertation und Gutachten eingesehen werden.
    • Innerhalb der Auslegungsfrist können ggf. weitere Gutachten eingereicht werden.
  7. 7.Annahme der Dissertation

    • Das Dekanat informiert die Promotionsgeschäftsstelle über das Ende der Auslegungsfrist und ob weitere Gutachten vorgelegt wurden.
    • Die Promotionsgeschäftsstelle informiert den zuständigen Promotionsausschuss und bittet um abschließende Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der Dissertation.
    • Die:der Doktorand:in wird durch die Promotionsgeschäftsstelle über das Ergebnis informiert und erhält je eine Kopie jedes Gutachtens zur Verfügung gestellt. 
  8. 8.Disputation

    • Im Anschluss an die Annahme durch den Promotionsausschuss kann die Disputation terminiert werden.
    • Zuständig ist das Dekanat.
    • Betreuer:in und Doktorand:in können dem Dekanat Vorschläge unterbreiten.
    • Das Dekanat lädt hochschulöffentlich ein.
    • Die:der Vorsitzende erstellt das Disputationsprotokoll und leitet es über das Dekanat an die Promotionsgeschäftsstelle weiter.
    • Im Anschluss an die Disputation erstellt das Dekanat eine Promotionsbescheinigung für die Doktorandin bzw. den Doktoranden. 
  9. 9.Druckfreigabe

    • Betreuer:in entscheidet über die Druckfreigabe.
    • Das zuständige Dekanat stellt die Druckfreigabe aus und leitet diese zusammen mit der deutschen und englischen Zusammenfassung der Dissertation an die Promotionsgeschäftsstelle weiter.
  10. 10.Veröffentlichung der Promotion

  11. 11.Urkunde

    Die Promotionsgeschäftsstelle stellt die Promotionsurkunde in deutscher und englischer Sprache aus und übergibt bzw. versendet sie an die Doktorand:in bzw. den Doktoranden.